01.04.2020 17:38 | BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bau- und Immobiliennachrichten
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Engpässe bei Atemschutzmasken / BG BAU leistet Unterstützung für sicheres Arbeiten
Berlin (ots) - Für viele Arbeiten am Bau und bei baunahen Dienstleistungen sind Maßnahmen zum Atemschutz, beispielsweise gegen Staub oder bei der Asbestsanierung, unentbehrlich. Durch den explosionsartig gestiegenen Bedarf aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus kommt es zu Engpässen bei der Lieferung benötigter Atemschutzmasken - insbesondere beim Standard FFP2 und FFP3. Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mitteilt, darf das jedoch nicht bedeuten, auf den notwendigen Schutz der Beschäftigten zu verzichten. Daher gibt die BG BAU wichtige Hinweise zum staubminimierten Arbeiten.
Die gesetzlichen Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz sind darauf ausgerichtet, das Leben und die Gesundheit der Berufstätigen bestmöglich zu schützen. Um dies zu erreichen, sind die Unternehmen in der Pflicht, auf alle anfallenden Arbeiten bezogen wirksame Maßnahmen - auch persönliche Schutzmaßnahmen - zu ergreifen. So entsteht bei vielen Tätigkeiten beim Bauen Staub oder es wird Staub aufgewirbelt. Doch Staub ist nicht nur lästig, sondern auch gesundheitsschädlich. Gelingt es nicht staubarm zu arbeiten, muss als letztes Mittel der Wahl von den Beschäftigen Atemschutz getragen werden. Aber dieser wird in der gegenwärtigen Situation immer knapper. Die Beschaffung von Atemschutz stellt die Unternehmen der Bauwirtschaft daher vor große Herausforderungen.
Atemschutz - mögliche Varianten
Sofern das Tragen von Atemschutz bei Staubbelastungen erforderlich wird, sollten mindestens Mehrweg-Halbmasken mit auswechselbaren P2-Filtern oder P3-Filtern eingesetzt werden. Halbmasken mit P2 oder P3 Filtern, die derzeit noch uneingeschränkt verfügbar sind, bieten gegenüber FFP-Masken den Vorteil, dass sie in der Praxis gegen das Gesicht einfacher und besser abdichten, insbesondere im Bereich der Nasenflügel. Insofern kommen auch Brillenträger häufig mit Halbmasken besser zurecht. Für bestimmte Tätigkeiten werden Halbmasken mit P2 oder P3 Filtern explizit vorgeschrieben. So dürfen bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien partikelfiltrierende Halbmasken FFP nur für kurzzeitige Tätigkeiten eingesetzt werden. Für länger andauernde Tätigkeiten sind Halbmasken mit P2 oder P3-Filtern oder höherwertiger Atemschutz einzusetzen.
Die Lieferschwierigkeiten mit Staubschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3 werden nach derzeitiger Einschätzung auch in der nächsten Zeit bestehen bleiben, da der Fokus der ausländischen Hersteller sich in den nächsten Wochen verstärkt auf den amerikanischen Markt ausrichten wird. Insofern wird auch Atemschutz (N95/N99-Masken), der nach amerikanischen Standards zertifiziert ist, in der schwierigen Situation von der BG BAU akzeptiert.
Alternativen zu Staubschutzmasken
Angesichts der Engpässe informiert die BG BAU zudem über praxistaugliche Wege und gute Alternativen, um Arbeiten staubarm durchzuführen. So werden den Betrieben auf der Website des Aktionsprogramms "Staubminderung beim Bauen" unter http://www.staub-war-gestern.de zum kostenlosen Download zahlreiche Handlungshilfen und Branchenlösungen zur Verfügung gestellt. In einer Matrix werden dort zudem Gewerke bezogene Möglichkeiten zum Einsatz Staub reduzierender Maßnahmen übersichtlich aufgezeigt. Auf das Aktionsprogramm "Staubminimierung beim Bauen" haben sich bereits 2016 zahlreiche Verbände der Bau- und Ausbaugewerke, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt gemeinsam mit der BG BAU sowie weiteren Institutionen und Organisationen auf gemeinsame Aktivitäten verständigt.
"Gerade derzeit müssen die Anstrengungen gezielt darauf gerichtet werden alle verfügbaren technischen Möglichkeiten zum staubarmen Arbeiten auszuschöpfen. Durch den Einsatz moderner staubarmer Technologien - das heißt abgesaugte Maschinen, Bau-Entstauber und Luftreiniger - gelingt es die Belastungen für die Beschäftigten zu reduzieren und weitgehend auf Atemschutz zum Schutz vor Stäuben zu verzichten", sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen. Die BG BAU unterstützt die Betriebe im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit einer finanziellen Förderung bei der Anschaffung geeigneter Maschinen und weiterer Maßnahmen zur Staubminderung. Dazu gehören, neben Bauentstaubern und Luftreinigern, auch Handmaschinen zum Absaugen von Staub sowie Schnellspannvorrichtungen für Staubschutzwände. Informationen und Antragsformulare dazu finden die Unternehmen unter http://www.bgbau.de oder direkt unter http://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/ .
Eine kaum beeinträchtigende Variante des Atemschutzes ist der Einsatz von gebläseunterstütztem Atemschutz. http://ots.de/A6SK9X Dieser ermöglicht ein längeres Arbeiten, da die die Atemfunktion nicht belastet wird. Die Anschaffung von gebläseunterstützten Filtergeräten mit Helm wird von der BG BAU im Rahmen der Arbeitsschutzprämien für Mitgliedsbetriebe finanziell unterstützt.
