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Pressemitteilungen Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Willkommen im Newsroom von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Es wurden bisher 286 Mitteilung(en) veröffentlicht.

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 Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

03. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Vermischtes

Eckpunkte klären / Verwaltervertrag muss die wesentlichen Aspekte der Arbeit beinhalten

Eckpunkte klären / Verwaltervertrag muss die wesentlichen Aspekte der Arbeit beinhalten / Die Verwalterin bzw. der Verwalter spielen für eine Eigentümergemeinschaft eine große Rolle, denn eine Reihe von Alltagsgeschäften werden von dieser Person erledigt. Deswegen ist es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nötig, die Eckpunkte der Vertragsbeziehung wie Vergütung und Laufzeit in wesentlichen Umrissen zu benennen. 
(Landgericht Köln, Aktenzeichen 29 S 72/19) / Der Fall: Der Verwalter einer WEG war seit Jahren für die Gemeinschaft tätig, zunächst als Einzelkaufmann und dann in Form einer Gesellschaft. Ein Mitglied einer Eigentümergemeinschaft legte Einspruch gegen die Wiederbestellung der GmbH & Co. KG als Verwalterin ein. Der Vertrag erfülle wesentliche Voraussetzungen nicht, hieß es in der Klage. Das Amtsgericht lehnte die entsprechende Klage in erster Instanz ab. Das Urteil: Vor dem Landgericht erhielt der Eigentümer recht. Die Bestellung sei unwirksam gewesen und widerspreche ordnungsgemäßer Verwaltung, weil die Eckpunkte fehlten. Damit seien in erster Linie die Laufzeit des Vertrages und die Vergütung des Verwalters gemeint. Es reiche nicht aus, ,,wenn sich die bisherige Höhe der Verwaltervergütung aus den Jahresabrechnungen der Vorjahre ersehen lässt". / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die Verwalterin bzw. der Verwalter spielen für eine Eigentümergemeinschaft eine große Rolle, denn eine Reihe von Alltagsgeschäften werden von dieser Person erledigt. Deswegen ist es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nötig, die Eckpunkte der Vertragsbeziehung ...
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19. April 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wohnen im Alter / Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

Wohnen im Alter
Entscheidungen deutscher Gerichte zum Thema Senioren und Immobilie

Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige solcher Fälle gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Immer öfter stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen Senioren weiter in ihrer Immobilie wohnen können, wenn sie betreut werden müssen bzw. wenn Umbauten nötig werden, die auch den Bereich des Gemeinschaftseigentums betreffen. Der...
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29. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Instandhaltungsrücklage zählt nicht / Kein Einfluss auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer

Instandhaltungsrücklage zählt nicht / Kein Einfluss auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer /
Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Rückstellung von Mitteln für die langfristige Erhaltung des Marktwerts von Immobilieneigentum. Wie ist dieser Betrag im Zusammenhang mit einer Veräußerung des Objekts zu bewerten? Das musste nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchste deutsche Gerichtsinstanz entscheiden. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen II R 49/17)
Der Fall: Der neue Eigentümer einer Gewerbeimmobilie und der Fiskus stritten darüber, wie die beim Eigentumsübergang übernommene Instandhaltungsrücklage in Höhe von 14.800 Euro zu behandeln sei. Der Eigentümer war der Meinung, die anteilige Rücklage müsse bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis abgezogen werden. Das Finanzamt und im Anschluss auch das Finanzgericht sahen das nicht so.
Das Urteil: Der Bundesgerichtshof stellte fest, das Finanzgericht habe eine Entscheidung getroffen, die nicht zu beanstanden sei. Die Mitgliedschaft in der Eigentümergemeinschaft könne nicht Gegenstand einer gesonderten Veräußerung sein, sie sei ,,untrennbarer BestandteilBerlin (ots) - Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich, wie der Name schon sagt, um eine Rückstellung von Mitteln für die langfristige Erhaltung des Marktwerts von Immobilieneigentum. Wie ist dieser Betrag im Zusammenhang mit einer Veräußerung des Objekts zu bewerten? Das musste nach Auskunf...
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29. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Hausbewohner beleidigt / Der Besucher eines Mieters benahm sich wiederholt daneben

Hausbewohner beleidigt / Der Besucher eines Mieters benahm sich wiederholt daneben / Die Mieterin einer Ein-Zimmer-Wohnung wurde regelmäßig von ihrem Lebensgefährten besucht, was grundsätzlich kein Problem und auch rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre. Doch der Besucher war in der Vergangenheit dadurch unangenehm aufgefallen, dass er einen anderen Mieter körperlich angegriffen, weitere Bewohner übel beschimpft und ein Hausverbot missachtet hatte. So zumindest die Ansicht des Eigentümers. Wegen dieses Fehlverhaltens wurde der Mieterin die Kündigung ausgesprochen. Das zuständige Gericht räumte zwar nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein, dass sich Mieter das Auftreten ihrer Besucher anrechnen lassen müssten - und in schwerwiegenden Fällen aus diesem Grund auch eine Kündigung möglich sei. Aber hier habe es an einer vorherigen zeitnahen Abmahnung gefehlt. Diese sei unabdingbar. (Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 35 C 4053/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die Mieterin einer Ein-Zimmer-Wohnung wurde regelmäßig von ihrem Lebensgefährten besucht, was grundsätzlich kein Problem und auch rechtlich nicht zu beanstanden gewesen wäre. Doch der Besucher war in der Vergangenheit dadurch unangenehm aufgefallen, dass er einen anderen Mieter körper...
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29. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Unter Verwandten / Makler hatte das Haus der Eltern an den Kunden gebracht

Unter Verwandten / Makler hatte das Haus der Eltern an den Kunden gebracht / Ein Makler verliert seinen Provisionsanspruch nicht schon dadurch, dass das vermittelte Objekt seinen Eltern gehört. Es muss nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein echter Interessenkonflikt vorliegen, um einen Verzicht auf die Ansprüche zu erzwingen. 
(Amtsgericht Königswinter, Aktenzeichen 9 C 60/19)
Der Fall: Ein Makler vermittelte ein bebautes Grundstück im Wert von gut 400.000 Euro. Im Anschluss daran forderte er von seinen Kunden die zugesicherte Provision. Doch der Vertragspartner verweigerte das. Unter anderem mit dem Argument, dass es sich bei den Verkäufern der Immobilie um die Eltern des Maklers handle. Es liege also eine verbotene Doppeltätigkeit vor, der Betroffene habe für beide Parteien gearbeitet.
Das Urteil: Eine Doppeltätigkeit sei nur dann verboten, stellte das Gericht fest, wenn etwas anderes vereinbart wurde, sich das aus anderen Vertragsumständen ergebe oder ein konkreter Interessenkonflikt vorliege. Zwar ergäben sich durch die gleichzeitige Vertretung der Eltern der Klägerin einige Anhaltspunkte für die Annahme, dass möglicherweise ein Interessenkonflikt vorliegen könnte. Doch die bloße Möglichkeit genüge nicht. Auch von einem sittenwidrigen Verhalten des Maklers könne man hier nicht sprechen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Makler verliert seinen Provisionsanspruch nicht schon dadurch, dass das vermittelte Objekt seinen Eltern gehört. Es muss nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein echter Interessenkonflikt vorliegen, um einen Verzicht auf die Ansprüche zu erzwingen. (Amtsge...
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29. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Bleirohre nicht verschweigen / Hausverkäufer hatte diesen Sachmangel mit keinem Wort erwähnt

Bleirohre nicht verschweigen
Hausverkäufer hatte diesen Sachmangel mit keinem Wort erwähnt

Wer eine Immobilie verkauft, in der noch alte Bleirohre verbaut sind, der sollte den Käufer von sich aus auf diese Tatsache hinweisen. Sonst läuft er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Gefahr, dass er später für den Austausch der Rohre aufkommen muss. 
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 24 U 251/18)

Der Fall: Im Jahr 2016 stand ein Mehrfamilienhaus zum Verkauf. Im Zuge der Verhandlungen mit dem späteren Erwerber erwähnte der Eigentümer mit keinem Wort, dass in dem Gebäude Bleirohre verbaut waren. Das war in früheren Zeiten, insbesondere im Baujahr des Hauses (1955), durchaus üblich. Der Käufer betrachtete es als einen Sachmangel, über den er hätte informiert werden müssen. Nun forderte er 76.000 Euro für den Austausch der Leitungen. 

