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Pressemitteilungen Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Willkommen im Newsroom von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Es wurden bisher 286 Mitteilung(en) veröffentlicht.

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 Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

30. Mai 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Akute Brandgefahr / Behörde ordnete zu Unrecht den Abriss eines Anbaus an

Behörde ordnete zu Unrecht den Abriss eines Anbaus an

In einem Hof befand sich ein kleiner, nicht genehmigter Anbau von rund 14 Quadratmetern. Unter anderem wurden dort Gegenstände aus einem Bistro gelagert und Raucher konnten sich hier aufhalten. Die Baubehörde drängte wegen akuter Brandgefahr auf einen Abriss und ordnete sofortige Vollzi-hung an. Der Eigentümer akzeptierte das nicht und verwies darauf, dass er Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt habe. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit stimmte ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zu. Zunächst hätte man behördlicherseits das weniger belastende Mittel, nämlich die Nutzungsuntersagung, wählen müssen. Erst danach wäre der sofortige Abriss in Frage gekommen. 
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen 2 M 64/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - In einem Hof befand sich ein kleiner, nicht genehmigter Anbau von rund 14 Quadratmetern. Unter anderem wurden dort Gegenstände aus einem Bistro gelagert und Raucher konnten sich hier aufhalten. Die Baubehörde drängte wegen akuter Brandgefahr auf einen Abriss und ordnete sofortige Vo...
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30. Mai 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Lebenslänglich im Objekt / Werbungskosten bei Nutzungsrecht eines Dritten

Werbungskosten bei Nutzungsrecht eines Dritten

Ein Eigentümer kann Aufwendungen für ein Grundstück, das mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastet ist, nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehen. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest, solange ein Ende der Nutzung durch den Dritten nicht absehbar ist. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 20/17) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Eigentümer kann Aufwendungen für ein Grundstück, das mit einem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastet ist, nicht als vorab entstandene Werbungskosten abziehen. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest, solange ein Ende der Nutzun...
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30. Mai 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wegerecht als Problem / Hinweis darauf kann zu den Pflichten eines Notars zählen

Hinweis darauf kann zu den Pflichten eines Notars zählen

Wird ein abzutrennendes Grundstück ohne eigenen Zugang zu einer öffentlichen Straße veräußert, so kann es zu den Pflichten des den Kaufvertrag beurkundenden Notars gehören, die Beteiligten über die Möglichkeit der Vereinbarung eines Wegerechts und dessen Absicherung durch eine Grunddienstbarkeit zu belehren. Das teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS mit. 
(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 11 U 114/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wird ein abzutrennendes Grundstück ohne eigenen Zugang zu einer öffentlichen Straße veräußert, so kann es zu den Pflichten des den Kaufvertrag beurkundenden Notars gehören, die Beteiligten über die Möglichkeit der Vereinbarung eines Wegerechts und dessen Absicherung durch eine Grund...
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30. Mai 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Tod in der Wohnung / Auch das gehört zum "vertragsgemäßen Gebrauch"

Auch das gehört zum ,,vertragsgemäßen Gebrauch"

Ein Vermieter kann die Auszahlung der Mietkaution an Erben nicht verweigern, weil ihm nach dem Tod des Mieters besondere Reinigungskosten entstanden seien. Denn das Sterben in einer Wohnung gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zum vertragsgemäßen Gebrauch des Objekts. 
(Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Aktenzeichen 15 C 59/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Vermieter kann die Auszahlung der Mietkaution an Erben nicht verweigern, weil ihm nach dem Tod des Mieters besondere Reinigungskosten entstanden seien. Denn das Sterben in einer Wohnung gehört nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zum vertragsgemäßen Gebrauch ...
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16. Mai 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Mauer und Zaun, Tür und Tor / Wenn "Grenzzonen" einen Anlass zum Rechtsstreit geben

