19.06.2017 12:14 | IMMOBILIENANZEIGEN24.COM | Energie
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Energieeinsparverordnung 2016 - Hauseigentümer in der Pflicht
Eine gedämmte oberste Geschossdecke ist Pflicht, da sie die Wärmeverluste deutlich reduziert. Foto: Ursa/txn
Die verschärfte Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt Bauherren seit dem 1. Januar 2016 vor neue Herausforderungen: Der zulässige Energiebedarf von Neubauten wurde pauschal um 25 Prozent gesenkt.
Um die neuen Richtlinien zu erfüllen, muss entweder mehr gedämmt oder mit erneuerbaren Energien geheizt werden. Aber auch die Eigentümer von Bestandsbauten sind betroffen.
- Heizkessel austauschen: Um Energie zu sparen, müssen viele Heizungen, die älter sind als 30 Jahre, ausgetauscht werden.
- Nachträglich dämmen: Wird das Gebäude jährlich mindestens vier Monate lang auf 19 Grad oder höher beheizt, muss der Eigentümer ggf. nachträglich dämmen. Dies gilt vor allem für die oberste Geschossdecke. Grenzt diese an einen unbeheizten, zugänglichen Dachraum, der die Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz nicht erfüllt, ist der Hauseigentümer in der Pflicht: Die oberste Geschossdecke oder alternativ das ungedämmte Dach müssen nachgedämmt werden. Ausschlaggebend ist der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert), der höchstens 0,24 W/(m²·K) betragen darf. Für nachträgliche Dämmmaßnahmen empfehlen sich hocheffiziente Materialien wie die Mineralwolle PureOne von Ursa mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,032 W/(mK).
Quelle: txn-p
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