24.09.2020 13:01 | bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV. | Bau- und Immobiliennachrichten
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Berlin und Brandenburg: Zum Jahreswechsel sind Rauchwarnmelder in allen Wohnungen vorgeschrieben
Berlin (ots) - Bis zum 31. Dezember 2020 muss mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein - Eigentümer sind gefragt
Spätestens bis Silvester müssen in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Hierfür verantwortlich sind die Eigentümer. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam. Ist eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er ebenfalls Raumwarnmelder anbringen. Die Pflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie Flure, die als Rettungsweg dienen. Auf jeden Fall gehören die Geräte in Schlaf- und Kinderzimmer sowie explizit auch in Wohnzimmer. Küchen sind von der Regel ausgenommen, außer sie sind Durchgangsraum oder Teil eines offenen Wohnbereiches.
Die Landesbauordnungen legen dabei folgendes fest: "Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (...) Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst." Anders ausgedrückt: Der Eigentümer ist für die fachgerechte Installation, der Mieter in der Regel für die Wartung zuständig. In Neubauten sowie bei Grundsanierungen und Umbauten mussten bereits seit Mitte 2016 in Brandenburg und seit Anfang 2017 in Berlin Rauchwarnmelder eingebaut werden, während für Bestandsbauten eine Übergangsfrist gilt, die am 31. Dezember 2020 endet.
Brandschutz in Privathaushalten: Gezielte Maßnahmen erhöhen die Sicherheit
Für einen umfassenden Brandschutz empfiehlt der bvbf auch in Hausfluren und Treppenhäusern größerer Wohngebäude Rauchwarnmelder anzubringen, da diese häufig mit Kinderwagen, Fahrrädern und sonstigen leicht brennbaren Gegenständen bestückt sind. Zur aktiven Bekämpfung sollten zudem alle Wohnungen und insbesondere angeschlossene Flure von Treppenhäusern mit tragbaren 6-Liter-Feuerlöschern, gefüllt mit Schaum oder Wasser, ausgestattet werden. Für Küchenbereiche sind nur spezielle Fettbrand-Feuerlöscher geeignet. Denn schlägt der Rauchwarnmelder Alarm, lässt sich der Brand mit einem Feuerlöscher in der Entstehungsphase oft löschen oder zumindest eindämmen.
Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter
Wenn es um die Umsetzung der Verordnung geht, sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe kompetente Partner, da sie eine umfassende Beratung anbieten. Neben dem Verkauf hochwertiger Rauchwarnmelder und Feuerlöscher führen sie auch die fachgerechte Montage und Wartung durch. Lokale Adressen, nach Postleitzahlen sortiert, findet man zum Beispiel im Internet unter http://www.bvbf.de
Pressekontakt:
Kontakt: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Carsten Wege - Geschäftsführer - Brunnenstraße 156 10115 Berlin Telefon: 030 - 936 228 61-0 Telefax: 030 - 936 228 61-29 Mail: mailto:info@bvbf-brandschutz.de Internet: http://www.bvbf.de
Pressekontakt: Dr. Schulz Public Relations GmbH Dr. Volker Schulz Berrenrather Str. 190 50937 Köln Tel.: +49 (0)221-42 58 12 E-Mail: mailto:info@dr-schulz-pr.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51999/4716170 OTS: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV.
Original-Content von: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV., übermittelt durch news aktuell
Spätestens bis Silvester müssen in allen Häusern und Wohnungen in Berlin und Brandenburg Rauchwarnmelder installiert sein. Hierfür verantwortlich sind die Eigentümer. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam. Ist eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet, sollte sich der Mieter jetzt an seinen Vermieter wenden. Bewohnt ein Eigentümer seine Immobilie, muss er ebenfalls Raumwarnmelder anbringen. Die Pflicht gilt für alle Aufenthaltsräume sowie Flure, die als Rettungsweg dienen. Auf jeden Fall gehören die Geräte in Schlaf- und Kinderzimmer sowie explizit auch in Wohnzimmer. Küchen sind von der Regel ausgenommen, außer sie sind Durchgangsraum oder Teil eines offenen Wohnbereiches.
