07.05.2018 10:03 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Vermischtes
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Energetische Gebäudesanierung: Bundesregierung darf Versagen ihrer Vorgänger nicht fortsetzen
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert umgehenden Vorschlag
zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung -
Gebäudebereich liefert entscheidenden Beitrag zum Erreichen der
Klimaschutzziele - Sanierungsrate auf 2 Prozent jährlich erhöhen
In dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 2. Mai 2018
vorgelegten Haushaltsentwurf taucht - entgegen der Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag - die steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung nicht auf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet
dies als besorgniserregenden Offenbarungseid. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation fordert die Bundesregierung auf,
umgehend ein Programm zur steuerlichen Förderung der energetischen
Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen und die Sanierungsrate im
Bestand von derzeit 0,8 Prozent auf mindestens 2 Prozent jährlich zu
erhöhen.
"Wenn der Bundesfinanzminister diese im Koalitionsvertrag
vereinbarte und für den Klimaschutz zentrale Maßnahme nicht in seinem
Haushaltsentwurf verankert, dann zeigt er, dass er die
klimapolitischen Versprechen der neuen Regierung schon nach wenigen
Wochen im Amt entweder vergessen oder schon aufgegeben hat", sagt
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentrales Element für
die Energiewende und den Klimaschutz. Doch nur wenn die
Sanierungsrate im Gebäudebestand von momentan 0,8 Prozent auf über 2
Prozent jährlich ansteigt, wird der Klimaschutz im Gebäudebereich
erfolgreich sein.
"Bereits die beiden Vorgängerregierungen sind daran gescheitert,
rechtzeitig die Weichen für die steuerliche Förderung zu stellen und
damit einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels
2020 zu stellen", so Müller-Kraenner weiter. "Die Vorbehalte der
Länder, die steuerliche Förderung würde bei ihnen ein Haushaltsloch
entstehen lassen, sind lange bekannt. Es ist an der Zeit, akzeptable
Lösungen zur Gegenfinanzierung auf den Tisch zu bringen."
Schließlich ist die steuerliche Förderung der Sanierungskosten
nicht nur für große Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch für
private Eigenheimbesitzer ein wichtiger Anreiz, um eigene
Investitionsmittel in die Hand zu nehmen. Der Startschuss dafür muss
nun dringend fallen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung -
Gebäudebereich liefert entscheidenden Beitrag zum Erreichen der
Klimaschutzziele - Sanierungsrate auf 2 Prozent jährlich erhöhen
In dem von Bundesfinanzminister Olaf Scholz am 2. Mai 2018
vorgelegten Haushaltsentwurf taucht - entgegen der Vereinbarungen im
Koalitionsvertrag - die steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung nicht auf. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet
dies als besorgniserregenden Offenbarungseid. Die Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisation fordert die Bundesregierung auf,
umgehend ein Programm zur steuerlichen Förderung der energetischen
Gebäudesanierung auf den Weg zu bringen und die Sanierungsrate im
Bestand von derzeit 0,8 Prozent auf mindestens 2 Prozent jährlich zu
erhöhen.
"Wenn der Bundesfinanzminister diese im Koalitionsvertrag
vereinbarte und für den Klimaschutz zentrale Maßnahme nicht in seinem
Haushaltsentwurf verankert, dann zeigt er, dass er die
klimapolitischen Versprechen der neuen Regierung schon nach wenigen
Wochen im Amt entweder vergessen oder schon aufgegeben hat", sagt
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die energetische Gebäudesanierung ist ein zentrales Element für
die Energiewende und den Klimaschutz. Doch nur wenn die
Sanierungsrate im Gebäudebestand von momentan 0,8 Prozent auf über 2
Prozent jährlich ansteigt, wird der Klimaschutz im Gebäudebereich
erfolgreich sein.
"Bereits die beiden Vorgängerregierungen sind daran gescheitert,
rechtzeitig die Weichen für die steuerliche Förderung zu stellen und
damit einen entscheidenden Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels
2020 zu stellen", so Müller-Kraenner weiter. "Die Vorbehalte der
Länder, die steuerliche Förderung würde bei ihnen ein Haushaltsloch
entstehen lassen, sind lange bekannt. Es ist an der Zeit, akzeptable
Lösungen zur Gegenfinanzierung auf den Tisch zu bringen."
Schließlich ist die steuerliche Förderung der Sanierungskosten
nicht nur für große Wohnungsbaugesellschaften, sondern auch für
private Eigenheimbesitzer ein wichtiger Anreiz, um eigene
Investitionsmittel in die Hand zu nehmen. Der Startschuss dafür muss
nun dringend fallen.
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0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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Bau , Bau / Immobilien , Wirtschaft , Bundesregierung , Energie , Steuern , Klimaschutz , Umwelt , Politik , Energetische Gebäudesanierung , Berlin ,
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