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Energieeinsparverordnung - Das müssen Bauherren beachten
Neubauten müssen laut Energieeinsparverordnung ab 2016 noch besser gedämmt werden. Hochwertige Mineralwolle hilft dabei, dass weniger Wärme verloren geht, der Energiebedarf sinkt und die Umwelt geschont wird. Foto: Ursa/txn
Um die geforderten Werte der EnEV einhalten zu können, muss die Gebäudehülle möglichst luftdicht sein. Dies überprüft der Fachmann in der Regel mit einem Blower-Door-Test. Außerdem ist eine professionelle Dämmung der Gebäudehülle mit hochwertigen Materialien unverzichtbar. Hier eignet sich hochdämmende, nicht brennbare Mineralwolle wie Ursa PureOne besonders gut. Sie hat eine Wärmeleitfähigkeit bis 032 WLG und trägt damit zum Erreichen des von der EnEV 2016 geforderten U-Wertes im Steildach und in der obersten Geschossdecke im Altbau bei. Und davon profitiert nicht nur die Umwelt: Denn wenn der Energiebedarf im Eigenheim spürbar sinkt, wirkt sich das auch positiv auf den Geldbeutel aus.
Neu- und Bestandsbauten - Einsparverordnung wird Energie sparen
Eine Wärmebildaufnahme zeigt, wo die Wärmeverluste über die Gebäudehülle besonders groß sind. Foto: Ingo Bartussek/Fotolia/Ursa
Je mehr Energie im Eigenheim ungenutzt verloren geht, desto teurer wird es – zudem wird die Umwelt unnötig belastet. Deshalb gelten seit dem 1. Januar 2016 strengere gesetzliche Vorschriften für Neu- und Bestandsbauten. Es geht darum, die CO2-Emissionen weiter zu senken und deswegen spielt die Dämmung eine große Rolle: Denn je besser die Gebäudehülle gedämmt ist, desto weniger Wärme geht nach außen verloren. Umgekehrt dringt auch weniger Kälte in die Innenräume, Heizenergie wird gespart. Daher ist die Wahl des richtigen Dämmstoffs ausschlaggebend. Bauexperten raten zur Verwendung von Mineralwolle wie Ursa Geo, die sich leicht verarbeiten lässt und gleichzeitig durch ihre bauphysikalischen Eigenschaften überzeugt. Eine wohngesunde und gleichzeitig energiesparende Gebäudehülle lässt sich dank des bewährten Materials problemlos realisieren.
Quelle: txn-p
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