Wenn "GrenzzonenBerlin (ots) - Was im Großen die Staats- und Landesgrenzen sind, das sind im Kleinen die Zäune und Mauern um Grundstücke herum. Auch diese Grenzzonen liefern immer wieder Anlass zum Streit. Mal ist ein Sichtschutzzaun zu hoch, mal fühlt sich ein Nachbar regelrecht "eingemauert". Der Infodienst Rec...
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18. April 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ab nach draußen / Rechtsfragen rund um die Immobilie im Frühjahr

Rechtsfragen rund um die Immobilie im Frühjahr / Jede Jahreszeit bringt für Haus- und Grundbesitzer ihre Besonderheiten mit sich. Im Sommer geht es um Freizeit und Erholung im Garten, im Herbst um die Ernte von Früchten und das Laubsammeln, im Winter um die Verkehrssicherungspflichten bei Schnee und Eis. Und im Frühjahr? Da wagen sich viele erstmals wieder für längere Zeit nach draußen. Natürlich sind damit gelegentlich auch Rechtsfragen verbunden. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile dazu gesammelt - vom verbotenen Einblick in den Nachbarsgarten bis zum zugewachsenen Verkehrsschild, das ein Grundstückseigentümer von den Zweigen befreien muss. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Jede Jahreszeit bringt für Haus- und Grundbesitzer ihre Besonderheiten mit sich. Im Sommer geht es um Freizeit und Erholung im Garten, im Herbst um die Ernte von Früchten und das Laubsammeln, im Winter um die Verkehrssicherungspflichten bei Schnee und Eis. Und im Frühjahr? Da wagen ...
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04. April 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Versammlung unter 2G-plus / WEG-Verwalter durfte entsprechende Bedingungen stellen

WEG-Verwalter durfte entsprechende Bedingungen stellen / Die Covid-19-Pandemie hat auch den Alltag der Eigentümergemeinschaften gehörig durcheinandergewirbelt. So waren Versammlungen zeitweise nicht oder nur unter strengen Auflagen möglich. In München entspann sich ein Streit darüber, ob der Verwalter eine Versammlung unter den Bedingungen von 2G-plus durchführen durfte, was den zum geplanten Termin gültigen Hygieneregeln entsprach. Ungeimpfte wären demnach von der Teilnahme ausgeschlossen gewesen. Das zuständige Gericht stellte sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hinter die Entscheidung und betonte, diese Personengruppe müsse das als Konsequenz ihres Verhaltens in Kauf nehmen. (Amtsgericht München, Aktenzeichen 1293 C 19127/21). Hinweis: Die Regelungen im Zusammenhang mit Corona unterliegen ständigen Änderungen. Die Rechtsprechung orientiert sich immer an bestimmten temporären Zuständen. Das ist im Hinblick auf dieses Urteil zu beachten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die Covid-19-Pandemie hat auch den Alltag der Eigentümergemeinschaften gehörig durcheinandergewirbelt. So waren Versammlungen zeitweise nicht oder nur unter strengen Auflagen möglich. In München entspann sich ein Streit darüber, ob der Verwalter eine Versammlung unter den Bedingunge...
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04. April 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Problem Vorkaufsrecht / Gemeinde muss Antragsteller unverzüglich ein Zeugnis darüber ausstellen

Gemeinde muss Antragsteller unverzüglich ein Zeugnis darüber ausstellen

In bestimmten Fällen gibt es ein gesetzlich abgesichertes Vorkaufsrecht der Gemeinde, falls eine Immobilie verkauft werden soll. Für Kaufinteressenten ist es in dem Zusammenhang wichtig, behördlicherseits darüber informiert zu werden, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht oder nicht. Ein solches ,,NegativzeugnisBerlin (ots) - In bestimmten Fällen gibt es ein gesetzlich abgesichertes Vorkaufsrecht der Gemeinde, falls eine Immobilie verkauft werden soll. Für Kaufinteressenten ist es in dem Zusammenhang wichtig, behördlicherseits darüber informiert zu werden, ob ein solches Vorkaufsrecht besteht oder nicht....
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04. April 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Achtung, Mietrückstand / In bestimmten Fällen droht die fristlose Kündigung

