25.10.2021 12:14 | HKI | Energie
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Jetzt sanieren: Austausch alter Holzöfen gesetzlich vorgeschrieben
Frankfurt am Main (ots) -
Es sind zwar noch gut drei Jahre Zeit, bis die letzten veralteten Holzfeuerungen zu modernisieren sind, doch wer vorausschauend handelt, der tauscht in naher Zukunft seine in die Jahre gekommene Feuerstätte aus. Dazu rät der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., um im Hinblick auf die letzte Frist der 1. BImSchV Ende 2024 schon heute ganz entspannt auf der sicheren Seite zu sein. Hinzu kommt: Ofenbesitzer, die jetzt modernisieren, senken auf Anhieb ihre Brennstoffkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Bestandsschutz für Geräte der 1. Stufe
Betroffen sind alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Rein rechnerisch umfasst dies rund 4 Mio. Feuerstätten. Die Hersteller haben frühzeitig reagiert und dank beständiger Forschung sowie technischer Innovationen bereits vorher die Öfen schrittweise optimiert. So sind etwa die Hälfte der Geräte aus diesem Zeitraum von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und somit Bestandsschutz genießen. Demnach schätzt der Verband, dass bis zum Ablauf der Frist insgesamt bis zu zwei Millionen alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder erneuert werden müssen.
Sollte Unsicherheit herrschen, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet. Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden.
Bei Nichtbeachtung droht Stilllegung
Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kontrolliert nach Ablauf der Frist, ob die geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Ist dies nicht der Fall, ist er verpflichtet, den Ofen stillzulegen und die zuständige Umweltbehörde zu informieren. Gleiches gilt bereits jetzt für alle Geräte mit einer Typprüfung bis Ende 1994, deren Stichtag bereits am 31. Dezember 2020 abgelaufen ist. Haushalte, die eine solche Feuerstätte bis jetzt noch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten umgehend handeln. Sonst steht der Ofen vor dem Aus. Weitere Informationen auf www.ratgeber-ofen.de
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Thomas Schnabel
Referent Politik und Wirtschaft
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-105
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: schnabel@hki-online.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de
Original-Content von: HKI, übermittelt durch news aktuell
Es sind zwar noch gut drei Jahre Zeit, bis die letzten veralteten Holzfeuerungen zu modernisieren sind, doch wer vorausschauend handelt, der tauscht in naher Zukunft seine in die Jahre gekommene Feuerstätte aus. Dazu rät der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V., um im Hinblick auf die letzte Frist der 1. BImSchV Ende 2024 schon heute ganz entspannt auf der sicheren Seite zu sein. Hinzu kommt: Ofenbesitzer, die jetzt modernisieren, senken auf Anhieb ihre Brennstoffkosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.
Bestandsschutz für Geräte der 1. Stufe
Betroffen sind alle Holzfeuerungen mit einer Typprüfung zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010. Rein rechnerisch umfasst dies rund 4 Mio. Feuerstätten. Die Hersteller haben frühzeitig reagiert und dank beständiger Forschung sowie technischer Innovationen bereits vorher die Öfen schrittweise optimiert. So sind etwa die Hälfte der Geräte aus diesem Zeitraum von der Sanierungspflicht ausgenommen, da sie der ersten Stufe der Verordnung bereits entsprechen und somit Bestandsschutz genießen. Demnach schätzt der Verband, dass bis zum Ablauf der Frist insgesamt bis zu zwei Millionen alte Feuerstätten stillgelegt, nachgerüstet oder erneuert werden müssen.
Sollte Unsicherheit herrschen, ob der eigene Kaminofen, Kachelofen, Heizkamin oder Pelletofen die geforderten Emissionsgrenzwerte erfüllt, hilft ein Blick in die Datenbank des HKI. Unter www.cert.hki-online.de sind mehr als 7.000 Geräte nach Hersteller und mit allen wesentlichen Eigenschaften aufgelistet. Selbstverständlich kann auch der Schornsteinfeger zu Rate gezogen werden.
Bei Nichtbeachtung droht Stilllegung
Der zuständige Bezirksschornsteinfeger kontrolliert nach Ablauf der Frist, ob die geforderten Maßnahmen umgesetzt wurden. Ist dies nicht der Fall, ist er verpflichtet, den Ofen stillzulegen und die zuständige Umweltbehörde zu informieren. Gleiches gilt bereits jetzt für alle Geräte mit einer Typprüfung bis Ende 1994, deren Stichtag bereits am 31. Dezember 2020 abgelaufen ist. Haushalte, die eine solche Feuerstätte bis jetzt noch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet haben, sollten umgehend handeln. Sonst steht der Ofen vor dem Aus. Weitere Informationen auf www.ratgeber-ofen.de
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