21.03.2018 17:17 | SOKA-BAU | Recht
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
BAG: Allgemeinverbindlicherklärungen der Bau-Sozialkassentarifverträge von 2015 sind wirksam
Wiesbaden (ots) - Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat heute die
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags
über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des
Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV), des
Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und des
Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe
(TZA-Bau) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
festgestellt (Az. 10 ABR 62/16). Es bestätigte damit im Wesentlichen
die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom
21.07.2016 (Az. 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BVL 5004/16 und 14
5005/16).
Es war das erste Mal, dass das Bundesarbeitsgericht über
Allgemeinverbindlicherklärungen, die nach Inkrafttreten des
Tarifautonomiestärkungsgesetzes ergangen sind, zu befinden hatte. Das
Gericht hat ausdrücklich betont, dass es keine verfassungs- oder
europarechtlichen Vorbehalte gegen die Neuregelung hat. Daher stellt
diese Entscheidung ein wichtiges und positives Signal für die Zukunft
der Sozialkassenverfahren dar. Über die Rechtskraft der Feststellung
des Bundesarbeitsgerichts erfolgt demnächst eine Bekanntmachung im
Bundesanzeiger.
Die Sozialkassenverfahren dienen unter anderem der Sicherung der
Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer, der Förderung einer qualitativ
hochwertigen Berufsausbildung und der Altersvorsorge in der
Bauwirtschaft. Sie gleichen damit die strukturellen Herausforderungen
in der Bauwirtschaft, wie bspw. eine hohe Zahl an kurzfristigen
Beschäftigungsverhältnissen, eine erhebliche Witterungsabhängigkeit,
eine hohe Auftragsfluktuation sowie einen großen Kostendruck aus
Entsendestaaten aus.
Pressekontakt:
Dr. Manfred Walser, Tel.: 0611 707-2304, presse@soka-bau.de
Original-Content von: SOKA-BAU, übermittelt durch news aktuell
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags
über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV), des
Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV), des
Tarifvertrags über die Berufsbildung im Baugewerbe (BBTV) und des
Tarifvertrags über eine zusätzliche Altersversorgung im Baugewerbe
(TZA-Bau) für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
festgestellt (Az. 10 ABR 62/16). Es bestätigte damit im Wesentlichen
die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom
21.07.2016 (Az. 14 BVL 5007/15, 14 BVL 5003/16, 14 BVL 5004/16 und 14
5005/16).
Es war das erste Mal, dass das Bundesarbeitsgericht über
Allgemeinverbindlicherklärungen, die nach Inkrafttreten des
Tarifautonomiestärkungsgesetzes ergangen sind, zu befinden hatte. Das
Gericht hat ausdrücklich betont, dass es keine verfassungs- oder
europarechtlichen Vorbehalte gegen die Neuregelung hat. Daher stellt
diese Entscheidung ein wichtiges und positives Signal für die Zukunft
der Sozialkassenverfahren dar. Über die Rechtskraft der Feststellung
des Bundesarbeitsgerichts erfolgt demnächst eine Bekanntmachung im
Bundesanzeiger.
Die Sozialkassenverfahren dienen unter anderem der Sicherung der
Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer, der Förderung einer qualitativ
hochwertigen Berufsausbildung und der Altersvorsorge in der
Bauwirtschaft. Sie gleichen damit die strukturellen Herausforderungen
in der Bauwirtschaft, wie bspw. eine hohe Zahl an kurzfristigen
Beschäftigungsverhältnissen, eine erhebliche Witterungsabhängigkeit,
eine hohe Auftragsfluktuation sowie einen großen Kostendruck aus
Entsendestaaten aus.
Pressekontakt:
Dr. Manfred Walser, Tel.: 0611 707-2304, presse@soka-bau.de
Original-Content von: SOKA-BAU, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Recht schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Baugewerbe zum Referentenentwurf zur Änderung des Teilzeitrechts / Neuregelung ist weltfremd und geht an betrieblicher Realität vorbei / Baugewerbe lehnt neues Bürokratieungetüm ab
Berlin (ots) - "Die vom Bundesarbeitsministerium vorgeschlagenen Veränderungen des Teilzeitgesetzes lehnen wir ab. Sie sind in weiten Teilen weltfremd, gehen an der betrieblichen Realität in Bauunt...Artikel lesenBau-Arbeitgeber: 1. Runde der Tarifverhandlung Bau ergebnislos vertagt
Wiesbaden (ots) - Die erste Runde der Tarifverhandlung für die rund 800.000 Beschäftigten im Bauhauptgewerbe, die heute im hessischen Wiesbaden stattgefunden hat, ist ergebnislos vertagt worden. ...Artikel lesenBaugewerbe begrüßt Einigung der Koalitionsfraktionen und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht
Berlin (ots) - Zur Einigung der Koalitionsfraktionen und des Bundeswirtschaftsministeriums zur Wiedereinführung der Meisterpflicht erklärt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baug...Artikel lesenWeiter positive Entwicklung am Bauausbildungsmarkt, aber noch zahlreiche Ausbildungsstellen unbesetzt
Wiesbaden (ots) - Der Bauausbildungsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich besser entwickelt als der Branchendurchschnitt. Auch für das neue Ausbildungsjahr zeichnet sich ein erneuter deu...Artikel lesenBaugewerbe: Trotz Fachkräfteeinwanderungsgesetz Verlängerung der Westbalkan-Regelung unerlässlich
Berlin (ots) - "Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet Arbeitskräften aus der Baubranche mit berufspraktischer Erfahrung, innerhalb derer sie vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben,...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule