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Pressemitteilungen Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Willkommen im Newsroom von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Es wurden bisher 286 Mitteilung(en) veröffentlicht.

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 Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

03. August 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Streit um das Rauchen / Gericht fand eine Lösung für die beiden Parteien (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gericht fand eine Lösung für die beiden Parteien / Wenn in einer Wohnanlage Raucher und Nichtraucher aufeinandertreffen, dann kommt es immer wieder zum Streit. Die einen fühlen sich durch den Qualm von Terrassen und Balkonen gestört, die anderen verweisen auf die ungestörte Nutzung ihrer Wohnung, wozu auch das Rauchen im Freien gehöre. Manchmal muss die Rechtsprechung ganz schön kreativ sein, um eine Lösung zu finden, die die Interessen beider Seiten berücksichtigt. In Nordrhein-Westfalen teilte ein Gericht nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Tag in Drei-Stunden-Abschnitte, während derer auf den Terrassen abwechselnd geraucht bzw. nicht geraucht werden durfte. So war das Qualmen unter anderem zwischen 3 und 6 Uhr sowie zwischen 9 und 12 Uhr erlaubt. Das komme den Interessen aller Parteien entgegen, befand die Justiz. (Landgericht Dortmund, Aktenzeichen 1 S 451/15) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn in einer Wohnanlage Raucher und Nichtraucher aufeinandertreffen, dann kommt es immer wieder zum Streit. Die einen fühlen sich durch den Qualm von Terrassen und Balkonen gestört, die anderen verweisen auf die ungestörte Nutzung ihrer Wohnung, wozu auch das Rauchen im Freien gehöre...
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03. August 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Nur eine Floskel / Bloße Werbesprache in einem Exposé gilt nicht als feste Zusage (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Bloße Werbesprache in einem Exposé gilt nicht als feste Zusage / Wer etwas verkaufen will, der malt für seine potenziellen Kunden alles in rosigen Farben. Das ist in der Immobilienbranche kaum anders als beim Autokauf oder im Supermarkt. Wo aber liegt die Grenze zwischen blumiger Werbesprache, die jeder als solche erkennen kann, und einer festen Zusage über die Eigenschaften eines Objekts? Damit musste sich laut Infodienst Recht und Steuern der LBS ein Zivilsenat auseinandersetzen. 
(Oberlandesgericht Dresden, Aktenzeichen 4 U 2183/19)

Der Fall:	In einem Exposé schrieb ein Makler über ein Haus, es sei "mit wenigen Handgriffen bereit, neue Besitzer zu beherbergen". Nach dem Kauf stellten die Erwerber fest, dass noch einige Putz- und Elektrikarbeiten erledigt werden mussten. Sie klagten gegen den Verkäufer, der mit der Formulierung im Exposé eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben und diese nicht eingelöst habe. Deswegen müsse er Schadenersatz leisten.

Das Urteil: Die Richter des OLG Dresden schlossen sich der Rechtsmeinung der Vorinstanz an, des Landgerichts, und wiesen die Berufung der Käufer ohne mündliche Verhandlung zurück. "Unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt", so hieß es in der Begründung, komme ein Schadenersatz in Frage. Das konkrete Verkaufsangebot sei nicht als Beschaffenheitsangabe oder -garantie zu verstehen gewesen. Es handle sich "lediglich um eine allgemeine Anpreisung des Gebäudes ohne konkreten oder näher bestimmbaren Aussagegehalt". Zudem sei im Exposé ausdrücklich auch von einer Renovierungsbedürftigkeit des Objekts die Rede gewesen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wer etwas verkaufen will, der malt für seine potenziellen Kunden alles in rosigen Farben. Das ist in der Immobilienbranche kaum anders als beim Autokauf oder im Supermarkt. Wo aber liegt die Grenze zwischen blumiger Werbesprache, die jeder als solche erkennen kann, und einer festen Zu...
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13. Juli 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Höhepunkt des Jahres / Urteile deutscher Gerichte zur Eigentümerversammlung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Höhepunkt des Jahres / Urteile deutscher Gerichte zur Eigentümerversammlung / Urteile deutscher Gerichte zur Eigentümerversammlung / Die Eigentümerversammlung ist für eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern der wichtigste Tag des Jahres. Hier werden mit Beschlüssen die Weichen dafür gestellt, wie sich die Immobilie im Laufe des kommenden Jahres entwickeln soll. Mal geht es um bauliche Veränderungen, mal um die Bestellung eines neuen Verwalters und dann wieder um das gemeinsame Vorgehen gegen beauftragte Handwerker. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe entsprechende Urteile zu dieser Thematik gesammelt. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Die Eigentümerversammlung ist für eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern der wichtigste Tag des Jahres. Hier werden mit Beschlüssen die Weichen dafür gestellt, wie sich die Immobilie im Laufe des kommenden Jahres entwickeln soll. Mal geht es um bauliche Veränderungen, mal um die Be...
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06. Juli 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Immobilienmarkt

