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Pressemitteilungen Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Willkommen im Newsroom von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Es wurden bisher 286 Mitteilung(en) veröffentlicht.

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 Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

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02. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Ratgeber

Warmwasser auch im Sommer / Vermieter muss entsprechende Versorgung einer Wohnung sicherstellen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Vermieter muss entsprechende Versorgung einer Wohnung sicherstellen. Im Hochsommer ist es vielleicht für viele Mieter nicht ganz so wichtig wie im Winter, jederzeit über Warmwasser aus den Leitungen zu verfügen. Trotzdem besteht ein unbedingter Anspruch darauf, der im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann. So entschied es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung. (Landgericht Fulda, Aktenzeichen 5 T 200/17). Der Fall: Eines Tages Ende Juni stellte eine Familie mit zwei Kindern (zwei und acht Jahre alt) fest, dass die Heizung in der gemieteten Wohnung nicht mehr funktionierte. Das hatte zur Folge, dass auch kein Warmwasser mehr verfügbar war. Trotz ettlicher Versuche kam keine Kontaktaufnahme zum Eigentümer zustande. Schließlich erließ das von den Mietern angerufene Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, wonach die Versorgung mit Warmwasser wiederhergestellt werden müsse. Der Eigentümer hatte zwar zwischenzeitlich für Abhilfe gesorgt, aber nun stritten beide Parteien noch um die gerichtlichen Auslagen. Das Urteil: Die Mieter hätten korrekt gehandelt, stellten die Richter fest, indem sie zunächst auf verschiedenen Wegen um eine Abhilfe baten und schließlich vor Gericht zogen. "Die Versorgung mit Warmwasser hat für die Körperhygiene des Menschen erhebliche Bedeutung, zumal im Hochsommer, da der menschliche Körper bei hohen Außentemperaturen verstärkt zum Schwitzen neigt", hieß es in der Urteilsbegründung. Der Eigentümer musste Gerichtskosten und Prozesskostenhilfe in Höhe von rund 230 Euro bezahlen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Im Hochsommer ist es vielleicht für viele Mieter nicht ganz so wichtig wie im Winter, jederzeit über Warmwasser aus den Leitungen zu verfügen. Trotzdem besteht ein unbedingter Anspruch darauf, der im Rahmen einer einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden kann. So entschied es...
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02. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Vorsicht an der Grenze / Eigenmächtige Zaun-Neubauten können zum Problem werden (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Eigenmächtige Zaun-Neubauten können zum Problem werden / Wer eine jahrelang allseits akzeptierte Grenzlösung zwischen zwei Grundstücken unvermittelt und eigenmächtig verändert, der muss mit rechtlichen Schwierigkeiten rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 8/17) / Der Fall: Die Grundstücke zweier Nachbarn waren durch einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 65 bis 107 Zentimetern als gemeinsame Grenzeinrichtung getrennt. Doch dann errichteten die Mieter des einen Grundstücks unmittelbar hinter dem Maschendrahtzaun zusätzlich einen 180 Zentimeter hohen Holzflechtzaun, ohne zuvor eine Zustimmung der Nachbarn eingeholt zu haben. Um die Beseitigung der "GrenzanlageBerlin (ots) - Wer eine jahrelang allseits akzeptierte Grenzlösung zwischen zwei Grundstücken unvermittelt und eigenmächtig verändert, der muss mit rechtlichen Schwierigkeiten rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS hin. (Bundesgerichtshof, Akten...
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02. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

"Gebühr" für das Laub / Nachbar kann bei vielen grenznahen Bäumen einen finanziellen Ausgleich fordern (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Nachbar kann bei vielen grenznahen Bäumen einen finanziellen Ausgleich fordern 

Wer einen Garten besitzt, der muss damit leben, dass es auch mal vom Nachbargrundstück Laub herüberweht. Das gehört einfach dazu und wird auch von den Gerichten in aller Regel so gesehen. Aber wie immer im Leben machen es der Umfang der Belästigung und die anderen Rahmenbedingungen aus, ab wann man von einer nicht mehr zumutbaren ,,LaubplageBerlin (ots) - Wer einen Garten besitzt, der muss damit leben, dass es auch mal vom Nachbargrundstück Laub herüberweht. Das gehört einfach dazu und wird auch von den Gerichten in aller Regel so gesehen. Aber wie immer im Leben machen es der Umfang der Belästigung und die anderen Rahmenbedingu...
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18. Juni 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Sport vom Sofa aus / Was Gerichte zu Freizeitaktivitäten in Haus und Garten sagen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Was Gerichte zu Freizeitaktivitäten in Haus und Garten sagen

