20.09.2022 17:37 | Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. | Ratgeber
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Auslandsimmobilien: Mit Webinar und Beratung zum sicheren Kauf / Risiko: Verträge auch ohne Notar gültig
Freiburg (ots) -
Sich zuhause bequem mittels Webinar informieren zu lassen ist seit Covid-19 auch für Privatleute fast schon Alltag geworden. Davon profitiert auch die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. in Freiburg, die seit dem letzten Jahr für Privatleute kostenlose Webinare zum Kauf von Wohnimmobilien in Frankreich, Italien und Spanien anbietet. Zielsetzung ist der sichere Kauf im Ausland, wo andere Rechtsnormen gelten, aber auch andere praktische Gepflogenheiten, die deutschen Kaufinteressenten meist nicht geläufig sind.
Besichtigungen vor Ort notwendig
Die Immobiliensuche ist mit vielen in- und ausländischen Immobilienportalen leicht geworden, hinzu kommen Übersetzungsprogramme, die auch fremdsprachige Seiten verständlich übersetzen. "All diese Informationen können aber eine Besichtigung vor Ort nicht ersetzen, wobei auch die nähere Umgebung einbezogen werden sollte", rät Rechtsanwalt Peter Schöllhorn, Vorsitzender der gemäß EU-Vorschrift registrierten Verbraucherschutzvereinigung. Eventuell störende Gastronomie- und Produktionsbetriebe mit Lärm und Geruchsentwicklung könnten dadurch entdeckt werden. Abgesehen davon lasse sich bei einer Besichtigung schnell feststellen, ob die im Internet gezeigten Bilder geschönt oder gar gefälscht sind.
Risiko: Verträge auch ohne Notar gültig
In südlichen Ländern sind Immobilienkaufverträge auch ohne notarielle Beurkundung rechtsgültig. Dies bedeutet zwar, dass Verkäufer und Käufer zu jeder Zeit einen Vertrag abschließen können, birgt aber auch die Gefahr der Überrumpelung der Kaufinteressenten nach dem Motto, zuerst viel Essen und Trinken, anschließend zum Nachtisch ein nachteiliger Kaufvertrag zur Unterschrift.
Zuerst Information und Beratung, dann das Vergnügen ...
Damit sich Kaufinteressenten einen Überblick verschaffen können, bietet die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien aus Freiburg zu den Ländern Italien, Frankreich und Spanien jeweils kostenlose Webinare an (dsa-ev.de). Rechtsanwalt Peter Schöllhorn empfiehlt: "Nur wer sich vorher informiert und beraten lässt, kann nach dem Kauf seinen Zweitwohnsitz in aller Ruhe genießen".
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.
Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als "Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung" gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist (www.dsa-ev.de).
Pressekontakt:
Peter Schöllhorn, Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V., 79108 Freiburg, Zähringerstr. 373, Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de, www.dsa-ev.de.
Original-Content von: Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V., übermittelt durch news aktuell
Sich zuhause bequem mittels Webinar informieren zu lassen ist seit Covid-19 auch für Privatleute fast schon Alltag geworden. Davon profitiert auch die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V. in Freiburg, die seit dem letzten Jahr für Privatleute kostenlose Webinare zum Kauf von Wohnimmobilien in Frankreich, Italien und Spanien anbietet. Zielsetzung ist der sichere Kauf im Ausland, wo andere Rechtsnormen gelten, aber auch andere praktische Gepflogenheiten, die deutschen Kaufinteressenten meist nicht geläufig sind.
Besichtigungen vor Ort notwendig
Die Immobiliensuche ist mit vielen in- und ausländischen Immobilienportalen leicht geworden, hinzu kommen Übersetzungsprogramme, die auch fremdsprachige Seiten verständlich übersetzen. "All diese Informationen können aber eine Besichtigung vor Ort nicht ersetzen, wobei auch die nähere Umgebung einbezogen werden sollte", rät Rechtsanwalt Peter Schöllhorn, Vorsitzender der gemäß EU-Vorschrift registrierten Verbraucherschutzvereinigung. Eventuell störende Gastronomie- und Produktionsbetriebe mit Lärm und Geruchsentwicklung könnten dadurch entdeckt werden. Abgesehen davon lasse sich bei einer Besichtigung schnell feststellen, ob die im Internet gezeigten Bilder geschönt oder gar gefälscht sind.
Risiko: Verträge auch ohne Notar gültig
In südlichen Ländern sind Immobilienkaufverträge auch ohne notarielle Beurkundung rechtsgültig. Dies bedeutet zwar, dass Verkäufer und Käufer zu jeder Zeit einen Vertrag abschließen können, birgt aber auch die Gefahr der Überrumpelung der Kaufinteressenten nach dem Motto, zuerst viel Essen und Trinken, anschließend zum Nachtisch ein nachteiliger Kaufvertrag zur Unterschrift.
Zuerst Information und Beratung, dann das Vergnügen ...
Damit sich Kaufinteressenten einen Überblick verschaffen können, bietet die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien aus Freiburg zu den Ländern Italien, Frankreich und Spanien jeweils kostenlose Webinare an (dsa-ev.de). Rechtsanwalt Peter Schöllhorn empfiehlt: "Nur wer sich vorher informiert und beraten lässt, kann nach dem Kauf seinen Zweitwohnsitz in aller Ruhe genießen".
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V.
Die DSA e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung, die als "Qualifizierte Verbraucherschutzeinrichtung" gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert ist (www.dsa-ev.de).
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Peter Schöllhorn, Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V., 79108 Freiburg, Zähringerstr. 373, Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de, www.dsa-ev.de.
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