LBS-Immobilienpreisspiegel für mehr als 1.000 Städte jetzt online / Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum Wohnungsmarkt möglich - Coronavirus-Update (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum Wohnungsmarkt möglich - Coronavirus-Update

Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2020, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in mehr als 1.000 Städten und Gemeinden sowie in über 100 Stadtteilen der 14 größten Städte Deutschlands eingesehen werden. Such- und Filterfunktionen ermöglichen es, nach zahlreichen Kriterien im Preisspiegel zu recherchieren. Die Preisdaten werden jeweils im Frühjahr bei den Immobilienmarktexperten von LBS und Sparkassen erhoben. Ergänzt wurde die Befragung um eine erste Einschätzung der Auswirkungen der Virus-Pandemie auf den Immobilienmarkt. / LBS-Immobilienpreisspiegel für mehr als 1.000 Städte jetzt online / Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum Wohnungsmarkt möglich - Coronavirus-Update / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2020, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Unter der Adresse http://www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typische Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in mehr...
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04. Juli 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Immobilienmarkt

Corona verhilft Deutschland zu einer Atempause in der Immobilienpreisentwicklung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Corona verhilft Deutschland zu einer Atempause in der Immobilienpreisentwicklung / Immobilienvermittler von LBS und Sparkassen erwarten infolge der Corona-Krise bis zum Herbst keinen weiteren Anstieg der Wohnimmobilienpreise - LBS-Immobilienpreisspiegel zeigt enorme regionale Preisunterschiede. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Immobilienvermittler von LBS und Sparkassen erwarten infolge der Corona-Krise bis zum Herbst keinen weiteren Anstieg der Wohnimmobilienpreise - LBS-Immobilienpreisspiegel zeigt enorme regionale Preisunterschiede Die Immobiliengesellschaften der Landesbausparkassen (LBS) und Sparkasse...
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29. Juni 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Gesperrte Zufahrt als Mietmangel / Eine Gaststätte musste erheblich um ihre Geschäfte bangen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Eine Gaststätte musste erheblich um ihre Geschäfte bangen. Wenn eine Landstraße, die zu einem Ausflugslokal führt, gesperrt wird, dann kann das einen Mangel darstellen und zu einer Minderung der Miete berechtigen. Die Erreichbarkeit sei Grundlage der Attraktivität einer derartigen Wirtschaft, entschied die Justiz nach Information des Infodienst Recht und Steuern der LBS. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn eine Landstraße, die zu einem Ausflugslokal führt, gesperrt wird, dann kann das einen Mangel darstellen und zu einer Minderung der Miete berechtigen. Die Erreichbarkeit sei Grundlage der Attraktivität einer derartigen Wirtschaft, entschied die Justiz nach Information des Infodien...
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26. Juni 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau- und Immobiliennachrichten

Baukindergeld: Wichtige Frist läuft Ende 2020 ab und sollte wegen Corona verlängert werden / Schon fast 5 Milliarden Euro vergeben - Bereitgestellte Bundesmittel werden reichen

Berlin (ots) - - Wegen Corona läuft angehenden Wohneigentümern die Zeit davon Bau- und kaufwillige Familien haben nur noch ein halbes Jahr Zeit, sich ihre Chance auf 12.000 Euro Baukindergeld pro Kind zu sichern. LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann: "Nur wer bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen ...
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26. Juni 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Vermischtes