Sportliche Aktivitäten sind seit einigen Jahren wieder höchst angesagt. Weil aber die Menschen im Alltag immer weniger Zeit haben, versuchen sie häufig, den Weg ins Fitnessstudio oder zum Schwimmbad zu vermeiden und daheim Sport zu treiben - vor allem im Sommer in ihrem Garten.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige einschlägige Urteile deutscher Gerichte gesammelt, in denen es genau um diese Problematik geht. Unter anderem prozessierten Immobilieneigentümer und Mieter wegen eines Trampolins im Ziergarten, wegen des Lärms von einer benachbarten Schulsportanlage und wegen eines Pools.

Manchmal ist häuslicher Sport ganz schön gefährlich - zumindest indirekt. Ein siebenjähriger Junge schoss einen Fußball in Richtung eines Nachbarkindes. Der Ball prallte  zunächst auf ein Treppengeländer und von dort auf eine Außenleuchte, die zersplitterte. Schließlich traf ein Glassplitter das Nachbarskind und verletzte es schwer am Auge. Zwar erkannten die Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg (Aktenzeichen 5 U 130/06) an, dass mit Kindern beim Spielen mal der Übermut durchgehen könne. Aber hier habe der Schütze durchaus ahnen können, wie gefährlich seine Aktion werden könne, zumal er auch von den Eltern gewarnt worden sei. Es wurden 10.000 Euro Schmerzensgeld fällig. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Sportliche Aktivitäten sind seit einigen Jahren wieder höchst angesagt. Weil aber die Menschen im Alltag immer weniger Zeit haben, versuchen sie häufig, den Weg ins Fitnessstudio oder zum Schwimmbad zu vermeiden und daheim Sport zu treiben - vor allem im Sommer in ihrem Garten...
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04. Juni 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Sofortiger Schadenersatz / In bestimmten Fällen muss der Eigentümer keine Frist zur Beseitigung setzen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
In bestimmten Fällen muss der Eigentümer keine Frist zur Beseitigung setzen / Die Wohnung, die ein Mieter gerade verlassen hatte, befand sich in keinem besonders guten Zustand. Der Betroffene hatte nicht ordentlich gelüftet und geheizt, weswegen sich Schimmel gebildet hatte. Zusätzlich waren die Armaturen im Bad verkalkt und ein Heizkörper hatte einen Lackschaden. Der Eigentümer forderte nach dem Auszug Schadenersatz. Das wies der Mieter zurück - mit der Begründung, ihm hätte zunächst eine Frist gesetzt werden müssen, die Schäden selbst zu beseitigen. Doch die höchstrichterliche Rechtsprechung sah das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS anders. In dieser Konstellation sei das sofortige Geltendmachen von Schadenersatz ohne jegliche Fristsetzung möglich. Es handle es sich um Schäden an der Sachsubstanz der Mietsache, »die durch eine Verletzung der Obhutspflichten des Mieters entstanden sind«. Einer vorherigen Fristsetzung bedürfe es nicht, das gelte »unabhängig von der Frage, ob es um einen Schadensausgleich während eines laufenden Mietverhältnisses oder nach dessen Beendigung geht«. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 157/17). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Die Wohnung, die ein Mieter gerade verlassen hatte, befand sich in keinem besonders guten Zustand. Der Betroffene hatte nicht ordentlich gelüftet und geheizt, weswegen sich Schimmel gebildet hatte. Zusätzlich waren die Armaturen im Bad verkalkt und ein Heizkörper hatte einen Lac...
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04. Juni 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Die Belege der Nachbarn / Mieter setzte sein Recht auf umfassende Einsicht in Betriebskostenabrechnung durch