Wer auf den Einsatz von Atemschutz angewiesen ist, sollte jetzt im Rahmen der Förderung der BG BAU zumindest seine "Kernmannschaft" mit dieser Art von hochwertigem Atemschutz ausrüsten.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60172/4562367
OTS: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Die gesetzlichen Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz sind darauf ausgerichtet, das Leben und die Gesundheit der Berufstätigen bestmöglich zu schützen. Um dies zu erreichen, sind die Unternehmen in der Pflicht, auf alle anfallenden Arbeiten bezogen wirksame Maßnahmen - auch persönliche Schutzmaßnahmen - zu ergreifen. So entsteht bei vielen Tätigkeiten beim Bauen Staub oder es wird Staub aufgewirbelt. Doch Staub ist nicht nur lästig, sondern auch gesundheitsschädlich. Gelingt es nicht staubarm zu arbeiten, muss als letztes Mittel der Wahl von den Beschäftigen Atemschutz getragen werden. Aber dieser wird in der gegenwärtigen Situation immer knapper. Die Beschaffung von Atemschutz stellt die Unternehmen der Bauwirtschaft daher vor große Herausforderungen.
Atemschutz - mögliche Varianten
Sofern das Tragen von Atemschutz bei Staubbelastungen erforderlich wird, sollten mindestens Mehrweg-Halbmasken mit auswechselbaren P2-Filtern oder P3-Filtern eingesetzt werden. Halbmasken mit P2 oder P3 Filtern, die derzeit noch uneingeschränkt verfügbar sind, bieten gegenüber FFP-Masken den Vorteil, dass sie in der Praxis gegen das Gesicht einfacher und besser abdichten, insbesondere im Bereich der Nasenflügel. Insofern kommen auch Brillenträger häufig mit Halbmasken besser zurecht. Für bestimmte Tätigkeiten werden Halbmasken mit P2 oder P3 Filtern explizit vorgeschrieben. So dürfen bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien partikelfiltrierende Halbmasken FFP nur für kurzzeitige Tätigkeiten eingesetzt werden. Für länger andauernde Tätigkeiten sind Halbmasken mit P2 oder P3-Filtern oder höherwertiger Atemschutz einzusetzen.
Die Lieferschwierigkeiten mit Staubschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3 werden nach derzeitiger Einschätzung auch in der nächsten Zeit bestehen bleiben, da der Fokus der ausländischen Hersteller sich in den nächsten Wochen verstärkt auf den amerikanischen Markt ausrichten wird. Insofern wird auch Atemschutz (N95/N99-Masken), der nach amerikanischen Standards zertifiziert ist, in der schwierigen Situation von der BG BAU akzeptiert.
Alternativen zu Staubschutzmasken
Angesichts der Engpässe informiert die BG BAU zudem über praxistaugliche Wege und gute Alternativen, um Arbeiten staubarm durchzuführen. So werden den Betrieben auf der Website des Aktionsprogramms "Staubminderung beim Bauen" unter http://www.staub-war-gestern.de zum kostenlosen Download zahlreiche Handlungshilfen und Branchenlösungen zur Verfügung gestellt. In einer Matrix werden dort zudem Gewerke bezogene Möglichkeiten zum Einsatz Staub reduzierender Maßnahmen übersichtlich aufgezeigt. Auf das Aktionsprogramm "Staubminimierung beim Bauen" haben sich bereits 2016 zahlreiche Verbände der Bau- und Ausbaugewerke, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt gemeinsam mit der BG BAU sowie weiteren Institutionen und Organisationen auf gemeinsame Aktivitäten verständigt.
"Gerade derzeit müssen die Anstrengungen gezielt darauf gerichtet werden alle verfügbaren technischen Möglichkeiten zum staubarmen Arbeiten auszuschöpfen. Durch den Einsatz moderner staubarmer Technologien - das heißt abgesaugte Maschinen, Bau-Entstauber und Luftreiniger - gelingt es die Belastungen für die Beschäftigten zu reduzieren und weitgehend auf Atemschutz zum Schutz vor Stäuben zu verzichten", sagt Norbert Kluger, Leiter der Abteilung Stoffliche Gefährdungen. Die BG BAU unterstützt die Betriebe im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit einer finanziellen Förderung bei der Anschaffung geeigneter Maschinen und weiterer Maßnahmen zur Staubminderung. Dazu gehören, neben Bauentstaubern und Luftreinigern, auch Handmaschinen zum Absaugen von Staub sowie Schnellspannvorrichtungen für Staubschutzwände. Informationen und Antragsformulare dazu finden die Unternehmen unter http://www.bgbau.de oder direkt unter http://www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/ .
Eine kaum beeinträchtigende Variante des Atemschutzes ist der Einsatz von gebläseunterstütztem Atemschutz. http://ots.de/A6SK9X Dieser ermöglicht ein längeres Arbeiten, da die die Atemfunktion nicht belastet wird. Die Anschaffung von gebläseunterstützten Filtergeräten mit Helm wird von der BG BAU im Rahmen der Arbeitsschutzprämien für Mitgliedsbetriebe finanziell unterstützt.
Wer auf den Einsatz von Atemschutz angewiesen ist, sollte jetzt im Rahmen der Förderung der BG BAU zumindest seine "Kernmannschaft" mit dieser Art von hochwertigem Atemschutz ausrüsten.
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Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
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