Zwischenbilanz zum Baukindergeld: Beliebt in Ostdeutschland, gefragt bei kleinem Einkommen / Eine Auswertung der aktuellen Baukindergeld-Statistik bis Ende Mai durch LBS Research zeigt: ... (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
In Brandenburg kamen auf 1.000 Familien mit minderjährigen Kindern 39 Anträge auf Baukindergeld, in Mecklenburg-Vorpommern 37 - und damit ein gutes beziehungsweise knappes Drittel mehr als im Bundesdurchschnitt, der bis Ende Mai bei 29 Anträgen lag. Das zeigt eine Auswertung von LBS Research auf Basis von Daten der Bundesregierung und des Statistischen Bundesamtes. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Die Förderung wird gut genutzt - und sie kommt bei jenen an, für die sie gedacht ist: Familien mit geringen Einkommen. Das Baukindergeld kann zwar noch bis Ende 2023 beantragt werden - allerdings nur für Häuser und Wohnungen, für die bis Ende dieses Jahres entweder eine Baugenehmigun...
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15. Juni 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ferien Daheim: Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Was auf dem Balkon und der Terrasse erlaubt ist und was nicht

Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhalten und unter ihnen die ,,soziale DistanzBerlin (ots) - Im Sommer drängen die Menschen ins Freie. Selbst wenn es wegen der Corona-Pandemie gewisse Einschränkungen gibt, wird das auch heuer der Fall sein. Umso größere Bedeutung dürften Balkon und Dachterrasse erlangen, weil sich dort in der Regel nur die Angehörigen eines Hausstandes aufhal...
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18. Mai 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Corona ändert vieles / Die ersten Miet- und Immobilienurteile im Zusammenhang mit der Pandemie (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Corona ändert vieles / Die ersten Miet- und Immobilienurteile im Zusammenhang mit der Pandemie / Die ersten Miet- und Immobilienurteile im Zusammenhang mit der Pandemie. Es gibt nahezu keinen Bereich der Gesellschaft, der nicht von der Corona-Pandemie betroffen wäre - von Kultur über Politik bis Gesundheitswesen, Schule und Tourismus. Auch das Miet- und Immobilienrecht macht da keine Ausnahme. Gerichte haben trotz der kurzen Frist seit Ausbruch der Pandemie schon zahlreiche Urteile zu diesem Themenkomplex gefällt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige davon zusammengestellt. Dabei geht es unter anderem um die Nutzung von Ferienwohnungen und -häusern, aber auch um Räumungsfristen für Mieter und die Frage, was eigentlich ein vorgeschriebener Aufenthalt »vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs« bedeutet. Selbst wenn sich einige der Urteile inzwischen erledigt haben, weil Lockerungen eingeführt wurden, könnten sie bei einer möglichen zweiten Infektionswelle wieder relevant werden Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es gibt nahezu keinen Bereich der Gesellschaft, der nicht von der Corona-Pandemie betroffen wäre - von Kultur über Politik bis Gesundheitswesen, Schule und Tourismus. Auch das Miet- und Immobilienrecht macht da keine Ausnahme. Gerichte haben trotz der kurzen Frist seit Ausbruch der Pa...
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04. Mai 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Fliesen zu früh verlegt / Planer und Objektüberwacher hätten aufpassen müssen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Wenn ein Architekt zusätzlich mit der Objektüberwachung betraut ist, dann muss er auch darauf achten, dass die Bodenfliesen von den Handwerkern nicht zu früh verlegt werden. Sonst drohen ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuer der LBS Regressforderungen. 
(OLG Hamm, Aktenzeichen 24 U 1/13) / Der Fall: Bei der Errichtung einer Werkshalle verzichtete man auf eine Trennschicht zwischen der Betonsohle und dem Verlegemörtel. Nach sechswöchiger Trocknungsfrist wurden die Fliesen verlegt, wiesen aber bereits zwei Jahre später Risse und Abplatzungen auf. Der Bauherr war der Meinung, der Objektüberwacher hätte ein so frühes Verlegen der Fliesen verhindern müssen. Ein Sachverständiger stellte fest, man hätte ohne Trennschicht etwa sechs Monate warten müssen. Das Urteil: Der Architekt und Objektüberwacher hätte nach Ansicht des Zivilsenats vor der Verlegung den Trocknungsgrad des Betonbodens überprüfen müssen. Erst dann hätte er die Ausführung erlauben dürfen. Denn es sei klar, dass der Bodenbelag zu den schadensträchtigen Arbeiten am Bau gehöre. Man müsse dazu auch nicht über ausgesprochene Spezialkenntnisse verfügen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Architekt zusätzlich mit der Objektüberwachung betraut ist, dann muss er auch darauf achten, dass die Bodenfliesen von den Handwerkern nicht zu früh verlegt werden. Sonst drohen ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuer der LBS Regressforderungen. (OLG Hamm, Akt...
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04. Mai 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Gefährliche Insekten / Grundstückseigentümer musste Eichenprozessionsspinner beseitigen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gefährliche Insekten / Grundstückseigentümer musste Eichenprozessionsspinner beseitigen / Grundstückseigentümer musste Eichenprozessionsspinner beseitigen / Wenn ein Grundstück von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen wird, sieht das extrem beängstigend und bedrohlich aus. Tausende der Tiere siedeln sich in solchen Fällen auf Bäumen oder Hauswänden an. Nachdem die Verbreitung der Insekten verhindert werden soll, müssen solche sogenannte Gespinstnester wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahr für Anwohner und Passanten tunlichst entfernt werden. Die Brennhaare der Raupen können bei Kontakt zu Ausschlägen, Husten und sogar zu Asthma führen. Die Behörden können nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den Eigentümer des Anwesens zur Beseitigung der Nester durch eine Fachfirma verpflichten - zumindest dann, wenn eine Absperrung des betroffenen Baumes nicht möglich ist. Die Ausgaben dafür muss der Grundstücksbesitzer selbst tragen und kann sie nicht der öffentlichen Hand in Rechnung stellen. 
(Verwaltungsgerichtshof München, Aktenzeichen 10 CS 19.684) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Grundstück von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen wird, sieht das extrem beängstigend und bedrohlich aus. Tausende der Tiere siedeln sich in solchen Fällen auf Bäumen oder Hauswänden an. Nachdem die Verbreitung der Insekten verhindert werden soll, müssen solche...
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04. Mai 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Jalousien gingen verloren / Nach einer Fassadendämmung stritten Mieter und Eigentümer (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Außenjalousien an den Fenstern werden von vielen Menschen geschätzt, weil sie einen wirksamen Licht- und Lärmschutz darstellen. Doch wenn sie im Zuge einer Fassadendämmung wegfallen, stellt das für Mieter nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuer der LBS grundsätzlich keine unzumutbare Härte dar. Allerdings kann es erforderlich sein, als Ausgleich Innenjalousien anzubringen. 
(Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 23 S 241/13)