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter setzte sein Recht auf umfassende Einsicht in Betriebskostenabrechnung durch / Dass ein Mieter Anspruch darauf hat, die vollständigen eigenen Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen, ist keine Neuigkeit. Nun aber stellte die höchste Revisionsinstanz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest, dass auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer eines Mietshauses angemessen und erforderlich sein kann. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 189/17) / Der Fall: Ein Mieter einer 94 Quadratmeter großen Wohnung sollte für zwei Abrechnungsjahre eine Nachzahlung in Höhe von mehr als 5.000 Euro leisten. Das schien ihm nicht plausibel. Er merkte an, die Summe entspreche umgerechnet nicht im Geringsten seinem Anteil an der Wohnflächenverteilung in dem Haus mit insgesamt 720 Quadratmetern Wohnfläche. Deswegen forderte er Einsicht in die Ablesebelege der anderen Einheiten. Der Eigentümer verweigerte dies.Das Urteil: Die Richter des Bundesgerichtshofes stellten fest, »zur sachgerechten Überprüfung der Nebenkostenabrechnung oder zur Vorbereitung etwaiger Einwendungen« sei die Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen anderer Nutzer erforderlich gewesen. Bei derartig hohen Nachforderungen müsse ein Mieter nachprüfen können, ob die gegen ihn gerichteten Forderungen plausibel sind oder Bedenken gegen die Kostenverteilung bestehen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Dass ein Mieter Anspruch darauf hat, die vollständigen eigenen Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen, ist keine Neuigkeit. Nun aber stellte die höchste Revisionsinstanz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest, dass auch die Einsicht in die Einzelv...
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04. Juni 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ein zugiges Haus / Mieter konnten wegen ständiger Luftströme eine Minderung durchsetzen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter konnten wegen ständiger Luftströme eine Minderung durchsetzen / Ein geringer Umfang an Zugluft muss bei einem Passivhaus mit Lüftungsanlage nach Meinung der Rechtsprechung hingenommen werden. Doch wenn es zu luftig wird, dann können die Bewohner nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Mietminderung geltend machen. (Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 33 C 1251/17) / Der Fall: Ein Paar war in eine Drei-Zimmer-Wohnung in einem Passivhaus gezogen - versehen mit Fußbodenheizung und Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Wegen einer fehlerhaften Regulierung der Anlage und wegen ungeeigneter Luftdurchlässe zog ständig ein Strom kühler Luft durch die Räume. Insbesondere das Wohn-/Arbeitszimmer und das Schlafzimmer waren betroffen. Die Fußbodenheizung schaffte es nicht, gegen diesen kalten Zug anzukommen. Zeitweise sei es unerträglich für sie, stellten die Mieter fest. Sie hielten eine 20-prozentige Minderung ihrer Zahlungen für angemessen. Der Eigentümer verweigerte das und behauptete, es könne gar nicht bewiesen werden, dass die Störung die Schwelle einer unerheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung überschreite. Das Urteil: Das Amtsgericht stellte fest, bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sei »konstruktionsbedingt häufig, zumindest innerhalb eines gewissen Rahmens, mit Zugluft zu rechnen«. Deswegen könne man in solchen Fällen nicht grundsätzlich von einem Mangel der Wohnung sprechen. Doch hier gehe die Belästigung »über das erwartbare und damit hinzunehmende Maß hinaus«. Von »den einschlägigen Behaglichkeitskriterien« einer Wohnung könne keine Rede mehr sein. 20 Prozent Mietminderung hielt das Gericht aber für zu hoch und sprach den Mietern lediglich zehn Prozent zu. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Ein geringer Umfang an Zugluft muss bei einem Passivhaus mit Lüftungsanlage nach Meinung der Rechtsprechung hingenommen werden. Doch wenn es zu luftig wird, dann können die Bewohner nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Mietminderung geltend machen. (Amt...
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18. Mai 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Immobilienmarkt

LBS-Immobilienpreisspiegel für 960 Städte jetzt online / Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum Wohnungsmarkt möglich

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
BERLIN - Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2018, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in 960 Städten und in über 100 Stadtteilen der 14 größten Städte Deutschlands eingesehen werden. Such- und Filter-funktionen ermöglichen es, nach zahlreichen Kriterien im Preisspiegel zu recherchieren. Die Preisdaten werden jeweils im Frühjahr bei den Immobilienmarktexperten von LBS und Sparkassen erhoben.

Neben den Preisinformationen für neue und gebrauchte Objekte können Interessenten auch kurze Analysen zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung abrufen. Grafisch aufbereitet und mit kurzen Erläuterungstexten versehen sind außerdem die relevanten gesamtwirtschaftlichen Einflussgrößen, etwa die Entwicklung von Einkommen und Sparquote sowie Baupreisen und Mieten. Zahlreiche statistische Übersichten liegen als »lange Reihen« vor und zeigen die Entwicklungen über einen Zehn-Jahres-Zeitraum hinaus. 