Das Urteil: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in zweiter Instanz, dass das Vorhandensein solcher Rohre ausdrücklich erwähnt werden müsse. Bei Blei handle es sich um ein Umweltgift, das zu Gesundheitsschäden führen könne. Selbst wenn aktuell die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung noch nicht überschritten würden, drohe doch die Notwendigkeit eines Austausches. Es liege also tatsächlich ein Sachmangel vor. Der Verkäufer musste für den Wechsel der Rohre aufkommen, denn er habe den Mangel "arglistig handelndBerlin (ots) - Wer eine Immobilie verkauft, in der noch alte Bleirohre verbaut sind, der sollte den Käufer von sich aus auf diese Tatsache hinweisen. Sonst läuft er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Gefahr, dass er später für den Austausch der Rohre aufkommen muss. (Oberland...
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15. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Nachhaltig wohnen / Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen

Gerichte müssen sich immer wieder mit diesem Fragenkomplex beschäftigen / Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere Werte. Das Recht auf Eigentum, der Denkmalschutz und vieles andere kann davon betroffen sein. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Längst ist es in der Breite der Gesellschaft angekommen, dass auf der Welt zu viele Ressourcen verschwendet werden und fast jeder Mensch etwas dagegen unternehmen kann. Das gilt auch für Bauträger, Wohnungseigentümer und Mieter. Doch manchmal steht der Wert Nachhaltigkeit gegen andere...
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01. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Unerwünschte Untermieter / Hausbesitzer wollten Vorsorge gegen Marderbefall steuerlich geltend machen

Hausbesitzer wollten Vorsorge gegen Marderbefall steuerlich geltend machen / Wenn ein Hausbesitzer nach einem Marderbefall sein Dachgeschoss "einbruchssicherBerlin (ots) - Wenn ein Hausbesitzer nach einem Marderbefall sein Dachgeschoss "einbruchssicher" machen will, dann darf er dabei nicht auf die Unterstützung des Fiskus hoffen. Es handelt sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht um eine außergewöhnliche Belastung im Sinne d...
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01. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Container als Nachteil? / Immobilienkäufer betrachteten Glas- und Papiersammelstelle als Mangel

Immobilienkäufer betrachteten Glas- und Papiersammelstelle als Mangel

Die vom Bauträger im Vorfeld nicht mitgeteilte Errichtung einer Containeranlage in der unmittelbaren Nachbarschaft berechtigt Immobilienkäufer nicht, von einem Sachmangel auszugehen und den Kaufpreis zu mindern. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS betrachtet die Justiz derartige Anlagen selbst in gehobenen Wohnvierteln als zumutbar. 
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen I-21 U 46/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die vom Bauträger im Vorfeld nicht mitgeteilte Errichtung einer Containeranlage in der unmittelbaren Nachbarschaft berechtigt Immobilienkäufer nicht, von einem Sachmangel auszugehen und den Kaufpreis zu mindern. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS betrachtet di...
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01. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Die Treppe musste weg / Eigentümergemeinschaft regelte die Beseitigung auf ihre Kosten

Eigentümergemeinschaft regelte die Beseitigung auf ihre Kosten

Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, gegen den eigenmächtigen Anbau einer Treppe vorzugehen, die vom Balkon einer Erdgeschosswohnung in den Garten führte. Die Versammlung der Eigentümer entschied, dass die Treppe entfernt werden müsse. Dagegen wandte sich der Erbauer der Treppe. Er verwies auf einen früher gefassten Beschluss, mit dem die Umwandlung des Balkons in eine Terrasse erlaubt worden sei. Die Justiz wollte der Argumentation nicht folgen: Auch eine Terrasse benötige nicht unbedingt eine Treppe in den Garten. Gerichte stellten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in zwei Instanzen fest, dass eine derartige bauliche Veränderung die Optik des Gemeinschaftseigentums störe und den übrigen Eigentümern nicht zuzumuten sei. Es spiele keine Rolle, wenn inzwischen der individuelle Anspruch auf Beseitigung verjährt sei, denn die Gemeinschaft habe sich bereiterklärt, die Treppe auf eigene Kosten zu entfernen / Eigentümergemeinschaft regelte die Beseitigung auf ihre Kosten.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 55 S 18/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, gegen den eigenmächtigen Anbau einer Treppe vorzugehen, die vom Balkon einer Erdgeschosswohnung in den Garten führte. Die Versammlung der Eigentümer entschied, dass die Treppe entfernt werden müsse. Dagegen wandte sich der Erbauer der Treppe. Er ...
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01. März 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Katzennetz war erlaubt / Mieterin hatte zwei gute Argumente auf ihrer Seite