In bestimmten Fällen droht die fristlose Kündigung / Wenn ein Mieter den Mietzins nicht wie vereinbart bezahlt, dann entsteht sehr oft eine brenzlige Situation für ihn. Viele Eigentümer mahnen angesichts einer solchen unzuverlässigen Vertragserfüllung ab oder kündigen sofort. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich mit dieser Problematik wiederholt befasst und nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vor kurzem ein wichtiges Urteil dazu gesprochen. Der Tenor: Ausschlaggebend ist der fehlende Gesamtbetrag. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 32/20) / Der Fall: Eine Mieterin blieb für einen Monat 135 von 704 Euro Miete schuldig und im Folgemonat zahlte sie gar nichts. Der Eigentümer sprach ihr die Kündigung aus. Das zuständige Amtsgericht gab der anschließenden Räumungsklage statt, weil die Betroffene dem Gesetz entsprechend zwei Monate nacheinander einen ,,nicht unerheblichenBerlin (ots) - Wenn ein Mieter den Mietzins nicht wie vereinbart bezahlt, dann entsteht sehr oft eine brenzlige Situation für ihn. Viele Eigentümer mahnen angesichts einer solchen unzuverlässigen Vertragserfüllung ab oder kündigen sofort. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich mit dieser P...
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04. April 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Abfindung an Mieter / Solche Zahlungen können anschaffungsnaher Herstellungsaufwand sein

Solche Zahlungen können anschaffungsnaher Herstellungsaufwand sein

Wenn Immobilieneigentümer ein Objekt sanieren wollen, dann zahlen sie den darin lebenden Mietern gelegentlich eine Abfindung, wenn diese schneller ausziehen und dadurch einen früheren Beginn der Arbeiten ermöglichen. Diese Ausgaben können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS steuerlich als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand betrachtet werden. 
(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 4 K 1941/20)

Der Fall:	Um die Mieter in einer denkmalgeschützten Villa zum vorzeitigen Auszug zu bewegen, zahlte der Vermieter Abfindungen in Höhe von insgesamt 35.000 Euro. Der Betrag wurde steuerlich als sofort abzugsfähige Werbungskosten deklariert. Der Fiskus jedoch sah hierin anschaffungsnahe Herstellungskosten, die über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssen und die im konkreten Fall zudem gedeckelt waren. Für den Eigentümer war das also die ungünstigere Lösung.

Das Urteil:	Nach Überzeugung der Finanzgerichtsbarkeit war die Rechtsauffassung der Behörde korrekt. Es handelte sich um Herstellungsaufwand. Die Abfindungen seien unmittelbar durch die Renovierungsarbeiten veranlasst, weil diese damit schneller möglich wurden. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtsfrage hat der Senat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn Immobilieneigentümer ein Objekt sanieren wollen, dann zahlen sie den darin lebenden Mietern gelegentlich eine Abfindung, wenn diese schneller ausziehen und dadurch einen früheren Beginn der Arbeiten ermöglichen. Diese Ausgaben können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Ste...
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28. Februar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Beteiligung am Straßenbau / Grundeigentümer dürfen nur begrenzt in Anspruch genommen werden

Grundeigentümer dürfen nur begrenzt in Anspruch genommen werden

Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeträgen nach Vollendung der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das höchste deutsche Gericht entschieden. 
(Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvL 1/19)

Der Fall:	Im Bundesland Rheinland-Pfalz sollte ein Grundstückseigentü-mer Erschließungsbeiträge in Höhe von mehr als 70.000 Euro bezahlen. Die Anbindung seiner Anwesen an die Straße war bereits 1986 erfolgt, doch die vollständige Fertigstellung und offizielle Widmung fand viel später statt. Erst nach rund 25 Jahren erhielt er den entsprechenden behördlichen Bescheid. Er wehrte sich vor verschiedenen Gerichtsinstanzen dagegen.

Das Urteil:	Die Bundesverfassungsrichter entschieden, dass eine Landesvorschrift, die den Belastungszeitraum für Erschließungsbeiträge nicht genügend eingrenzt, gegen das Klarheitsgebot verstoße. Grundstückseigentümer dürften nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden, hieß es in dem Urteil. Bis Ende Juli 2022 müsse eine Neuregelung gefunden werden, ordneten die höchsten Richter an. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Eine zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeträgen nach Vollendung der Arbeiten verstößt gegen das Grundgesetz. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS das höchste deutsche Gericht entschieden. (Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 1 BvL 1/19...
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28. Februar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

"Fremdkörper" störte / Große Markise machte Bewohnern im ersten Stock zu schaffen

Große Markise machte Bewohnern im ersten Stock zu schaffen

Es war für die Nachbarn unübersehbar, was Wohnungseigentümer im Erdgeschoss über ihrem Wintergarten angebaut hatten: eine fünf Meter breite und vier Meter in die Tiefe reichende Markise. Der Blick der darüber wohnenden Eigentümer aus ihrem Fenster war von dieser großen Markisenfläche geprägt. Sie prozessierten dagegen und merkten vor Gericht an, dass ihre Aussicht vom Wohnzimmer dadurch erheblich leide. Das zuständige Gericht konnte dies nachvollziehen. ,,Wie ein störender Fremdkörper", so hieß es laut Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, müsse diese 20 Quadratmeter große, dunkle Fläche auf die Bewohner des ersten Stockwerks wirken. Deswegen wurde die Beseitigung der Markise angeordnet. 
(Amtsgericht Hamburg-St.-Georg, Aktenzeichen 980a C 5/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es war für die Nachbarn unübersehbar, was Wohnungseigentümer im Erdgeschoss über ihrem Wintergarten angebaut hatten: eine fünf Meter breite und vier Meter in die Tiefe reichende Markise. Der Blick der darüber wohnenden Eigentümer aus ihrem Fenster war von dieser großen Markisenfläch...
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14. Februar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kinder an die Macht? / Urteile zu den Rechten junger Menschen im Wohnumfeld

Urteile zu den Rechten junger Menschen im Wohnumfeld

Im deutschen Recht hat sich während der zurückliegenden Jahre einiges geändert, wenn es um Kinder und Jugendliche ging. Der Gesetzgeber und die Gerichte gestehen den jüngsten Mitgliedern der Gesellschaft sehr viel mehr Möglichkeiten der Selbstentfaltung zu - auch dann, wenn dies mit gelegentlichen Störungen für die Nachbarn verbunden ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS fasst in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile aus diesem Themenkreis zusammen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Im deutschen Recht hat sich während der zurückliegenden Jahre einiges geändert, wenn es um Kinder und Jugendliche ging. Der Gesetzgeber und die Gerichte gestehen den jüngsten Mitgliedern der Gesellschaft sehr viel mehr Möglichkeiten der Selbstentfaltung zu - auch dann, wenn dies mit...
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31. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Untermiete bei Einraumwohnung? / Während befristeter beruflicher Abwesenheit ist das mög­lich

Während befristeter beruflicher Abwesenheit ist das möglich

Eine Mieterin wurde von ihrem Arbeitgeber für ein Jahr ins Ausland versetzt. Ihre Ein-Zimmer-Wohnung wollte sie deswegen nicht aufgeben und vermietete sie deswegen befristet unter. Anschließend stritten sich Hausverwaltung und Hauptmieterin darum, ob die Untervermietung überhaupt möglich sei - und wenn ja, unter welchen Umständen. Vor Gericht erhielt die Frau recht. Ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung könne auch bei einer Einraumwohnung vorliegen. Dazu reiche es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, den Namen, den Geburtsort und den Beruf der Untermieterin zu nennen. Die Vorlage eines Ausweises dieser Person oder des Auslands-Arbeitsvertrages des Mieters sei nicht erforderlich. 
(Amtsgericht Berlin-Mitte, Aktenzeichen 25 C 16/20) / Untermiete bei Einraumwohnung? / Während befristeter beruflicher Abwesenheit ist das mög­lich / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Eine Mieterin wurde von ihrem Arbeitgeber für ein Jahr ins Ausland versetzt. Ihre Ein-Zimmer-Wohnung wollte sie deswegen nicht aufgeben und vermie­tete sie deswegen befristet unter. Anschließend stritten sich Hausverwaltung und Hauptmieterin darum, ob die Untervermietung überhaupt m...
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31. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Energie