Preis-Recherchen sind bequem über eine Deutschlandkarte mit »Mouseover- und Zoom-Funktion« möglich. Mit zusätzlichen Such- und Filterfunktionen kann nach den preiswertesten Städten in ganz Deutschland, in einzelnen Bundesländern oder mittels eines individuellen Städtevergleichs gesucht werden - jeweils selektierbar nach Grundstücken, Eigentumswohnungen oder Eigenheimen. Erstmals können auch die Veränderungsraten zum Vorjahr abgerufen werden. Auch diese Ergebnisse stehen zum Download zur Verfügung. Texte und Grafiken können über die gängigen Instrumente getweetet, gepostet oder geteilt werden. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2018, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in 960 S...
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30. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Parken verboten / Gemeinschaftsfläche einer WEG ist nicht dafür gedacht

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gemeinschaftsfläche einer WEG ist nicht dafür gedacht / Die nächstbeste Parkmöglichkeit ist vielen Menschen gleichzeitig auch die liebste Parkmöglichkeit. Doch man sollte dabei immer etwas vorsichtig sein. Gemeinschaftsflächen einer Wohnungseigentümergemeinschaft eignen sich in der Regel nicht, um darauf sein Automobil abzustellen. Es handelt sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um einen unzulässigen Gebrauch der Gemeinschaftsfläche. Anders sieht es lediglich aus, wenn man nur kurzfristig heranfährt, um sein Fahrzeug zu entladen oder zu beladen. Das fällt häufig noch in den Bereich des Zulässigen. Zumindest dann, wenn die betroffene Gemeinschaftsfläche in der Teilungserklärung als ,,EinfahrtBerlin (ots) - Die nächstbeste Parkmöglichkeit ist vielen Menschen gleichzeitig auch die liebste Parkmöglichkeit. Doch man sollte dabei immer etwas vorsichtig sein. Gemeinschaftsflächen einer Wohnungseigentümergemeinschaft eignen sich in der Regel nicht, um darauf sein Automobil abzustellen....
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30. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Dingliche Eintragung wichtig / Sonst kann es bei Sondernutzungsrechten später Probleme geben

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Sonst kann es bei Sondernutzungsrechten später Probleme geben / Wer sicher gehen will, dass ihm eingeräumte Rechte auf einer Sondernutzungsfläche auch wirklich dauerhaft Bestand haben, der sollte auf einer dinglichen Eintragung im Grundbuch bestehen. So ist es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem Urteil eines Zivilsenates zu entnehmen. 
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-3 Wx 46/17) / Der Fall: Dem Eigentümer einer Wohnungseigentumseinheit wurde das Recht eingeräumt, die nicht überbauten Teile eines Grundbesitzes als KfZ-Stellplatz zu nutzen - und zwar unter Ausschluss aller übrigen Miteigentümer. Doch im Anschluss an diese Erlaubnis erfolgte nicht die mögliche und bewilligte Eintragung dieser Sondernutzungsrechte ins Grundbuch. Das erwies sich für die Rechtsnachfolger des Betroffenen als ein schwerer Fehler. Das Urteil: Die Oberlandesrichter stellten fest, dass eine erneute Bewilligung zur Eintragung von Sondernutzungsrechten an den Stellplätzen erforderlich sei. Im Urteil hieß es: ,,Die Sondernut-zungsrechte mögen (...)  zwar zunächst wirksam vereinbart worden sein, sind aber mangels Eintragung nicht ´verdinglicht´ worden, so dass die nachfolgenden Eigentümer und sonstigen dinglich Berechtigten diese nicht gegen sich gelten lassen müssen.Berlin (ots) - Wer sicher gehen will, dass ihm eingeräumte Rechte auf einer Sondernutzungsfläche auch wirklich dauerhaft Bestand haben, der sollte auf einer dinglichen Eintragung im Grundbuch bestehen. So ist es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem Urteil eines Ziv...
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30. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Streit um Straßenausbau / Finanzgericht sah darin keine haushaltsnahe Handwerkerleistung