Mieterin hatte zwei gute Argumente auf ihrer Seite / Mieter dürfen im Regelfall nicht einfach Katzennetze an den Balkonen ihrer Wohnungen anbringen. Zumindest dann nicht, wenn zu dem Zweck mit einer Verankerung im Mauerwerk in die Bausubstanz eingegriffen wird. Doch unter bestimmten Umständen muss der Eigentümer nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS solch ein Netz hinnehmen. (Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Aktenzeichen 18 C 336/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Mieter dürfen im Regelfall nicht einfach Katzennetze an den Balkonen ihrer Wohnungen anbringen. Zumindest dann nicht, wenn zu dem Zweck mit einer Verankerung im Mauerwerk in die Bausubstanz eingegriffen wird. Doch unter bestimmten Umständen muss der Eigentümer nach Information des Inf...
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15. Februar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Worauf es ankommt - Urteile zu grundlegenden Fragen des deutschen Baurechts

Worauf es ankommt - Urteile zu grundlegenden Fragen des deutschen Baurechts. Wie muss sich ein Neubau in eine bereits bestehende Wohngegend einfügen? Kann man ohne weiteres zwei getrennte Eigentumswohnungen zu einer vereinigen? Und ab der Haltung wie vieler Tauben wird es für die Nachbarn unzumutbar? All das sind Fragen, die Experten des Baurechts klären müssen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zusammengefasst. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wie muss sich ein Neubau in eine bereits bestehende Wohngegend einfügen? Kann man ohne weiteres zwei getrennte Eigentumswohnungen zu einer vereinigen? Und ab der Haltung wie vieler Tauben wird es für die Nachbarn unzumutbar? All das sind Fragen, die Experten des Baurechts klären müsse...
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09. Februar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Wohnen

Wohneigentum in Deutschland: Auch eine Frage der Region

Aus der LBS-Wohneigentumsstudie - Wohneigentumsquote Teil 3: Um die Wohneigentumsbildung in Deutschland gezielt fördern zu können, sollte sich das Augenmerk vor allem auf die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse in Stadt und Land richten.

Die Wohneigentumsbildung ist in Deutschland kein Selbstläufer mehr. Im Jahr 2018 gab es in der Entwicklung der Wohneigentumsquote seit der Wende den ersten unübersehbaren Knick (siehe Wohneigentum verliert an Boden), wie das Forschungsinstitut empirica auf Basis der Einkom-mens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamt für die Landesbausparkassen berechnet hat. Und auch in den kommenden Jahren werden die Bäume nicht mehr in den Himmel wachsen, wenn sich nicht einige Rahmenbedingungen grundlegend ändern (siehe Wohnei-gentum in Deutschland: Perspektiven für 2030). / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Aus der LBS-Wohneigentumsstudie - Wohneigentumsquote Teil 3: Um die Wohneigentumsbildung in Deutschland gezielt fördern zu können, sollte sich das Augenmerk vor allem auf die unterschiedlichen Wohnbedürfnisse in Stadt und Land richten. Die Wohneigentumsbildung ist in Deutschland kei...
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05. Februar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Wohnen

Wohneigentum in Deutschland: Perspektiven für 2030

Aus der LBS-Wohneigentumsstudie - Wohneigentumsquote II: Wenn die Rahmenbedingungen für den Wohneigentumserwerb unverändert schwierig bleiben, schaffen bis 2030 kaum mehr Haushalte als heute den Sprung in die eigenen vier Wände. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Aus der LBS-Wohneigentumsstudie - Wohneigentumsquote Teil 2: Wenn die Rahmenbedingungen für den Wohneigentumserwerb unverändert schwierig bleiben, schaffen bis 2030 kaum mehr Haushalte als heute den Sprung in die eigenen vier Wände. Wenn die Wohneigentumsbildung in Deutschland in de...
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01. Februar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Parkplätze sind zumutbar / Nachbar hatte wegen nicht zulässiger Grundstücksnutzung geklagt