Grenzüberschreitung / Wenn die Wärmedämmung etwas mehr Platz benötigt

Wenn die Wärmedämmung etwas mehr Platz benötigt

Eine neu anzubringende Wärmedämmung, die minimal die Grenze zum Nachbargrundstück überschreitet, muss unter Umständen hingenommen werden. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest dann, wenn es sich um einen Altbau handelt und eine Innen- statt der Außendämmung einen unzumutbaren Aufwand darstellen würde. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 115/20)

Der Fall:	Zwei Nachbarn in NRW stritten sich darum, ob der eine von beiden seine unmittelbar an der Grundstücksgrenze liegende Giebelwand von außen dämmen dürfe. Es war klar, dass dabei die Grenze leicht überschritten werden würde. Das Haus des Nachbarn lag etwa fünf Meter vom Geschehen entfernt. Das Landesrecht erlaubte eine derartige minimale ,,VerletzungBerlin (ots) - Eine neu anzubringende Wärmedämmung, die minimal die Grenze zum Nachbargrundstück überschreitet, muss unter Umständen hingenommen werden. Das gilt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS zumindest dann, wenn es sich um einen Altbau handelt und eine Innen- statt der ...
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31. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Pandemie und Studentenbude / Auch bei Umstellung auf Online-Studium gelten die Vertragsbestimmungen

Auch bei Umstellung auf Online-Studium gelten die Vertragsbestimmungen / Millionen von Studentinnen und Studenten mussten es im Zuge der Corona-Pandemie hinnehmen, dass ihre Präsenzveranstaltungen an den Universitäten gestrichen wurden. Trotzdem konnten die Betroffenen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht außerplanmäßig aus ihren Mietverträgen am Studienort aussteigen. 
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 473 C 12632/20)

Der Fall:	Ein junger Mann hatte ein Studentenappartement in München gemietet, das nur an Studierende oder andere Auszubildende vergeben werden durfte. Im Vertrag war eine verkürzte Kündigungsmöglichkeit vor Ablauf der Mietzeit vorgesehen, wenn der Mieter seine Ausbildung aufgegeben oder beendet habe. Der Student argumentierte, seine Uni habe ihm mitgeteilt, dass die Lehre auf Onlinebetrieb umgestellt werde. An dieser Art von Lehre könne er genauso gut daheim bei den Eltern teilnehmen. Für die Pandemie und deren Folgen sei er ja nicht verantwortlich zu machen.

Das Urteil: Der zuständige Amtsrichter hielt eine außerplanmäßige Kündigung nicht für möglich. Zwar habe die Pandemie ohne Zweifel zu einer Verlagerung des Universitätsbetriebes geführt, aber für den Studenten habe kein objektives Gebrauchshindernis für das Appartement bestanden. Es sei für ihn weiterhin nutzbar gewesen - nicht zuletzt, um von dort aus das Onlinestudium zu betreiben. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Millionen von Studentinnen und Studenten mussten es im Zuge der Corona-Pandemie hinnehmen, dass ihre Präsenzveranstaltungen an den Universitäten gestrichen wurden. Trotzdem konnten die Betroffenen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht außerplanmäßig aus i...
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17. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Probleme im Untergrund / Wenn der Keller einer Immobilie Anlass zum Rechtsstreit gibt

Wenn der Keller einer Immobilie Anlass zum Rechtsstreit gibt

Kellerräume zählen normalerweise nicht zu den Örtlichkeiten, die von Eigentümern oder Mietern besonders beachtet werden. Hier finden sich Abstell-, Vorrats- und Versorgungsflächen, die oft nur wenige Male im Jahr aufgesucht werden. Trotzdem kann es auch hier gelegentlich Anlass zu einem Rechtsstreit geben. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat neun Gerichtsurteile gesammelt, die sich mit dieser Materie befassen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Kellerräume zählen normalerweise nicht zu den Örtlichkeiten, die von Eigentümern oder Mietern besonders beachtet werden. Hier finden sich Abstell-, Vorrats- und Versorgungsflächen, die oft nur wenige Male im Jahr aufgesucht werden. Trotzdem kann es auch hier gelegentlich Anlass zu e...
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03. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Eine Frage der Farbe / Alle Wohnungseigentümer müssen zustimmen

