05.02.2018 10:00 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Bau- und Immobiliennachrichten
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Landgericht Hannover verurteilt BHW Bausparkasse AG erneut zur Rückabwicklung zweier Darlehensverträge
Hamburg (ots) - Das Landgericht Hannover hat die BHW Bausparkasse
AG mit Urteil vom 25.01.2018 - 8 O 29/17 - zur Rückabwicklung von
zwei Immobiliendarlehen verurteilt. Die Bausparkasse hatte die Kläger
mit der Formulierung "Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag, nachdem
der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der
Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der
schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde
oder des Antrages ausgehändigt wurde" fehlerhaft über den Fristbeginn
belehrt. Diese Belehrung entspricht laut Landgericht nicht dem
Deutlichkeitsgebot. Eine Verwirkung hat das Gericht nicht angenommen.
Zwischen vollständiger Ablösung des Darlehens und dem Widerruf lagen
lediglich ein Monat und vier Tage. Das Gericht sprach den Klägern,
die von HAHN Rechtsanwälte vertreten wurden, einen Nutzungswertersatz
in Höhe von 14.779,87 Euro zu.
"Diese und andere Widerrufsbelehrungen bieten Kunden der BHW auch
nach Jahren noch die Chance, um aus Immobiliendarlehen auszusteigen
oder eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung
zurückzufordern", verrät der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. "Wir haben auch in den neueren Darlehensverträgen der
BHW Fehler gefunden, die Darlehensnehmern eine Widerrufsmöglichkeit
eröffnen."
Hahn Rechtsanwälte bieten allen Betroffenen eine kostenfreie
Erstbewertung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit an. Die Kanzlei
vertritt beim Darlehenswiderruf bundesweit Darlehensnehmer. "Allein
im Jahr 2017 haben wir in vergleichbaren Widerrufsfällen bundesweit
über 20 positive Urteile für unsere Mandanten erstritten", teilt Hahn
abschließend mit. "So erfolgreich ist derzeit keine andere Kanzlei
auf diesem Gebiet".
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG gehört im Bank- und Kapitalmarktrecht zu
den TOP 5 der bundesweit auf Anlegerseite tätigen Kanzleien. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30
Jahren, die weiteren Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit
15 Jahren und Rechtsanwalt Lars Murken-Flatow seit 10 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner
sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für die Kanzlei
sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind insgesamt sechs
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
AG mit Urteil vom 25.01.2018 - 8 O 29/17 - zur Rückabwicklung von
zwei Immobiliendarlehen verurteilt. Die Bausparkasse hatte die Kläger
mit der Formulierung "Die Widerrufsfrist beginnt einen Tag, nachdem
der/die Darlehensnehmer/Gesamtschuldner ein Exemplar der
Widerrufsbelehrung erhalten hat/haben und eine Vertragsurkunde, der
schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde
oder des Antrages ausgehändigt wurde" fehlerhaft über den Fristbeginn
belehrt. Diese Belehrung entspricht laut Landgericht nicht dem
Deutlichkeitsgebot. Eine Verwirkung hat das Gericht nicht angenommen.
Zwischen vollständiger Ablösung des Darlehens und dem Widerruf lagen
lediglich ein Monat und vier Tage. Das Gericht sprach den Klägern,
die von HAHN Rechtsanwälte vertreten wurden, einen Nutzungswertersatz
in Höhe von 14.779,87 Euro zu.
"Diese und andere Widerrufsbelehrungen bieten Kunden der BHW auch
nach Jahren noch die Chance, um aus Immobiliendarlehen auszusteigen
oder eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung
zurückzufordern", verrät der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN
Rechtsanwälte. "Wir haben auch in den neueren Darlehensverträgen der
BHW Fehler gefunden, die Darlehensnehmern eine Widerrufsmöglichkeit
eröffnen."
Hahn Rechtsanwälte bieten allen Betroffenen eine kostenfreie
Erstbewertung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit an. Die Kanzlei
vertritt beim Darlehenswiderruf bundesweit Darlehensnehmer. "Allein
im Jahr 2017 haben wir in vergleichbaren Widerrufsfällen bundesweit
über 20 positive Urteile für unsere Mandanten erstritten", teilt Hahn
abschließend mit. "So erfolgreich ist derzeit keine andere Kanzlei
auf diesem Gebiet".
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG gehört im Bank- und Kapitalmarktrecht zu
den TOP 5 der bundesweit auf Anlegerseite tätigen Kanzleien. Der
Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit mehr als 30
Jahren, die weiteren Partner, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann seit
15 Jahren und Rechtsanwalt Lars Murken-Flatow seit 10 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner
sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für die Kanzlei
sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind insgesamt sechs
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
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Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
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