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Nachbar hatte wegen nicht zulässiger Grundstücksnutzung geklagt

In einer städtischen Umgebung stellen 26 neu hinzukommende Stellplätze für PKW aus juristischer Sicht nicht zwangsläufig eine zu große Zumutung für die Nachbarn dar. Diese Erfahrung musste ein Anwohner machen, der die behördliche Genehmigung für die Parkplätze vor Gericht anfocht. Konkret handelte es sich um ein ehemals als Jugendamt genutztes Gebäude, das nun zu Wohnzwecken dienen sollte. Das zuständige Amt hatte sowohl dieser Nutzung als auch der Schaffung von 26 Parkplätzen zugestimmt. Das Gericht sah ebenfalls kein Problem darin. Das Straßenviertel sei geprägt durch Anlagen mit bis zu 69 Stellplätzen, durch die neu hinzukommenden Parkmöglichkeiten werde die Nachbarschaft nicht übermäßig belastet. Wenn es sich hingegen um Bereiche im Inneren eines Wohnkomplexes oder in rückwärtigen Gartenbereichen handle, könne das jedoch durchaus der Fall sein, hieß es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS im schriftlichen Urteil. 
(Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Aktenzeichen 2 M 71/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - In einer städtischen Umgebung stellen 26 neu hinzukommende Stellplätze für PKW aus juristischer Sicht nicht zwangsläufig eine zu große Zumutung für die Nachbarn dar. Diese Erfahrung musste ein Anwohner machen, der die behördliche Genehmigung für die Parkplätze vor Gericht anfocht. Ko...
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01. Februar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Harmlose Schaufel Schnee / Ein Ablegen geringster Mengen beim Nachbarn ist hinzunehmen

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Harmlose Schaufel Schnee / Ein Ablegen geringster Mengen beim Nachbarn ist hinzunehmen / Ein Ablegen geringster Mengen beim Nachbarn ist hinzunehmen
Es ist nicht erlaubt, im Rahmen des Winterdienstes den Schnee von seinem eigenen Grundstück ohne Rücksprache auf das Nachbarsanwesen zu schippen. Doch wenn es sich nur um eine Menge von ein oder zwei Schaufeln Schnee handelt, dann stellt das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine nennenswerte Belästigung dar. 
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 213 C 7060/17)
Der Fall:	Ein Grundstückbesitzer ließ über den Rechtsanwalt seinen Nachbarn abmahnen, weil dieser immer wieder Schnee auf sein Anwesen geschaufelt habe. Er solle nun eine Unterlassungserklärung abgeben, dass er dies in Zukunft nicht mehr tun werde. Doch tatsächlich nachweisen konnte der Kläger über einen Zeitraum von mehreren Wintern nur das Ablegen von jeweils ein bis zwei Schaufeln. Mit diesen winzigen Mengen wollte sich das Gericht nicht auseinandersetzen.
Das Urteil: ,,Das Verbringen von lediglich ein bis zwei Schaufeln Schnee auf das Grundstück des KlägersBerlin (ots) - Es ist nicht erlaubt, im Rahmen des Winterdienstes den Schnee von seinem eigenen Grundstück ohne Rücksprache auf das Nachbarsanwesen zu schippen. Doch wenn es sich nur um eine Menge von ein oder zwei Schaufeln Schnee handelt, dann stellt das nach Auskunft des Infodienstes Recht und S...
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01. Februar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Anordnung an Verwalter / Behörde forderte von ihm Instandsetzung wegen Schimmels

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Behörde forderte von ihm Instandsetzung wegen Schimmels

Wenn ein Verwalter mit der umfassenden Verwaltung von Wohneigentum beauftragt ist, dann hat das auch entsprechende rechtliche Konsequenzen. So kann gegen ihn eine behördliche Instandsetzungsanordnung wegen Schim¬melbefalls ergehen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS steht der Verwalter in dieser Hinsicht dem Eigentümer gleich. 
(Verwaltungsgericht Köln, Aktenzeichen 16 K 7977/16)

Der Fall:	Die Behörden stellten bei einer Ortsbesichtigung fest, dass eine Wohnung erheblichen Schimmelbefall aufwies. In einem ersten Schritt forderte das Amt unter Fristsetzung Verwalter und Eigentümer zur Mängelbeseitigung auf. Als dies nicht geschah, folgte eine Instandsetzungsanordnung, die sich erneut an Verwalter und Eigentümer richtete. Doch der Verwalter erklärte sich für nicht zuständig, denn ohne Zustimmung des Eigentümers könne er gar nicht tätig werden.