Der Fall:	Manchmal gibt es im Zusammenleben von Immobilieneigentümern und ihren Mietern kollidierende Interessen. Das war so, als ein Vermieter eine an sich vom Staat gewollte Wärmedämmfassade an seinem Haus anbringen ließ, um Energiekosten einzusparen. Die Sanierungsarbeiten brachten es mit sich, dass eine bis dahin vorhandene Außenjalousie wegfiel. Der Mieter war der Meinung, das müsse er nicht hinnehmen. Er forderte eine nachträgliche Anbringung von Jalousien, um den vorherigen Zustand wiederherzustellen.

Das Urteil: Die vorgenommene Modernisierungsmaßnahme sei vom Mieter zu dulden gewesen, stellte das Landgericht Düsseldorf fest. Er habe sich dagegen auch gar nicht gewehrt. Insofern gehe es nur um die Frage, ob ein Anspruch auf einen Ersatz der Jalousien bestehe. Grundsätzlich sei das nicht gegeben, zumal dafür ein erheblicher technischer Aufwand nötig sei. Allerdings könne die Mietsache mit dem Wegfall der Jalousien mangelhaft sein, weil nun plötzlich kein Sicht- und Sonnenschutz mehr gegeben sei. Innenjalousien könnten in dieser Situation Abhilfe schaffen und den ursprünglichen Zustand annähernd wiederherstellen. Der Mieter habe daher aufgrund des Wegfalls des zuvor durch die Außenrollläden bewirkten Sicht- und Sonnenschutzes Anspruch auf Schadenersatz.Berlin (ots) - Außenjalousien an den Fenstern werden von vielen Menschen geschätzt, weil sie einen wirksamen Licht- und Lärmschutz darstellen. Doch wenn sie im Zuge einer Fassadendämmung wegfallen, stellt das für Mieter nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuer der LBS grundsätzlich keine unzu...
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13. April 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Streit um die Bremse / Immer wieder gibt es Prozesse wegen der Höhe der Mietpreise (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Immer wieder gibt es Prozesse wegen der Höhe der Mietpreise