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Finanzgericht sah darin keine haushaltsnahe Handwerkerleistung / Haushaltsnah erbrachte Handwerkerleistungen zahlen sich für den Steuerzahler aus, denn diese kann er steuerlich geltend machen. Immer wieder gibt es allerdings zwischen Finanzbehörden und Bürgern Diskussionen darüber, wie der Begriff ,,haushaltsnahBerlin (ots) - Haushaltsnah erbrachte Handwerkerleistungen zahlen sich für den Steuerzahler aus, denn diese kann er steuerlich geltend machen. Immer wieder gibt es allerdings zwischen Finanzbehörden und Bürgern Diskussionen darüber, wie der Begriff "haushaltsnah" eigentlich auszulegen sei. Er...
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16. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Schwarzbau im Garten? / Urteile deutscher Gerichte zum Themenkreis Spielhaus und Geräteschuppen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Schwarzbau im Garten? / Urteile deutscher Gerichte zum Themenkreis Spielhaus und Geräteschuppen / Urteile deutscher Gerichte zum Themenkreis Spielhaus und Geräteschuppen / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn jemand ein befestigtes Wohnhaus errichtet, dann weiß er in der Regel auch, dass er dazu eine Baugenehmigung benötigt und die Zustimmung der Nachbarn einholen muss. Sehr viel großzügiger sehen das Menschen, wenn sie lediglich ein Spielhaus für ihre Kinder oder einen Garten...
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06. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau- und Immobiliennachrichten

LBS: Ungebremste Nachfrage nach Häusern und Wohnungen / Makler von LBS und Sparkassen vermitteln im Jahr 2017 34.100 Objekte mit Rekordvolumen von 7,5 Milliarden Euro - Engpassfaktor Bauland

Berlin (ots) - Die anhaltende Nachfrage nach Wohnimmobilien schlug sich erneut positiv bei den Vermittlungsergebnissen der Immobilienmakler von LBS und Sparkassen nieder. So verzeichneten die regionalen LBS Immobiliengesellschaften (LBS-I) und die Sparkassen Immobilien Vermittlungs GmbH in Bayern...
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02. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Was ist Luxus? Isolierverglasung und Außenaufzug zählen nicht dazu

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Tomicek
Was ist Luxus?
Isolierverglasung und Außenaufzug zählen nicht dazu

Die Ankündigung von Sanierungsarbeiten an seiner Wohnung bzw. am gesamten Haus war für einen Mieter ein Schock, denn seine monatlichen Zahlungen sollten anschließend von 754 Euro auf 1.267 Euro steigen. Er hielt das für einen nicht mehr zumutbaren Härtefall einer Luxussanierung, die eindeutig darauf abziele, ihm das weitere Wohnen in dem Objekt unmöglich zu machen. Doch die konkreten Arbeiten - Einsetzen von Isolierglas im Zuge eines Fensteraustausches, Bau eines Außenaufzuges, Anschluss an die Zentralheizung, Verlegen dreiadriger Stromleitungen unter Putz - betrachtete das zuständige Gericht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht als unzumutbar. Wenn sich der Eigentümer an gewisse Vorgaben halte, dann sei das gestattet. Dazu zählten eine Ankündigung der Arbeiten mindestens drei Monate vor Baubeginn und eine stichwortartige Beschreibung der beabsichtigten Änderungen. Eine maximal nötige zehntägige Abwesenheit des Mieters (bei Übernahme der Kosten für eine Ersatzunterkunft) sei zumutbar. 
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 453 C 22061/15) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Tomicek"Berlin (ots) - Die Ankündigung von Sanierungsarbeiten an seiner Wohnung bzw. am gesamten Haus war für einen Mieter ein Schock, denn seine monatlichen Zahlungen sollten anschließend von 754 Euro auf 1.267 Euro steigen. Er hielt das für einen nicht mehr zumutbaren Härtefall einer Luxussanierung...
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02. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Feuer schädigte Nachbarhaus / Auftraggeber des Handwerkers musste für Schaden aufkommen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Tomicek/LBS
Feuer schädigte Nachbarhaus / Auftraggeber des Handwerkers musste für Schaden aufkommen 

Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerksbetrieb beauftragt, dann muss er im ungünstigsten Falle für Schäden haften, die als unmittelbare Folge aus diesen Arbeiten am Nachbarhaus entstanden sind. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Zivilsenat der höchsten deutschen Revisionsinstanz. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 311/16)


