01.03.2021 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Die Treppe musste weg / Eigentümergemeinschaft regelte die Beseitigung auf ihre Kosten
Eigentümergemeinschaft regelte die Beseitigung auf ihre Kosten
Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, gegen den eigenmächtigen Anbau einer Treppe vorzugehen, die vom Balkon einer Erdgeschosswohnung in den Garten führte. Die Versammlung der Eigentümer entschied, dass die Treppe entfernt werden müsse. Dagegen wandte sich der Erbauer der Treppe. Er verwies auf einen früher gefassten Beschluss, mit dem die Umwandlung des Balkons in eine Terrasse erlaubt worden sei. Die Justiz wollte der Argumentation nicht folgen: Auch eine Terrasse benötige nicht unbedingt eine Treppe in den Garten. Gerichte stellten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in zwei Instanzen fest, dass eine derartige bauliche Veränderung die Optik des Gemeinschaftseigentums störe und den übrigen Eigentümern nicht zuzumuten sei. Es spiele keine Rolle, wenn inzwischen der individuelle Anspruch auf Beseitigung verjährt sei, denn die Gemeinschaft habe sich bereiterklärt, die Treppe auf eigene Kosten zu entfernen / Eigentümergemeinschaft regelte die Beseitigung auf ihre Kosten.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 55 S 18/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
Berlin (ots) - Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, gegen den eigenmächtigen Anbau einer Treppe vorzugehen, die vom Balkon einer Erdgeschosswohnung in den Garten führte. Die Versammlung der Eigentümer entschied, dass die Treppe entfernt werden müsse. Dagegen wandte sich der Erbauer der Treppe. Er verwies auf einen früher gefassten Beschluss, mit dem die Umwandlung des Balkons in eine Terrasse erlaubt worden sei. Die Justiz wollte der Argumentation nicht folgen: Auch eine Terrasse benötige nicht unbedingt eine Treppe in den Garten. Gerichte stellten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in zwei Instanzen fest, dass eine derartige bauliche Veränderung die Optik des Gemeinschaftseigentums störe und den übrigen Eigentümern nicht zuzumuten sei. Es spiele keine Rolle, wenn inzwischen der individuelle Anspruch auf Beseitigung verjährt sei, denn die Gemeinschaft habe sich bereiterklärt, die Treppe auf eigene Kosten zu entfernen.
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 55 S 18/19)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 55 S 18/19)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Recht schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Unnötigen Aufwand vermeiden / Architekt muss an die Finanzen seines Bauherrn denken (FOTO)
Berlin (ots) - Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an einer Immobilie kann man in höchst unterschiedlicher Intensität durchführen. Wenn ein üblicher Architektenvertrag geschlossen wurde, dann da...Artikel lesenDer Blick nach oben / Immobilien-Prozesse um Dächer, Kamine und Antennen
Berlin (ots) - Manchmal ist es nötig, dass sich der Blick von Eigentümern, Mietern und Verwaltern einer Immobilie nach oben richtet. Dorthin, wo man vielleicht sonst gar nicht so oft schaut. Aber ei...Artikel lesenUnsicherheiten im Mietrecht hindern Eigentümer an der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
München (ots) - Dem gemeinnützigen Verbraucherportal IMMO.info liegen Fälle von Eigentümern vor, die aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten eine Aufnahme von Flüchtlingen scheuen. IMMO.info stellt ...Artikel lesenExpertentipp: Zukunft des Zuhauses schützen: Risikoschutz für die Immobilienfinanzierung
Saarbrücken (ots) - Karriere, Heirat, Geburten - es gibt viele Anlässe, zu denen sich die Menschen in Deutschland Gedanken über die finanzielle Zukunft der Liebsten machen. Auch der Erwerb einer Imm...Artikel lesenNeues BFH-Urteil ermöglicht Steuersparmodell mit vermieteter Immobilie
Berlin (ots) - Ein neues Urteil des BFH ermöglicht Immobilienbesitzern jetzt, den Wertzuwachs von vermieteten Immobilien zu nutzen. Die bislang von Bankkontakt AG empfohlene Finanzierung des Kaufs u...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule