20.07.2023 14:34 | B&B Optimal GmbH | Bau- und Immobiliennachrichten
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Neue Heizungen sollen gefördert werden - Experte verrät, was Hausbesitzer jetzt tun sollten
Thorsten Bader / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/168031 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
Düsseldorf (ots) -
Haushalte, die in eine klimafreundliche Heizung investieren, sollen nun stärker als bisher vorgesehen unterstützt werden. Der Bund plant, bis zu 70 Prozent der Investitionskosten zu erstatten. Diese Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent sowie einen Tempo-Bonus von 20 Prozent für Bürgerinnen und Bürger, die bis 2028 auf eine neue Heizung umsteigen.
"Eigentümer sollten allerdings nicht überstürzt handeln, sondern ihre nächsten Schritte mit Bedacht wählen", erklärt Immobilienexperte Thorsten Bader. Er verfolgt die Verhandlung um das Heizungsgesetz genau und weiß, worauf es zu achten gilt. In diesem Artikel verrät er, was auf Hausbesitzer zukommt.
Als Hausbesitzer nicht unüberlegt handeln
Der vorläufige Entwurf des neuen Heizungsgesetzes zeigt deutlich, dass in Zukunft weitreichende Änderungen auf alle Hausbesitzer zukommen werden. Ab dem 01. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 sollen fossile Brennstoffe dann endgültig verbannt werden. Der Druck, den die Regierung durch das neue Heizungsgesetz ausübt, sollte Hausbesitzer nun allerdings nicht unüberlegt handeln lassen.
Denn in vielen Fällen gibt es spendable Übergangsfristen. Zunächst einmal sieht auch das bisherige GEG vor, dass Heizungsanlagen erst nach 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden müssen. Demnach müssen laufende Öl- und Gasheizungen zunächst nicht ausgetauscht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, sie zu reparieren. Kommt es zu einer Havarie, die eine Reparatur unmöglich macht, gilt in dem Fall eine Übergangsfrist von drei Jahren, in der eine fossile Heizungsanlage eingebaut werden darf. Erst danach muss der Hausbesitzer auf eine klimafreundliche Anlage umsteigen. Es besteht demnach genügend Zeit, sich als Hauseigentümer in Ruhe in die Thematik einzulesen und den Austausch der Heizungsanlage ordentlich zu planen.
Die richtige Technologie auswählen
Schließlich gibt es mehrere Möglichkeiten im Bereich erneuerbarer Energien. Ob Wärmepumpe, Stromdirekt-, Hybrid-, Wasserstoff-Gas-, Solarthermie- oder Biogas- und Biomasseheizungen - Hausbesitzer haben eine gewisse Auswahl. Dabei passt nicht jede Technologie zu jedem Objekt und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Zusammenarbeit mit einem Energieberater macht demnach großen Sinn, bevor der Umbau der Heizungsanlage tatsächlich startet.
Diese Fördermöglichkeiten bestehen für Hausbesitzer
Der Staat orientiert sich dabei an dem bereits bestehenden Förderprogramm und möchte dieses weiter ausarbeiten. Bisher wird der Tausch einer alten fossilen Anlage gegen eine neuere, klimafreundlichere Anlage mit 30 Prozent Förderung bezuschusst. Das gilt für Menschen, die Eigentum selbst bewohnen oder Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten, von denen eine Einheit selbst bewohnt ist. Diese Förderung gilt für alle Menschen unabhängig von der Einkommensklasse. Neu hinzukommen soll eine Bezuschussung für Heizungen, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
Klimaboni als zusätzliche Anreize
Außerdem führt der Staat ein "Klimaboni"-System ein. Ziel ist es, Menschen zusätzliche Förderungen zu gewähren, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. So können Hausbesitzer, die sich vor dem Pflichtdatum für einen Austausch ihrer Heizungsanlage entscheiden, weitere 20 Prozent Förderung erhalten. Das betrifft beispielsweise Menschen, die in ihrem Eigentum schon vor 2002 wohnten oder über 80-Jährige Immobilienbesitzer (Klimabonus 1).
Zusätzliche 10 Prozent Bezuschussung zur Grundförderung gibt es für Personen, die die gesetzlichen Vorgaben "übererfüllen". Geschieht der Austausch einer Heizung beispielsweise fünf Jahre vor der Pflicht, tritt dieser Fall ein (Klimabonus 2). Darüber hinaus können Hauseigentümer eine 10-prozentige Förderung erhalten, wenn sie bei Eintreten einer Havarie die Heizungsanlage direkt austauschen.
Die Kosten auf die Mieter umlegen
Für Hausbesitzer besteht außerdem die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für den Heizungsanlagenaustausch an die Mieter zu übertragen, sofern sie eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Über genaue Zahlen soll noch diskutiert werden. Bisher können Kosten einer Modernisierung bis zu 8 Prozent auf Mieter umgelegt werden, was auf 10 Prozent erhöht werden soll.
Großer Wermutstropfen bei der Förderung
Bei aller Motivation, die das neue Förderprogramm hervorruft, zeigen sich bereits erste Nachteile. So soll die Förderung für Einfamilienhäuser auf maximal 30.000 Euro begrenzt werden. Das ist problematisch, wenn man bedenkt, dass die neue Heizung schnell über diesem Wert liegen kann. So kostet eine gute Sole-Wärmepumpe beispielsweise über 40.000 Euro. Greift man zu günstigeren Alternativen, besteht die Gefahr, dass diese in der Zukunft schneller Mängel aufweisen. Mit den neuen Förderungsrichtlinien scheinen Hausbesitzer am Ende also weniger Geld zu erhalten als zuvor. Umso wichtiger ist es, bei der Umsetzung der neuen Anforderungen mit Experten zusammenzuarbeiten, um das Maximum an Förderungen herauszuholen.
Über Thorsten Bader und Immobilien-Erfahrung.de:
Thorsten Bader ist der Gründer der Plattform Immobilien-Erfahrung - einem Projekt der B&B Optimal GmbH, mit dem er sich zusammen mit seinem Team auf die Wissensvermittlung zum Thema Immobilien spezialisiert hat. Als Geschäftsführer der B&B Optimal GmbH hat sich Thorsten Bader der Aufgabe verschrieben, Immobilien-Interessierten möglichst viel Wissen von erfahrenen Profis zur Verfügung zu stellen. Mehr Informationen dazu unter: https://www.immobilien-erfahrung.de
Pressekontakt:
B&B Optimal GmbH
Thorsten Bader
E-Mail: Post@Immobilien-Erfahrung.de
Webseite: https://www.immobilien-erfahrung.de/
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
redaktion@dcfverlag.de
Original-Content von: B&B Optimal GmbH, übermittelt durch news aktuell
Haushalte, die in eine klimafreundliche Heizung investieren, sollen nun stärker als bisher vorgesehen unterstützt werden. Der Bund plant, bis zu 70 Prozent der Investitionskosten zu erstatten. Diese Förderung umfasst eine Grundförderung von 30 Prozent sowie einen Tempo-Bonus von 20 Prozent für Bürgerinnen und Bürger, die bis 2028 auf eine neue Heizung umsteigen.
"Eigentümer sollten allerdings nicht überstürzt handeln, sondern ihre nächsten Schritte mit Bedacht wählen", erklärt Immobilienexperte Thorsten Bader. Er verfolgt die Verhandlung um das Heizungsgesetz genau und weiß, worauf es zu achten gilt. In diesem Artikel verrät er, was auf Hausbesitzer zukommt.
Als Hausbesitzer nicht unüberlegt handeln
Der vorläufige Entwurf des neuen Heizungsgesetzes zeigt deutlich, dass in Zukunft weitreichende Änderungen auf alle Hausbesitzer zukommen werden. Ab dem 01. Januar 2024 soll jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ab 2045 sollen fossile Brennstoffe dann endgültig verbannt werden. Der Druck, den die Regierung durch das neue Heizungsgesetz ausübt, sollte Hausbesitzer nun allerdings nicht unüberlegt handeln lassen.
Denn in vielen Fällen gibt es spendable Übergangsfristen. Zunächst einmal sieht auch das bisherige GEG vor, dass Heizungsanlagen erst nach 30 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden müssen. Demnach müssen laufende Öl- und Gasheizungen zunächst nicht ausgetauscht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, sie zu reparieren. Kommt es zu einer Havarie, die eine Reparatur unmöglich macht, gilt in dem Fall eine Übergangsfrist von drei Jahren, in der eine fossile Heizungsanlage eingebaut werden darf. Erst danach muss der Hausbesitzer auf eine klimafreundliche Anlage umsteigen. Es besteht demnach genügend Zeit, sich als Hauseigentümer in Ruhe in die Thematik einzulesen und den Austausch der Heizungsanlage ordentlich zu planen.
Die richtige Technologie auswählen
Schließlich gibt es mehrere Möglichkeiten im Bereich erneuerbarer Energien. Ob Wärmepumpe, Stromdirekt-, Hybrid-, Wasserstoff-Gas-, Solarthermie- oder Biogas- und Biomasseheizungen - Hausbesitzer haben eine gewisse Auswahl. Dabei passt nicht jede Technologie zu jedem Objekt und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die Zusammenarbeit mit einem Energieberater macht demnach großen Sinn, bevor der Umbau der Heizungsanlage tatsächlich startet.
Diese Fördermöglichkeiten bestehen für Hausbesitzer
Der Staat orientiert sich dabei an dem bereits bestehenden Förderprogramm und möchte dieses weiter ausarbeiten. Bisher wird der Tausch einer alten fossilen Anlage gegen eine neuere, klimafreundlichere Anlage mit 30 Prozent Förderung bezuschusst. Das gilt für Menschen, die Eigentum selbst bewohnen oder Kleinvermieter mit bis zu sechs Wohneinheiten, von denen eine Einheit selbst bewohnt ist. Diese Förderung gilt für alle Menschen unabhängig von der Einkommensklasse. Neu hinzukommen soll eine Bezuschussung für Heizungen, die auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
Klimaboni als zusätzliche Anreize
Außerdem führt der Staat ein "Klimaboni"-System ein. Ziel ist es, Menschen zusätzliche Förderungen zu gewähren, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. So können Hausbesitzer, die sich vor dem Pflichtdatum für einen Austausch ihrer Heizungsanlage entscheiden, weitere 20 Prozent Förderung erhalten. Das betrifft beispielsweise Menschen, die in ihrem Eigentum schon vor 2002 wohnten oder über 80-Jährige Immobilienbesitzer (Klimabonus 1).
Zusätzliche 10 Prozent Bezuschussung zur Grundförderung gibt es für Personen, die die gesetzlichen Vorgaben "übererfüllen". Geschieht der Austausch einer Heizung beispielsweise fünf Jahre vor der Pflicht, tritt dieser Fall ein (Klimabonus 2). Darüber hinaus können Hauseigentümer eine 10-prozentige Förderung erhalten, wenn sie bei Eintreten einer Havarie die Heizungsanlage direkt austauschen.
Die Kosten auf die Mieter umlegen
Für Hausbesitzer besteht außerdem die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für den Heizungsanlagenaustausch an die Mieter zu übertragen, sofern sie eine staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Über genaue Zahlen soll noch diskutiert werden. Bisher können Kosten einer Modernisierung bis zu 8 Prozent auf Mieter umgelegt werden, was auf 10 Prozent erhöht werden soll.
Großer Wermutstropfen bei der Förderung
Bei aller Motivation, die das neue Förderprogramm hervorruft, zeigen sich bereits erste Nachteile. So soll die Förderung für Einfamilienhäuser auf maximal 30.000 Euro begrenzt werden. Das ist problematisch, wenn man bedenkt, dass die neue Heizung schnell über diesem Wert liegen kann. So kostet eine gute Sole-Wärmepumpe beispielsweise über 40.000 Euro. Greift man zu günstigeren Alternativen, besteht die Gefahr, dass diese in der Zukunft schneller Mängel aufweisen. Mit den neuen Förderungsrichtlinien scheinen Hausbesitzer am Ende also weniger Geld zu erhalten als zuvor. Umso wichtiger ist es, bei der Umsetzung der neuen Anforderungen mit Experten zusammenzuarbeiten, um das Maximum an Förderungen herauszuholen.
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