26.07.2018 11:37 | VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. | Ratgeber
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Keine Gefahr für Mensch und Umwelt: So schützen Sie Ihren Heizöltank vor Hochwasser
Berlin (ots) - Mit dem Klimawandel steigt auch die
Hochwassergefahr - und damit das Risiko von Umwelt- und
Gebäudeschäden. Austretendes Heizöl ist ein besonders schwerwiegendes
Problem. Deshalb sind seit 2018 im Hochwasserschutzgesetz II
strengere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Was Besitzer von
Ölheizungen beachten müssen, erklärt www.intelligent-heizen.info.
Wer nah an einem Fluss oder See lebt, genießt meist die schöne
Wohnlage. Manche Regionen leiden aber auch unter der Wassernähe -
wenn ein erhöhtes Hochwasserrisiko besteht. In den letzten Jahren ist
die Gefahr sogar noch gestiegen und verschärft sich weiter: Studien
zufolge wird etwa im Neckarraum die Zahl von Hochwassern in den
kommenden 30 Jahren um bis zu 50 Prozent ansteigen.
Bei vergangenen Hochwassern hat austretendes Heizöl große Schäden
verursacht - und zwar nicht nur an den Gebäuden. Das Heizöl
verunreinigte und belastete auch die Umwelt in hohem Maße. Im Januar
2018 trat deshalb das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Ziel des
Gesetzes ist es, durch besondere Sicherheitsvorkehrungen und
strengere Vorschriften das Schadensrisiko zu minimieren und Betreiber
einer Ölheizung stärker in die Pflicht zu nehmen.
Handlungsbedarf in Überschwemmungs- und Risikogebieten
Betreiber einer Heizöltankanlage in einer von Hochwasser
gefährdeten Region sind nach dem Gesetz verpflichtet, diese zu
überprüfen und gegebenenfalls nachrüsten zu lassen. In welchem
Zeitrahmen die Überprüfung stattfinden muss, hängt davon ab, ob die
Anlage in einem sogenannten Überschwemmungsgebiet oder einem
Risikogebiet liegt. Beide Gebiete werden von den
Kreisverwaltungsbehörden ausgewiesen.
Zu den Überschwemmungsgebieten zählen beispielsweise Flächen
zwischen einem Gewässer und einer Hochwasserschutzanlage, etwa einem
Deich. Mit Risikogebieten sind Flächen gemeint, die bei Hochwasser
überflutet werden könnten. Heizöltankanlagen, die in einem der beiden
Gebiete angesiedelt sind, müssen künftig hochwassersicher sein. Die
Frist für die Prüfpflicht der Betreiber in Überschwemmungsgebieten
endet am 5. Januar 2023, in Risikogebieten am 5. Januar 2033. Die
neue Regelung gilt für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle
oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000
Litern.
Nie ohne Fachbetrieb: Abdichten oder Verankern
Beim richtigen Lagern von Heizöl in Überschwemmungs- und
Risikogebieten ist der Hochwasserstand (HQ100-Marke) des Gebäudes
entscheidend. Die sicherste Variante besteht darin, die
Heizöltankanlage in einem Raum aufzustellen, der sich oberhalb der
HQ100-Marke befindet. Ansonsten bieten sich für den Hochwasserschutz
zwei Möglichkeiten an: zusätzliches Abdichten des Aufstellraums oder
die Verankerung der Tanks. Beim Abdichten werden alle Raumöffnungen
für den anstehenden Wasserdruck und Rückstau mit speziellen
Vorrichtungen versehen. Verbindungsleitungen, Armaturen und
Messgeräte müssen so konstruiert sein, dass im Überschwemmungsfall
kein Wasser in den Tank gelangen kann. Außerdem muss der Behälter
einem bestimmten Wasserdruck standhalten und die Entlüftungsleitungen
müssen sich oberhalb der HQ100- Marke befinden.
Beim Verankern geht es darum zu verhindern, dass sich der Tank
beim Eindringen des Wassers aus seiner Halterung löst und
aufschwimmt. Durch spezielle Vorrichtungen wird der Tank am Boden,
der Decke oder an den Wänden befestigt. Wichtig dabei:
Installationsarbeiten zum Nachrüsten dürfen nur von einem Fachbetrieb
ausgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema Heizen mit Öl
finden Verbraucher auf www.intelligent-heizen.info.
Über "Intelligent heizen"
Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein
Angebot des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Seit 2007
informiert das Serviceportal technologieoffen und
energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche
Heizungsmodernisierung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie
unter www.intelligent-heizen.info. Tipps für energiesparendes Heizen
und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook.
