30.12.2019 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
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Vertragsstrafe / Grundstücksbesitzer erfüllte sein Bauversprechen nicht (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Grundstücksbesitzer erfüllte sein Bauversprechen nicht
Der Käufer einer Immobilie hatte ein Grundstück erworben. Im Vertrag verpflichtete er sich, das Anwesen auf die Dauer von 20 Jahren mit einem Wohn- und Geschäftshaus, einer Tiefgarage und einem Fluchtweg für ein Theater zu bebauen. Dazu sollte er zweieinhalb Jahre Zeit haben, dann war eine Vertragsstrafe fällig - 10.000 Euro je angefangenem Monat der Fristüberschreitung. Weil geraume Zeit nichts geschah, kam eine Summe von mehr als 700.000 Euro zusammen, die der Betroffene nicht bezahlen wollte. Der Anspruch schien ihm nicht nur verjährt, sondern auch im Verhältnis zum Kaufpreis unangemessen. Doch in zwei Instanzen bestätigte die Justiz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass die Vertragsstrafe bezahlt werden müsse.
(Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 53/18) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) - Der Käufer einer Immobilie hatte ein Grundstück erworben. Im
Vertrag verpflichtete er sich, das Anwesen auf die Dauer von 20 Jahren mit einem
Wohn- und Geschäftshaus, einer Tiefgarage und einem Fluchtweg für ein Theater zu
bebauen. Dazu sollte er zweieinhalb Jahre Zeit haben, dann war eine
Vertragsstrafe fällig - 10.000 Euro je angefangenem Monat der
Fristüberschreitung. Weil geraume Zeit nichts geschah, kam eine Summe von mehr
als 700.000 Euro zusammen, die der Betroffene nicht bezahlen wollte. Der
Anspruch schien ihm nicht nur verjährt, sondern auch im Verhältnis zum Kaufpreis
unangemessen. Doch in zwei Instanzen bestätigte die Justiz nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass die Vertragsstrafe bezahlt werden
müsse. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 53/18)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/35604/4479899
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Vertrag verpflichtete er sich, das Anwesen auf die Dauer von 20 Jahren mit einem
Wohn- und Geschäftshaus, einer Tiefgarage und einem Fluchtweg für ein Theater zu
bebauen. Dazu sollte er zweieinhalb Jahre Zeit haben, dann war eine
Vertragsstrafe fällig - 10.000 Euro je angefangenem Monat der
Fristüberschreitung. Weil geraume Zeit nichts geschah, kam eine Summe von mehr
als 700.000 Euro zusammen, die der Betroffene nicht bezahlen wollte. Der
Anspruch schien ihm nicht nur verjährt, sondern auch im Verhältnis zum Kaufpreis
unangemessen. Doch in zwei Instanzen bestätigte die Justiz nach Information des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass die Vertragsstrafe bezahlt werden
müsse. (Oberlandesgericht Köln, Aktenzeichen 3 U 53/18)
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