04.06.2020 12:24 | German Council of Shopping Places | Vermischtes
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Corona-Frieden zwischen Handel und Vermieter jetzt möglich / Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket erstattet Fixkosten wie Mieten und Zinsen bis zu 80% (FOTO)
Foto: obs/GCSP/redos
Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket erstattet Fixkosten wie Mieten und Zinsen bis zu 80% / Christine Hager, Vorsitzende des Vorstandes German Council of Shopping Places, Managing Director redos Group / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/63255 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/GCSP/redos"
Berlin (ots) - "Die gestern im verabschiedeten Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossene Senkung der MwSt. um 3% folgt der Richtung unseres Vorschlags, in dem wir vor 14 Tagen eine zeitlich begrenzte Senkung auf 7% für den stationären Handel erneut gefordert haben. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr" stellt Christine Hager, Vorsitzende des Vorstandes des German Council of Shopping Places fest und führt weiter aus: "Der engagierten Arbeit der Politik, hierbei insbesondere der vielen Experten und Referenten in den Ministerien, sprechen wir an dieser Stelle ein großes Lob aus, da sie unter enormem Druck diverser Lobbyisten sowie der hohen Erwartungshaltung der Bürger*innen für das gesamte Programm ausgewogene Maßnahmen beschlossen haben. Besonders begrüßen wir das Programm für Überbrückungshilfen, da es nicht nur dem Einzelhandel und Gastgewerbe, sondern auch den Immobilieneigentümern hilft, die Corona-bedingten Folgen der Krise zu mildern."
Die Bundesregierung beendet damit auch die nicht zielführende Diskussion über die Anwendbarkeit des § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage), da Mieter und Vermieter gleichermaßen bedacht sind. Damit entsteht im Fall der Umsetzung des Programmes für beiden Parteien der notwendige Gestaltungsspielraum, sich jetzt um die erforderlichen Weichenstellungen für die Zukunft als Baustein zur Rettung lebendiger Innenstädte zu kümmern.
Daher legt der GCSP nun zusammen mit den Kommunen und Städten ein besonderes Augenmerk auf das mitverabschiedete Programm "Smart City". Hierdurch kann jedem stationären Einzelhändler der Wettbewerb mit dem reinen Onlinehandel ermöglicht werden. Zusammen mit dem Glasfaser-Breitbandausbau und einem flächendeckenden 5G-Netz können dann lokale Omnichannelhandel Marktplätze entstehen.
Der German Council of Shopping Centers e.V. nennt sich derzeit in German Council of Shopping Places um. Er wird damit seiner Aufgabe als bundesweite einzige Interessenverband des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft gerechter, da so die unterschiedlichen und vielseitigen lebendigen Marktplätze seiner Mitglieder deutlicher werden. Rund 750 Mitgliedsunternehmen der Bereiche Handel, Entwicklung und Analyse, Finanzierung, Center-Management, Architektur, Handelsimmobilien, Einzelhändler und Marketing-Spezialisten sowie Städte und Kommunen bilden hier einen aktiven Interessenzusammenschluss als ideale Networkingbasis des Handels und der Handelsimmobilienakteure. Mit rund 1 Million Arbeitnehmern und direkt verbundenen Dienstleistern repräsentieren die Mitgliedsunternehmen des GCSC einen bundesweit bedeutenden Wirtschaftszweig.
Pressekontakt:
Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes
ibehrens@gcsc.de /ingmar@behrensundbehrens.de
Mobil 0049(0)171 5139239, 0049 431(0)66 111 88 11
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/63255/4614147
OTS: German Council of Shopping Places
Original-Content von: German Council of Shopping Places, übermittelt durch news aktuell
Die Bundesregierung beendet damit auch die nicht zielführende Diskussion über die Anwendbarkeit des § 313 BGB (Wegfall der Geschäftsgrundlage), da Mieter und Vermieter gleichermaßen bedacht sind. Damit entsteht im Fall der Umsetzung des Programmes für beiden Parteien der notwendige Gestaltungsspielraum, sich jetzt um die erforderlichen Weichenstellungen für die Zukunft als Baustein zur Rettung lebendiger Innenstädte zu kümmern.
Daher legt der GCSP nun zusammen mit den Kommunen und Städten ein besonderes Augenmerk auf das mitverabschiedete Programm "Smart City". Hierdurch kann jedem stationären Einzelhändler der Wettbewerb mit dem reinen Onlinehandel ermöglicht werden. Zusammen mit dem Glasfaser-Breitbandausbau und einem flächendeckenden 5G-Netz können dann lokale Omnichannelhandel Marktplätze entstehen.
Der German Council of Shopping Centers e.V. nennt sich derzeit in German Council of Shopping Places um. Er wird damit seiner Aufgabe als bundesweite einzige Interessenverband des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft gerechter, da so die unterschiedlichen und vielseitigen lebendigen Marktplätze seiner Mitglieder deutlicher werden. Rund 750 Mitgliedsunternehmen der Bereiche Handel, Entwicklung und Analyse, Finanzierung, Center-Management, Architektur, Handelsimmobilien, Einzelhändler und Marketing-Spezialisten sowie Städte und Kommunen bilden hier einen aktiven Interessenzusammenschluss als ideale Networkingbasis des Handels und der Handelsimmobilienakteure. Mit rund 1 Million Arbeitnehmern und direkt verbundenen Dienstleistern repräsentieren die Mitgliedsunternehmen des GCSC einen bundesweit bedeutenden Wirtschaftszweig.
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Ingmar Behrens, Bevollmächtigter des Vorstandes
ibehrens@gcsc.de /ingmar@behrensundbehrens.de
Mobil 0049(0)171 5139239, 0049 431(0)66 111 88 11
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