Pressekontakt:
Corinna Olszok | KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH
Telefon: 030 308811-28 | E-Mail: presse@kompaktmedien.de
Original-Content von: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., übermittelt durch news aktuell
Hochwassergefahr - und damit das Risiko von Umwelt- und
Gebäudeschäden. Austretendes Heizöl ist ein besonders schwerwiegendes
Problem. Deshalb sind seit 2018 im Hochwasserschutzgesetz II
strengere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben. Was Besitzer von
Ölheizungen beachten müssen, erklärt www.intelligent-heizen.info.
Wer nah an einem Fluss oder See lebt, genießt meist die schöne
Wohnlage. Manche Regionen leiden aber auch unter der Wassernähe -
wenn ein erhöhtes Hochwasserrisiko besteht. In den letzten Jahren ist
die Gefahr sogar noch gestiegen und verschärft sich weiter: Studien
zufolge wird etwa im Neckarraum die Zahl von Hochwassern in den
kommenden 30 Jahren um bis zu 50 Prozent ansteigen.
Bei vergangenen Hochwassern hat austretendes Heizöl große Schäden
verursacht - und zwar nicht nur an den Gebäuden. Das Heizöl
verunreinigte und belastete auch die Umwelt in hohem Maße. Im Januar
2018 trat deshalb das Hochwasserschutzgesetz II in Kraft. Ziel des
Gesetzes ist es, durch besondere Sicherheitsvorkehrungen und
strengere Vorschriften das Schadensrisiko zu minimieren und Betreiber
einer Ölheizung stärker in die Pflicht zu nehmen.
Handlungsbedarf in Überschwemmungs- und Risikogebieten
Betreiber einer Heizöltankanlage in einer von Hochwasser
gefährdeten Region sind nach dem Gesetz verpflichtet, diese zu
überprüfen und gegebenenfalls nachrüsten zu lassen. In welchem
Zeitrahmen die Überprüfung stattfinden muss, hängt davon ab, ob die
Anlage in einem sogenannten Überschwemmungsgebiet oder einem
Risikogebiet liegt. Beide Gebiete werden von den
Kreisverwaltungsbehörden ausgewiesen.
Zu den Überschwemmungsgebieten zählen beispielsweise Flächen
zwischen einem Gewässer und einer Hochwasserschutzanlage, etwa einem
Deich. Mit Risikogebieten sind Flächen gemeint, die bei Hochwasser
überflutet werden könnten. Heizöltankanlagen, die in einem der beiden
Gebiete angesiedelt sind, müssen künftig hochwassersicher sein. Die
Frist für die Prüfpflicht der Betreiber in Überschwemmungsgebieten
endet am 5. Januar 2023, in Risikogebieten am 5. Januar 2033. Die
neue Regelung gilt für alle unterirdischen Heizöltankanlagen und alle
oberirdischen Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000
Litern.
Nie ohne Fachbetrieb: Abdichten oder Verankern
Beim richtigen Lagern von Heizöl in Überschwemmungs- und
Risikogebieten ist der Hochwasserstand (HQ100-Marke) des Gebäudes
entscheidend. Die sicherste Variante besteht darin, die
Heizöltankanlage in einem Raum aufzustellen, der sich oberhalb der
HQ100-Marke befindet. Ansonsten bieten sich für den Hochwasserschutz
zwei Möglichkeiten an: zusätzliches Abdichten des Aufstellraums oder
die Verankerung der Tanks. Beim Abdichten werden alle Raumöffnungen
für den anstehenden Wasserdruck und Rückstau mit speziellen
Vorrichtungen versehen. Verbindungsleitungen, Armaturen und
Messgeräte müssen so konstruiert sein, dass im Überschwemmungsfall
kein Wasser in den Tank gelangen kann. Außerdem muss der Behälter
einem bestimmten Wasserdruck standhalten und die Entlüftungsleitungen
müssen sich oberhalb der HQ100- Marke befinden.
Beim Verankern geht es darum zu verhindern, dass sich der Tank
beim Eindringen des Wassers aus seiner Halterung löst und
aufschwimmt. Durch spezielle Vorrichtungen wird der Tank am Boden,
der Decke oder an den Wänden befestigt. Wichtig dabei:
Installationsarbeiten zum Nachrüsten dürfen nur von einem Fachbetrieb
ausgeführt werden. Weitere Informationen zum Thema Heizen mit Öl
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