Ganz Deutschland diskutiert derzeit intensiv darüber, wie Wohnungen in Großstädten für Mieter bezahlbar bleiben und trotzdem die grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter gewahrt werden können. Manche Vorstöße wie der Mietendeckel in Berlin gehen sehr weit und werden deswegen wohl bald vom Verfassungsgericht überprüft. Andere - wie die Mietpreisbremse - existieren schon längere Zeit. Die Extra-Ausgabe des Infodienstes Recht und Steuern der LBS stellt einige Urteile vor, die sich mit dieser Materie befassen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Ganz Deutschland diskutiert derzeit intensiv darüber, wie Wohnungen in Großstädten für Mieter bezahlbar bleiben und trotzdem die grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte der Vermieter gewahrt werden können. Manche Vorstöße wie der Mietendeckel in Berlin gehen sehr weit und werden ...
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30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Flohbiss als Lebensrisiko / Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz / Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen. Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt? Genau das war geschehen, während eine Bekannte in einer fremden Wohnung die Katze sittete. Anschließend forderte sie 5.000 Euro Schadenersatz - unter anderem für den Einsatz eines Kammerjägers bei sich zu Hause. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hatte sie keinen Anspruch darauf. Ein Flohbefall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man eine Katze betreue, hieß es im Urteil. (Landgericht Köln, Aktenzeichen 3 O 331/18). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen. Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt? Genau das war geschehen, ...
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30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kein Untermieter da / Trotzdem war nach Meinung des Gerichts ein Werbungskostenabzug möglich (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Trotzdem war nach Meinung des Gerichts ein Werbungskostenabzug möglich / Es gibt auch Menschen, die Räume innerhalb der eigenen Wohnung untervermieten. Wenn diese Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit angelegt ist, dann dürfen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bei einem vorübergehenden Leerstand auch Werbungskosten geltend gemacht werden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 19/11) / Der Fall: Ein Steuerpflichtiger vermietete vier von sechs Räumen seiner Immobilie an Untermieter. Die Gemeinschaftseinrichtungen wie Küche und Bad standen sämtlichen Bewohnern des Objektes zur Verfügung. Es gab allerdings auch Zeiten, zu denen nicht alle Räume vermietet waren. Trotzdem machte der Betroffene auch für diese Zeiten des Leerstandes die Werbungskosten geltend. Seine Begründung: Er strebe schließlich eine baldige Wiedervermietung an. Der Fiskus hatte daran Zweifel, denn die fehlende Abgrenzung der strittigen Räume zum Wohnraum des Vermieters lege eine Selbstnutzung nahe.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof akzeptierte das Argument der fehlenden Abgrenzung nicht. Letztlich sei es entscheidend, dass der betreffende Raum nach vorheriger, auf Dauer angelegter Vermietung leer stehe und für den nächsten Mieter bereitgehalten werde. Als potenzielles Objekt der Vermietung, so die obersten Finanzrichter, könne man nicht nur abgeschlossene Räume betrachten. Es kämen wie hier auch bestimmte Teile eines Gebäudes bzw. einer Wohnung in Frage. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Es gibt auch Menschen, die Räume innerhalb der eigenen Wohnung untervermieten. Wenn diese Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit angelegt ist, dann dürfen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS bei einem vorübergehenden Leerstand auch Werbungskosten geltend gemacht...
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30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Boot als bauliche Anlage? / Oberverwaltungsgericht wies behördliche Beseitigungsanordnung zurück (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Oberverwaltungsgericht wies behördliche Beseitigungsanordnung zurück

Ein Hausboot ist nicht ohne weiteres als eine bauliche Anlage im Sinne des Gesetzes zu betrachten. Behörden können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigung nicht mit der Begründung anordnen, diese "AnlageBerlin (ots) - Ein Hausboot ist nicht ohne weiteres als eine bauliche Anlage im Sinne des Gesetzes zu betrachten. Behörden können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigung nicht mit der Begründung anordnen, diese "Anlage" sei nicht genehmigt. (Oberverwaltu...
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30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Renovierung abgebrochen / Mieter riss die alte Tapete ab und hörte dann mit den Arbeiten auf (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter riss die alte Tapete ab und hörte dann mit den Arbeiten auf / Wenn ein Mieter an einer Immobilie Renovierungsarbeiten vornimmt, dann sollten diese im Regelfall auch abgeschlossen werden. Sonst könnten von Seiten des Eigentümers Schadenersatzforderungen drohen. Mit einem abgebrochenen Austausch der Tapeten mussten sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS drei Gerichtsinstanzen befassen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 263/17 / Der Fall: Die Tapeten in einer Doppelhaushälfte waren nach Ansicht eines Mieters in einem bedauernswerten Zustand. Sie waren mehrere Jahrzehnte alt und lösten sich zum Teil schon ab. Deswegen entschied er sich, sie auszutauschen. Er begann mit den Arbeiten und löste die Tapeten von der Wand. Doch dann wurde bekannt, dass das Objekt verkauft werden soll. Der Mieter beendete die Renovierung. Anschließend strengte der Eigentümer einen Zivilprozess an. Er forderte Schadenersatz, um neu tapezieren zu können. Das Urteil: Während das Amtsgericht zu der Überzeugung kam, wegen des schlechten Zustandes der Tapeten sei kein Schadenersatz nötig, sprach das Landgericht dem Eigentümer eine Entschädigung zu. Der Bundesgerichtshof hatte schließlich das letzte Wort. Grundsätzlich müsse man von einer Pflichtverletzung des Mieters sprechen, weil er die Arbeiten abgebrochen habe. Allerdings könne auch der Zustand der Tapete nicht außer Acht gelassen werden. Es liege im konkreten Fall an dem Vermieter, Beweise für den eventuell noch vorhandenen Wert der Tapete vorzulegen. Erst dann komme ein Schadenersatz in Betracht. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn ein Mieter an einer Immobilie Renovierungsarbeiten vornimmt, dann sollten diese im Regelfall auch abgeschlossen werden. Sonst könnten von Seiten des Eigentümers Schadenersatzforderungen drohen. Mit einem abgebrochenen Austausch der Tapeten mussten sich nach Auskunft des Infodiens...
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02. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kamin am falschen Ort / Bezirksschornsteinfeger hatte unzutreffende Auskunft gegeben (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Bezirksschornsteinfeger hatte unzutreffende Auskunft gegeben

Vor dem Neubau einer Immobilie fand ein Ortstermin statt, bei dem es unter anderem um den Standort eines Kamins für eine Pellet-Heizungsanlage ging. Auch der Bezirksschornsteinfeger war zugegen, vermaß die Entfernungen zum Nachbargrundstück und gab ,,grünes LichtVor dem Neubau einer Immobilie fand ein Ortstermin statt, bei dem es unter anderem um den Standort eines Kamins für eine Pellet-Heizungsanlage ging. Auch der Bezirksschornsteinfeger war zugegen, vermaß die Entfernungen zum Nachbargrundstück und gab "grünes Licht" für die vorgesehene Ausführung. A...
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02. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Einem Betrüger aufgesessen / Fiskus half geprelltem Immobilienkäufer (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Fiskus half geprelltem Immobilienkäufer

Es gibt für einen Immobilienkäufer kaum etwas Schlimmeres, als einem Betrüger auf den Leim zu gehen, der mit seinem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Doch in dieser Situation darf der Betroffene - ein kleiner Trost - nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wenigstens darauf hoffen, dass er seine Verluste steuerlich geltend machen kann. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 24/16)

Der Fall:	Ein Kaufinteressent wollte zu Vermietungszwecken eine stattliche Villa erwerben. Er übergab einem Betrüger, der es verstand, sich als vom Eigentümer beauftragter Makler darzustellen, einen Betrag von fast vier Millionen Euro. Doch der ,,MaklerEs gibt für einen Immobilienkäufer kaum etwas Schlimmeres, als einem Betrüger auf den Leim zu gehen, der mit seinem Geld auf Nimmerwiedersehen verschwindet. Doch in dieser Situation darf der Betroffene - ein kleiner Trost - nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS wenigstens darauf...
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