Der Fall:	Ein Hausbesitzer ließ das Flachdach seiner Immobilie reparieren. Offiziell beauftragt war damit eine Handwerksfirma mit entsprechender fachlicher Eignung. Unter anderen mussten Heißklebearbeiten durchgeführt werden. Unter den Dachbahnen war allerdings unbemerkt ein Glutnest entstanden, das schließlich für einen Brand sorgte. Das Haus, an dem die Arbeiten durchgeführt worden waren, brannte vollständig ab. Am Nachbarhaus entstand ein Schaden in Höhe von knapp 100.000 Euro. Diesen forderte die Versicherung der Nachbarn vom Auftraggeber, zu dessen großem Pech vom eigentlich verantwortlichen Handwerker wegen einer Insolvenz nichts zu holen war.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wandte sich gegen die Entscheidung der Vorinstanz, die keine Pflicht des Hauseigentümers zum Schadenersatz gesehen hatte. Die Juristen betonten, von einem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch sei nach ständiger Rechtsprechung des Senats auszugehen, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf das Nachbargrundstück ausgingen, die der Nachbar selbst gar nicht abwehren könne. Dabei spiele es im konkreten Fall keine Rolle, ob der Handwerker sorgfältig ausgewählt worden sei oder nicht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Tomicek/LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Grundstückseigentümer einen Handwerksbetrieb beauftragt, dann muss er im ungünstigsten Falle für Schäden haften, die als unmittelbare Folge aus diesen Arbeiten am Nachbarhaus entstanden sind. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ...
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02. April 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Freie Entscheidung: Vermieter darf einen Beauftragten zur Mängelbesichtigung entsenden

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Freie Entscheidung
Vermieter darf einen Beauftragten zur Mängelbesichtigung entsenden
Wenn ein Mieter Mängel am Mietobjekt geltend macht, dann hat der Eigentümer das Recht, sich über den tatsächlichen Zustand der Immobilie kundig zu machen. In der Regel muss es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Mieter zulassen, dass der Eigentümer einen Beauftragten seiner Wahl dazu entsendet. 
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 316/16)

Der Fall:	Ein Mieter beschwerte sich über verschiedene, überwiegend kleinere Mängel innerhalb seiner Wohnung und forderte deren Beseitigung. Für den geplanten Besichtigungstermin akzepierte er allerdings weder eine Vertraute des Eigentümers noch dessen Rechtsanwalt. Er vertrat die Meinung, entweder müsse sein Vertragspartner persönlich erscheinen oder einen Fachhandwerker schicken, der die vorliegenden Probleme sachkundig beurteilen könne. Den Beauftragten des Eigentümers verwehrte er den Zugang zur Wohnung - und zwar auch nach einer entsprechenden formellen Abmahnung. Wegen dieser Verweigerungshaltung wurde dem Mieter schließlich fristlos gekündigt.

Das Urteil: Die Richter hielten die Kündigung für begründet. Ein Mieter müsse eventuell vorhandene "persönliche AbneigungenBerlin (ots) - Wenn ein Mieter Mängel am Mietobjekt geltend macht, dann hat der Eigentümer das Recht, sich über den tatsächlichen Zustand der Immobilie kundig zu machen. In der Regel muss es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Mieter zulassen, dass der Eigentümer ein...
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bauen

"Angemessene Frist" / Ein Richterspruch zur Mängelbeseitigung

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
"Angemessene FristBerlin (ots) - Immer wieder mal kommt es bei Bauvorhaben vor, dass eine Handwerkerleistung Mängel aufweist. Lässt sich solch eine fehlerbehaftete Arbeit nachweisen, dann muss der betroffenen Firma die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden. Doch wie viel Zeit steht einem Unterne...
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Wohnen

Nicht sofort abziehbar / Komplette Küchenerneuerung in Mietwohnung

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Komplette Küchenerneuerung in Mietwohnung

Steuerzahler sind meistens daran interessiert, eine investierte Summe möglichst auf einen Schlag absetzen zu können und das nicht über einen längeren Zeitraum tun zu müssen. Doch manchmal geht das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht - zum Beispiel dann, wenn in einer vermieteten Wohnung eine Einbauküche komplett erneuert wird. 
(Bundesfinanzhof, IX R 14/15)

Der Fall: Der Eigentümer einer Immobilie hatte sich entschieden, die Küche in seiner Mietwohnung komplett zu sanieren. Er ließ alle Einbauten erneuern, erwarb auch neue Spüle, Herd und andere Elektrogeräte. Die Gesamtausgaben dafür wollte er als Werbungskosten von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sofort und umfassend geltend machen. Das zuständige Finanzamt verweigerte dies und akzeptierte nur eine Abschreibung über einen Zeitraum von zehn Jahren im Zuge der AfA (Absetzung für Abnutzungen).

