22.04.2021 11:37 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Bau- und Immobiliennachrichten
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Baugewerbe zum Lieferkettengesetz: Keine neuen Belastungen für den Mittelstand schaffen.
Berlin (ots) - "Der vorliegende Gesetzentwurf eines Sorgfaltspflichtengesetzes schafft zusätzliche Bürokratie und führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für kleine und mittelständische Unternehmen." Dieses erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, heute in Berlin angesichts der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag.
Auch wenn das Gesetz für Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmern (ab 2024: 1.000) Anwendung findet, führt dieses auch zu einer Betroffenheit der kleinen und mittelständischen Unternehmen. "Es steht zu befürchten, dass die größeren Unternehmen die sie treffenden Sorgfaltspflichten im Rahmen der Vertragsgestaltung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen in ihrer Lieferkette abwälzen," so die Erwartung Pakleppas.
Pakleppa weiter: "Daher fordern wir, dass die unmittelbar vom Anwendungsbereich betroffenen Unternehmen ihre bürokratischen Lasten nicht vertraglich abwälzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen mit den neuen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet werden können."
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe kritisiert die Schaffung neuer bürokratischer Lasten und damit einhergehenden Kostensteigerungen sowie die Schaffung neuer Haftungstatbestände als nicht akzeptable Belastung des Mittelstandes. "Der Gesetzentwurf geht deutlich über die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) hinaus, die lediglich die Einführung eines Prozesses angemessener menschenrechtlicher Sorgfalt empfehlen. Die nun drohenden Pflichten führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für heimische Unternehmen," so Pakleppa.
Im Hinblick auf das nunmehr eingeleitete Gesetzgebungsverfahren fordert die deutsche Bauwirtschaft, dass vom Anwendungsbereich nur solche Unternehmen erfasst werden, die auch tatsächlich Einfluss auf Lieferketten haben. Es muss sichergestellt sein, dass Verpflichtungen nicht auf kleinere und mittlere Unternehmen übertragen werden können. "Dies würde ansonsten durch die Hintertür zu einer Einbeziehung des Mittelstandes in den Anwendungsbereich des Gesetzes führen, den das Wirtschaftsministerium nach eigenen Aussagen verhindern möchte," erklärte Pakleppa abschließend.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Auch wenn das Gesetz für Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmern (ab 2024: 1.000) Anwendung findet, führt dieses auch zu einer Betroffenheit der kleinen und mittelständischen Unternehmen. "Es steht zu befürchten, dass die größeren Unternehmen die sie treffenden Sorgfaltspflichten im Rahmen der Vertragsgestaltung auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen in ihrer Lieferkette abwälzen," so die Erwartung Pakleppas.
Pakleppa weiter: "Daher fordern wir, dass die unmittelbar vom Anwendungsbereich betroffenen Unternehmen ihre bürokratischen Lasten nicht vertraglich abwälzen und so die kleinen und mittelständischen Unternehmen mit den neuen Dokumentations- und Berichtspflichten belastet werden können."
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe kritisiert die Schaffung neuer bürokratischer Lasten und damit einhergehenden Kostensteigerungen sowie die Schaffung neuer Haftungstatbestände als nicht akzeptable Belastung des Mittelstandes. "Der Gesetzentwurf geht deutlich über die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) hinaus, die lediglich die Einführung eines Prozesses angemessener menschenrechtlicher Sorgfalt empfehlen. Die nun drohenden Pflichten führen zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen für heimische Unternehmen," so Pakleppa.
Im Hinblick auf das nunmehr eingeleitete Gesetzgebungsverfahren fordert die deutsche Bauwirtschaft, dass vom Anwendungsbereich nur solche Unternehmen erfasst werden, die auch tatsächlich Einfluss auf Lieferketten haben. Es muss sichergestellt sein, dass Verpflichtungen nicht auf kleinere und mittlere Unternehmen übertragen werden können. "Dies würde ansonsten durch die Hintertür zu einer Einbeziehung des Mittelstandes in den Anwendungsbereich des Gesetzes führen, den das Wirtschaftsministerium nach eigenen Aussagen verhindern möchte," erklärte Pakleppa abschließend.
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