15.01.2021 12:32 | ERGO Group AG | Ratgeber
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Rutschige Angelegenheit! - Sicher unterwegs bei Schnee und Eis
Düsseldorf (ots) - Anmoderationsvorschlag: Ganz schön rutschig! Egal, ob nun überfrierende Nässe oder Schnee - im Winter wird's (fast) immer glatt. Denn es reichen oft schon Temperaturen unter fünf Grad, damit es auf Straßen und Gehwegen gefährlich rutschig wird. Wie Sie sicher durch Schnee, Eis und Glätte kommen, und welche Pflichten jeder von uns im Winter hat, verrät uns meine Kollege Mario Hattwig.
Sprecher: Im Winter sind die Grundstückseigentümer gefragt. Denn sie sind für das Schneeräumen auf einer Breite von ein bis zu 1,50 Meter auf dem öffentlichen Gehweg vor ihrem Grundstück zuständig, erklärt die Expertin für Schaden- und Unfallversicherung Claudia Wagner von ERGO.
O-Ton 1 (Claudia Wagner, 15 Sek.): "Der Vermieter kann den Winterdienst aber auch auf die Mieter übertragen, muss das aber dann im Mietvertrag festschreiben. Eine Erwähnung in der Hausordnung alleine reicht nicht. Wer den Räumdienst delegiert, muss stichprobenartig kontrollieren, ob die Pflichten auch erfüllt werden. Sonst drohen Immobilienbesitzern Schadensersatzforderungen."
Sprecher: Geräumt werden muss übrigens in der Regel werktags von sieben bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von neun bis 20 Uhr. Bei starkem und anhaltendem Schneefall reicht es, wenn nach Schneefall-Ende geräumt und gestreut wird.
O-Ton 2 (Claudia Wagner, 14 Sek.): "Beim Streuen bitte aufpassen: Streusalz ist nicht gut für die Umwelt und in den meisten Gemeinden für den Hausgebrauch gar nicht erlaubt. Bei erhöhter Glättegefahr am besten zu sogenannten abstumpfenden Streumitteln greifen. Dazu zählen Kies, Sand oder Sägespäne."
Sprecher: Die sollen dafür sorgen, dass niemand ausrutscht: Denn:
O-Ton 3 (Claudia Wagner, 14 Sek.): "Wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt - weil nicht oder nicht rechtzeitig geräumt wurde - tritt bei selbst genutztem Wohneigentum die private Haftpflichtversicherung ein. Bei der Vermietung und in Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung."
Sprecher: Bei Eis und Schnee raten Orthopäden übrigens zum Pinguin-Gang. Das heißt: Hände aus den Taschen für eine bessere Balance und kleine Schritte mit dem Körperschwerpunkt auf dem auftretenden Bein. Und wer mit Auto, Fahrrad oder EBike unterwegs ist, sollte vorausschauend und langsam fahren und den Sicherheitsabstand vergrößern.
O-Ton 4 (Claudia Wagner, 14 Sek.): "Was viele nicht wissen: Auch für Radfahrer gibt es spezielle Winterreifen mit einer besseren Bodenhaftung. Mehr Grip erreicht man auch, wenn man etwas Luft aus den Reifen lässt. Auch die Bremszüge sollten regelmäßig kontrolliert werden. Denn gefrorenes Kondenswasser macht sie schnell funktionsunfähig."
Abmoderationsvorschlag: Augen auf und immer schön langsam unterwegs sein, dann kommen Sie sicher durch den Winter. Alle wichtigen Informationen rund ums Thema "Sicherheit und Pflichten in der kalten Jahreszeit" finden Sie auch im Netz unter ergo.de.
Pressekontakt:
Claudia Wagner
ERGO Group AG
Pressesprecherin
ERGO-Platz 1
40198 Düsseldorf
Tel 0211 477-2980
Claudia.Wagner@ergo.de
Original-Content von: ERGO Group AG, übermittelt durch news aktuell
Sprecher: Im Winter sind die Grundstückseigentümer gefragt. Denn sie sind für das Schneeräumen auf einer Breite von ein bis zu 1,50 Meter auf dem öffentlichen Gehweg vor ihrem Grundstück zuständig, erklärt die Expertin für Schaden- und Unfallversicherung Claudia Wagner von ERGO.
O-Ton 1 (Claudia Wagner, 15 Sek.): "Der Vermieter kann den Winterdienst aber auch auf die Mieter übertragen, muss das aber dann im Mietvertrag festschreiben. Eine Erwähnung in der Hausordnung alleine reicht nicht. Wer den Räumdienst delegiert, muss stichprobenartig kontrollieren, ob die Pflichten auch erfüllt werden. Sonst drohen Immobilienbesitzern Schadensersatzforderungen."
Sprecher: Geräumt werden muss übrigens in der Regel werktags von sieben bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von neun bis 20 Uhr. Bei starkem und anhaltendem Schneefall reicht es, wenn nach Schneefall-Ende geräumt und gestreut wird.
O-Ton 2 (Claudia Wagner, 14 Sek.): "Beim Streuen bitte aufpassen: Streusalz ist nicht gut für die Umwelt und in den meisten Gemeinden für den Hausgebrauch gar nicht erlaubt. Bei erhöhter Glättegefahr am besten zu sogenannten abstumpfenden Streumitteln greifen. Dazu zählen Kies, Sand oder Sägespäne."
Sprecher: Die sollen dafür sorgen, dass niemand ausrutscht: Denn:
O-Ton 3 (Claudia Wagner, 14 Sek.): "Wenn ein Passant auf dem Gehweg stürzt und sich verletzt - weil nicht oder nicht rechtzeitig geräumt wurde - tritt bei selbst genutztem Wohneigentum die private Haftpflichtversicherung ein. Bei der Vermietung und in Mehrfamilienhäusern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung."
Sprecher: Bei Eis und Schnee raten Orthopäden übrigens zum Pinguin-Gang. Das heißt: Hände aus den Taschen für eine bessere Balance und kleine Schritte mit dem Körperschwerpunkt auf dem auftretenden Bein. Und wer mit Auto, Fahrrad oder EBike unterwegs ist, sollte vorausschauend und langsam fahren und den Sicherheitsabstand vergrößern.
O-Ton 4 (Claudia Wagner, 14 Sek.): "Was viele nicht wissen: Auch für Radfahrer gibt es spezielle Winterreifen mit einer besseren Bodenhaftung. Mehr Grip erreicht man auch, wenn man etwas Luft aus den Reifen lässt. Auch die Bremszüge sollten regelmäßig kontrolliert werden. Denn gefrorenes Kondenswasser macht sie schnell funktionsunfähig."
Abmoderationsvorschlag: Augen auf und immer schön langsam unterwegs sein, dann kommen Sie sicher durch den Winter. Alle wichtigen Informationen rund ums Thema "Sicherheit und Pflichten in der kalten Jahreszeit" finden Sie auch im Netz unter ergo.de.
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