Das Urteil: Es handle sich hier nicht um einen Erhaltungsaufwand für einen wesentlichen Gebäudebestandteil, der eine sofortige Absetzung als Werbungskosten möglich gemacht hätte, entschied der Bundesfinanzhof. Die einzelnen Elemente einer Einbauküche seien ein eigenständiges und einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von zehn Jahren. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Steuerzahler sind meistens daran interessiert, eine investierte Summe möglichst auf einen Schlag absetzen zu können und das nicht über einen längeren Zeitraum tun zu müssen. Doch manchmal geht das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht - zum Beispiel da...
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Wohnen

Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Kündigungsgrund verbraucht / Vorfall hatte bereits für Abmahnung herhalten müssen. 

Ein Eigentümer kann die Kündigung eines Mieters nicht auf einen Vorfall stützen, der bereits Gegensatz einer vorherigen notwendigen Abmahnung gewesen ist. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Mietrichter. 
(Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 46 C 144/16)

Der Fall: Der Bewohner einer vermieteten Immobilie war an Schizophrenie erkrankt. Das führte zu zahlreichen, der übrigen Hausgemeinschaft nur schwer zumutbaren Belästigungen. Der Betroffene schrie, er sorgte für laute Geräusche und trat sogar die Wohnungstüre einer Nachbarin ein. Der Eigentümer mahnte dieses Verhalten ab und kündigte schließlich auch das Mietverhältnis. Beide Male bezog er sich dabei jedoch auf dieselben Vorgänge aus jüngster Vergangenheit.

Das Urteil: Genau diese Doppelung war rechtlich nicht möglich, hieß es in der Entscheidung des Amtsgerichts. Das widerspreche geradezu dem Sinn einer Abmahnung, mit der ja bewirkt werden solle, dass sich bestimmte Vorgänge nicht mehr wiederholen. Könnten für Abmahnung und Kündigung identische Sachverhalte benannt werden, dann werde das rechtliche Instrument der Abmahnung sinnlos. Dem Mieter sei gar keine Gelegenheit gegeben worden, sein Verhalten zu ändern. Der Eigentümer müsse sich schon entscheiden, ob eine Störung in seinen Augen so schwerwiegend sei, dass er deswegen sofort kündigen wolle. Ein weiteres Hindernis für die Kündigung war im konkreten Fall die Tatsache gewesen, dass es sich bei dem Mieter um einen kranken Menschen handelte. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Ein Eigentümer kann die Kündigung eines Mieters nicht auf einen Vorfall stützen, der bereits Gegensatz einer vorherigen notwendigen Abmahnung gewesen ist. Das entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein Mietrichter. (Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen...
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05. März 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wohnen im Keller? / Rechtsstreit um die Teilungserklärung einer WEG

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Rechtsstreit um die Teilungserklärung einer WEG

Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen  Hobbys nachzugehen. Doch selbst eine Umnutzung zu Wohnzwecken kann möglich sein - zumindest dann, wenn die Teilungserklärung zu ungenau ist. Das hat nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung in einem Einzelfall entschieden. 
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Aktenzeichen 9 U 14/15)

Der Fall: Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft entschloss sich, zwei Räume im Untergeschoss eines Hauses, die sich in seinem Sondereigentum befanden, umzubauen. Er richtete dort Küche, Bad und Toilette ein, so dass einer Verwendung zu Wohnzwecken nichts mehr entgegen stand. Die Miteigentümer wollten das nicht dulden. Sie hielten eine derartige Nutzung nicht für zulässig und forderten einen Rückbau.

Das Urteil: Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe studierte die Teilungserklärung und kam zu dem Ergebnis, dass die dort erwähnten Begriffe wie "HobbyraumBerlin (ots) - Nach allgemeinem Verständnis sind Kellerräume hauptsächlich dafür vorgesehen, dort Hausrat und Vorräte zu lagern oder eventuell noch seinen Hobbys nachzugehen. Doch selbst eine Umnutzung zu Wohnzwecken kann möglich sein - zumindest dann, wenn die Teilungserklärung zu ungenau i...
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