Das Urteil: Die Verwaltungsrichter entschieden auf Grund einer Klage des Verwalters, dass dieser sehr wohl der geeignete Adressat für die erfolgte Instandsetzungsanordnung gewesen sei. Er habe nach einer Beauftragung sowohl durch die Gemeinschaft als auch durch den Einzeleigentümer unzweifelhaft die erforderliche Verfügungsgewalt besessen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - Wenn ein Verwalter mit der umfassenden Verwaltung von Wohneigentum beauftragt ist, dann hat das auch entsprechende rechtliche Konsequenzen. So kann gegen ihn eine behördliche Instandsetzungsanordnung wegen Schimmelbefalls ergehen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der ...
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01. Februar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Preis nachträglich gemindert / Grunderwerbsteuer wurde nicht entsprechend angepasst

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Grunderwerbsteuer wurde nicht entsprechend angepasst

Es dürfte nicht gerade der Regelfall sein, dass der Kaufpreis für ein Grundstück nach Abschluss des Vertrages noch einmal herabgesetzt wird. Wenn dies aber so ist, dann kann der Betroffene nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht in jedem Falle mit einer entsprechenden Änderung des Grunderwerbsteuerbescheides rechnen. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 15/18)

Der Fall:	Ein Käufer hatte eine Immobilie mit mehreren Wohnungen erworben. Der Verkäufer verpflichtete sich, bei der Suche nach Mietern zu helfen, zum Zweck der Einhaltung dieses Versprechens wurde nur ein Teil der Kaufsumme ausbezahlt und der Rest auf ein Notaranderkonto überwiesen. Als sich die Vermittlung der Mieter nicht realisieren ließ, vereinbarten beide Parteien eine spürbare, nachträgliche Reduzierung des Preises für das Objekt. Der Käufer forderte eine Änderung des bereits erlassenen Grunderwerbsteuerbescheides. Das zuständige Finanzamt lehnte dies ab.

Das Urteil:	Das höchste deutsche Finanzgericht stellte fest, dass die im Grunderwerbsteuergesetz vorgesehene Zweijahresfrist für eine Änderung des Steuerbescheides überschritten worden sei. Auch handle es sich nicht um eine Minderung des Kaufpreises wegen Mängeln. Deswegen wies der BFH den Revisionsantrag zurück. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - Es dürfte nicht gerade der Regelfall sein, dass der Kaufpreis für ein Grundstück nach Abschluss des Vertrages noch einmal herabgesetzt wird. Wenn dies aber so ist, dann kann der Betroffene nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht in jedem Falle mit einer ents...
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04. Januar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Rechtsstreit zählt nicht / Laut Finanzgericht keine außergewöhnliche Belastung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Laut Finanzgericht keine außergewöhnliche Belastung / Laut Finanzgericht keine außergewöhnliche Belastung.

Wer wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim einen Rechtsstreit führt, der kann die Kosten dafür nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. 
(Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 3 K 2036/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wer wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim einen Rechtsstreit führt, der kann die Kosten dafür nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen. (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 3 K 2036/19) Der Fall:...
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04. Januar 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Notdienst nicht umlagefähig / Pauschale gehört zu den Verwaltungskosten (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Pauschale gehört zu den Verwaltungskosten / Die Abrechnung der Betriebskosten ist ein altbekanntes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Was gehört zu den umlagefähigen Ausgaben und was nicht? So lautet die Standardfrage. Eine an den Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale tut dies nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedenfalls nicht. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 62/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Die Abrechnung der Betriebskosten ist ein altbekanntes Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Was gehört zu den umlagefähigen Ausgaben und was nicht? So lautet die Standardfrage. Eine an den Hausmeister entrichtete Notdienstpauschale tut dies nach Information des Infodienstes Re...
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