27.11.2018 10:55 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Vermischtes
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Winkelmeier-Becker/Luczak: Ausgewogenes Konzept für soziales Mietrecht
Berlin (ots) - Einigung für mehr Mieterschutz und Entlastung
privater Kleinvermieter
Die Koalitionsfraktionen haben beim Mietrechtsanpassungsgesetz
eine Einigung erzielt. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Jan-Marco Luczak:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Als Unionsfraktion ist uns ein
ausgewogenes Konzept, bestehend aus mehr Mieterschutz und einer
Entlastung privater Kleinvermieter, wichtig.
Wir haben neue effektive Kostengrenzen bei der Umlage der
Modernisierungskosten eingezogen. Die Begrenzung der Umlage von
Modernisierungskosten auf max. 8 Prozent soll nun bundesweit gelten
und nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten. Damit schützen wir
Mieter vor wesentlich für sie nicht tragbaren Mieterhöhungen wegen
Modernisierung. Auf die Initiative von CDU und CSU wird für kleine
Mieten bis zu 7 Euro pro qm die Kappungsgrenze von 3 Euro auf 2 Euro
gesenkt, damit vor allem Geringverdiener nicht überlastet werden."
Jan-Marco Luczak: "Unser soziales Mietrecht lebt von einem gut
ausgewogenen Kompromiss zwischen Mietern und Vermietern. Diesen haben
wir mit diesem Gesetz gefunden. Mit Blick auf die privaten Vermieter
wird es in Zukunft ein einfaches, bürokratiearmes Verfahren geben, um
überschaubare Modernisierungsmaßnahmen unkompliziert realisieren zu
können. Als Union ist es uns wichtig, bezahlbare Mieten zu sichern.
Wir wollen aber private Kleinvermieter, die sich mit einer Immobilie
ihren Lebensabend sichern, nicht überfordern. Mit dem vorliegenden
Kompromiss ist uns das gelungen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
privater Kleinvermieter
Die Koalitionsfraktionen haben beim Mietrechtsanpassungsgesetz
eine Einigung erzielt. Dazu erklären die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter,
Jan-Marco Luczak:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Als Unionsfraktion ist uns ein
ausgewogenes Konzept, bestehend aus mehr Mieterschutz und einer
Entlastung privater Kleinvermieter, wichtig.
Wir haben neue effektive Kostengrenzen bei der Umlage der
Modernisierungskosten eingezogen. Die Begrenzung der Umlage von
Modernisierungskosten auf max. 8 Prozent soll nun bundesweit gelten
und nicht nur in angespannten Wohnungsmärkten. Damit schützen wir
Mieter vor wesentlich für sie nicht tragbaren Mieterhöhungen wegen
Modernisierung. Auf die Initiative von CDU und CSU wird für kleine
Mieten bis zu 7 Euro pro qm die Kappungsgrenze von 3 Euro auf 2 Euro
gesenkt, damit vor allem Geringverdiener nicht überlastet werden."
Jan-Marco Luczak: "Unser soziales Mietrecht lebt von einem gut
ausgewogenen Kompromiss zwischen Mietern und Vermietern. Diesen haben
wir mit diesem Gesetz gefunden. Mit Blick auf die privaten Vermieter
wird es in Zukunft ein einfaches, bürokratiearmes Verfahren geben, um
überschaubare Modernisierungsmaßnahmen unkompliziert realisieren zu
können. Als Union ist es uns wichtig, bezahlbare Mieten zu sichern.
Wir wollen aber private Kleinvermieter, die sich mit einer Immobilie
ihren Lebensabend sichern, nicht überfordern. Mit dem vorliegenden
Kompromiss ist uns das gelungen."
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Schlagwörter
Mietrechtsanpassungsgesetz , Gesetze , Mieterschutz , Immobilien , Partei , Bau / Immobilien , Soziales , Politik ,
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