Die Landesbauordnungen legen dabei folgendes fest: "Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (...) Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst." Anders ausgedrückt: Der Eigentümer ist für die fachgerechte Installation, der Mieter in der Regel für die Wartung zuständig. In Neubauten sowie bei Grundsanierungen und Umbauten mussten bereits seit Mitte 2016 in Brandenburg und seit Anfang 2017 in Berlin Rauchwarnmelder eingebaut werden, während für Bestandsbauten eine Übergangsfrist gilt, die am 31. Dezember 2020 endet.
Brandschutz in Privathaushalten: Gezielte Maßnahmen erhöhen die Sicherheit
Für einen umfassenden Brandschutz empfiehlt der bvbf auch in Hausfluren und Treppenhäusern größerer Wohngebäude Rauchwarnmelder anzubringen, da diese häufig mit Kinderwagen, Fahrrädern und sonstigen leicht brennbaren Gegenständen bestückt sind. Zur aktiven Bekämpfung sollten zudem alle Wohnungen und insbesondere angeschlossene Flure von Treppenhäusern mit tragbaren 6-Liter-Feuerlöschern, gefüllt mit Schaum oder Wasser, ausgestattet werden. Für Küchenbereiche sind nur spezielle Fettbrand-Feuerlöscher geeignet. Denn schlägt der Rauchwarnmelder Alarm, lässt sich der Brand mit einem Feuerlöscher in der Entstehungsphase oft löschen oder zumindest eindämmen.
Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter
Wenn es um die Umsetzung der Verordnung geht, sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe kompetente Partner, da sie eine umfassende Beratung anbieten. Neben dem Verkauf hochwertiger Rauchwarnmelder und Feuerlöscher führen sie auch die fachgerechte Montage und Wartung durch. Lokale Adressen, nach Postleitzahlen sortiert, findet man zum Beispiel im Internet unter http://www.bvbf.de
Pressekontakt:
Kontakt: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) Carsten Wege - Geschäftsführer - Brunnenstraße 156 10115 Berlin Telefon: 030 - 936 228 61-0 Telefax: 030 - 936 228 61-29 Mail: mailto:info@bvbf-brandschutz.de Internet: http://www.bvbf.de
Pressekontakt: Dr. Schulz Public Relations GmbH Dr. Volker Schulz Berrenrather Str. 190 50937 Köln Tel.: +49 (0)221-42 58 12 E-Mail: mailto:info@dr-schulz-pr.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/51999/4716170 OTS: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV.
Original-Content von: bvbf Bundesvb. Brandschutz-Fachbetr. eV., übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Bau- und Immobiliennachrichten schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Enormer Preisanstieg: Wohnungen in NRW bis zu 60 Prozent teurer als vor 5 Jahren, trotz jüngster Rückgänge
Nürnberg (ots) - Ein 5-Jahresvergleich von immowelt für die durchschnittlichen Angebotspreise von Bestandswohnungen in 49 ausgewählten Stadt- und Landkreisen Nordrhein-Westfalens zeigt: - In 45 Kr...Artikel lesenDunkelziffer im Airbnb-Business steigt - Experte verrät, was man bei der Kurzzeitvermietung unbedingt beachten muss
Augsburg (ots) - In Städten wie Köln, wo der Wohnungsmarkt ohnehin angespannt und die Mieten hoch sind, kommt es häufig vor, dass freie Wohnungen nicht für langfristiges Wohnen, sondern als lukrativ...Artikel lesen"Energiewende bei 10 Millionen Eigentumswohnungen so nicht machbar" / BVI fordert: GEG für Bestandsgebäude aussetzen und deutlich überarbeiten
Münster/Berlin (ots) - Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzubringen, insbesondere in Bestandsgebäuden, in denen sich rund 10 Millionen Eigentumswohnun...Artikel lesenWeiterhin gilt: Alarmstufe Wohnungsbau! Entwarnung nicht in Sicht
Berlin (ots) - Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die neuen Baugene...Artikel lesenRichtig und effizient sanieren / Die eigene Immobilie geplant in Form bringen
Kürten/Köln (ots) - Neues Jahr, neues Projekt, neue Sanierungspläne: Ob Gebäudesanierung, Heizungstausch, neue Fenster oder einfach ein neuer Anstrich - eine gute Vorbereitung spart Zeit und Kosten....Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule