25.03.2022 15:35 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Bau- und Immobiliennachrichten
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Baugewerbe begrüßt Bundeserlass zu Lieferengpässen und Stoffpreisänderungen
Berlin (ots) -
Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs haben Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing einen Erlass veröffentlicht, mit dem das Thema Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden soll.
"Engpässe bei Baustoffen und Preissprünge bestimmen derzeit das Baugeschehen und machen eine seriöse Kalkulation von Bauprojekten zunehmend unmöglich. Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage begrüßen wir den Erlass des Bundes ausdrücklich," so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Der Erlass des Bundes ermöglicht in der gegenwärtigen Krisensituation die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel, mit der Preissprünge während eines Bauprojekts aufgefangen werden sollen. Bislang lehnen nämlich viele Vergabestellen die Einbeziehung der Gleitklausel in Verträge ab, da in den einschlägigen Baukostenindizes noch keine Veränderungen festzustellen sind. Dieses Problem wird durch den neuen Erlass behoben. Dieser ordnet nämlich für bestimmte Baustoffe wie z.B. Stahl oder Bitumen die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel an. "Dadurch werden die Bauunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt, Angebote abgeben zu können," so Pakleppa.
Pakleppa weiter: "Ein weiterer wichtiger Punkt für die Anwendbarkeit der Stoffpreisgleitklausel ist die Verkürzung des Mindestabstands zwischen Angebotsabgabe und Einbau von sechs auf einen Monat. Dadurch können, anders als in der Vergangenheit, auch viele kurzlaufende Bauverträge in die Preisgleitung einbezogen werden.
Angesichts der rasanten Preisentwicklung ist das Signal des Bundes für laufende Verträge von großer Bedeutung. Hier wird durch den Erlass in Einzelfällen auch eine nachträgliche Einbeziehung der Stoffpreisgleitklausel ermöglicht. Jetzt sind Länder und Kommunen aufgefordert, den Erlass in gleicher Weise zu übernehmen."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs haben Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesverkehrsminister Volker Wissing einen Erlass veröffentlicht, mit dem das Thema Lieferengpässe und Stoffpreisänderungen für den gesamten Bundesbau einheitlich geregelt werden soll.
"Engpässe bei Baustoffen und Preissprünge bestimmen derzeit das Baugeschehen und machen eine seriöse Kalkulation von Bauprojekten zunehmend unmöglich. Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage begrüßen wir den Erlass des Bundes ausdrücklich," so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Der Erlass des Bundes ermöglicht in der gegenwärtigen Krisensituation die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel, mit der Preissprünge während eines Bauprojekts aufgefangen werden sollen. Bislang lehnen nämlich viele Vergabestellen die Einbeziehung der Gleitklausel in Verträge ab, da in den einschlägigen Baukostenindizes noch keine Veränderungen festzustellen sind. Dieses Problem wird durch den neuen Erlass behoben. Dieser ordnet nämlich für bestimmte Baustoffe wie z.B. Stahl oder Bitumen die Anwendung der Stoffpreisgleitklausel an. "Dadurch werden die Bauunternehmen überhaupt erst wieder in die Lage versetzt, Angebote abgeben zu können," so Pakleppa.
Pakleppa weiter: "Ein weiterer wichtiger Punkt für die Anwendbarkeit der Stoffpreisgleitklausel ist die Verkürzung des Mindestabstands zwischen Angebotsabgabe und Einbau von sechs auf einen Monat. Dadurch können, anders als in der Vergangenheit, auch viele kurzlaufende Bauverträge in die Preisgleitung einbezogen werden.
Angesichts der rasanten Preisentwicklung ist das Signal des Bundes für laufende Verträge von großer Bedeutung. Hier wird durch den Erlass in Einzelfällen auch eine nachträgliche Einbeziehung der Stoffpreisgleitklausel ermöglicht. Jetzt sind Länder und Kommunen aufgefordert, den Erlass in gleicher Weise zu übernehmen."
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