Alle Wohnungseigentümer müssen zustimmen / Wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Denn es handelt sich bei der Maßnahme um eine bauliche Veränderung. Genau diese Einstimmigkeit war aber in einem Berliner Streitfall nicht vorhanden gewesen. Es hatte sich lediglich eine Mehrheit gefunden, die der Meinung gewesen war, dass der Holzton besser aussehe als der bisherige dunkle Rotton bzw. das Hellgrau. Das zuständige Gericht merkte an, der optische Eindruck des Hauses werde durch die Maßnahme erheblich verändert - und deswegen müsse die Gesamtheit der Eigentümer damit einverstanden sein. 
(Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 771 C 91/117) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Denn es handelt sich bei der Ma...
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03. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Folgen der Schwarzarbeit / Bauleistungen sind dadurch nicht automatisch mangelhaft

Bauleistungen sind dadurch nicht automatisch mangelhaft

Wenn ein Haus teilweise in Schwarzarbeit errichtet worden ist, so stellt diese Tatsache nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für sich genommen noch keinen Hinweis auf einen Baumangel dar. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 24/20)

Der Fall:	Die Klägerin hatte ein Gebäude gekauft. Rechte der Käuferin wegen Mängeln waren vertraglich ausgeschlossen. Später stellte sich heraus, dass Keller und Sockel des Hauses feucht waren. Das Berufungsgericht ging von einer Arglist durch den Verkäufer aus, weil dieser die Beteiligung von Schwarzarbeitern am Bau nicht erwähnt hatte. Es sei wegen dieser Vorge-schichte mit Mängeln zu rechnen gewesen.

Das Urteil:	In diesem Punkt folgte der Bundesgerichtshof der Argumentation der Vorinstanz nicht und verwies die Sache zurück. Es gebe "keine Grundlage für die Annahme, der Auftraggeber habe allein schon wegen des Verstoßes gegen das Schwarzarbeits-bekämpfungsgesetz Kenntnis von einem bestimmten, nach Fertigstellung festgestellten Ausführungsfehler oder habe diesen billigend in Kauf genommen". / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn ein Haus teilweise in Schwarzarbeit errichtet worden ist, so stellt diese Tatsache nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für sich genommen noch keinen Hinweis auf einen Baumangel dar. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 24/20) Der Fall: Die Klägerin ...
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03. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Keine Fotos, bitte! / Ein Urteil zu den Rechten von Architekten

Ein Urteil zu den Rechten von Architekten / Ein Architekt kann nicht darauf pochen, auch nach Beendigung des Vertrages mit seinem Auftraggeber Fotos von dem Objekt fertigen zu dürfen. Eine solche Absprache benachteiligt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung den Bauherrn unangemessen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 193/20) / Der Fall: In Musterverträgen findet sich häufig zugunsten von Architekten eine Klausel, dass der Auftragnehmer berechtigt sei, auch nach Beendigung des Vertrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um Fotos zu machen. Im vorliegenden Streitfall verweigerte der Bauherr diesen Zugang. Der Kläger berief sich auf das ihm zugestandene Recht. Es folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung durch drei Instanzen. Das Urteil: Bei der gebotenen objektiven Auslegung des Vertrages werde der Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, wenn ein derartiges Recht auf das Erstellen von Fotos vereinbart wird. So entschieden die BGH-Richter. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Architekt kann nicht darauf pochen, auch nach Beendigung des Vertrages mit seinem Auftraggeber Fotos von dem Objekt fertigen zu dürfen. Eine solche Absprache benachteiligt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung den Bauhe...
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