08.06.2018 16:24 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Vermischtes
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Zwangsverfahren gegen Eigentümer "Riehmers Hofgarten" eingeleitet
Berlin (ots) - Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat
ein Zwangsverfahren wegen Zweckentfremdung gegen einen Eigentümer
eines Teils der Wohnanlage "Riehmers Hofgarten" eingeleitet.
Das bestätigte Bezirksstadtrat Florian Schmid (Bündnis 90/Die
Grünen) am Freitag der rbb-Abendschau auf Nachfrage. Die
denkmalgeschützte Anlage aus der Gründerzeit (Ende 19. Jh.) an der
Yorckstraße war in jüngster Zeit mehrfach verkauft worden. Seit
einigen Jahren herrscht dort zunehmend Leerstand, die verbleibenden
Mieter befürchten Immobilienspekulation und Luxussanierung.
Der jetzige Eigentümer plant, das Areal mit zusätzlichen
Eigentumswohnungen zu verdichten, was der Bezirk ablehnt. Auch den
Abriss des Yorck-Kinos hatte der türkische Investor erwogen. Gegen
den dauerhaften Leerstand und die so nicht genehmigten Bauvorhaben
geht der Bezirk nun vor. Falls der Eigentümer bis August nicht
einlenke, würden Bußgelder fällig, notfalls die Einsetzung eines
Zwangsverwalters, so Schmidt zum rbb.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin- Brandenburg
Abendschau
Chef vom Dienst
Tel.: 030 - 97993 - 222 22
abendschau@rbb-online.de
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
ein Zwangsverfahren wegen Zweckentfremdung gegen einen Eigentümer
eines Teils der Wohnanlage "Riehmers Hofgarten" eingeleitet.
Das bestätigte Bezirksstadtrat Florian Schmid (Bündnis 90/Die
Grünen) am Freitag der rbb-Abendschau auf Nachfrage. Die
denkmalgeschützte Anlage aus der Gründerzeit (Ende 19. Jh.) an der
Yorckstraße war in jüngster Zeit mehrfach verkauft worden. Seit
einigen Jahren herrscht dort zunehmend Leerstand, die verbleibenden
Mieter befürchten Immobilienspekulation und Luxussanierung.
Der jetzige Eigentümer plant, das Areal mit zusätzlichen
Eigentumswohnungen zu verdichten, was der Bezirk ablehnt. Auch den
Abriss des Yorck-Kinos hatte der türkische Investor erwogen. Gegen
den dauerhaften Leerstand und die so nicht genehmigten Bauvorhaben
geht der Bezirk nun vor. Falls der Eigentümer bis August nicht
einlenke, würden Bußgelder fällig, notfalls die Einsetzung eines
Zwangsverwalters, so Schmidt zum rbb.
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