04.02.2019 09:00 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht
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Aufzug kein Luxus / Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werden (FOTO)
Foto: obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mieter durften in fünfstöckigem Haus an den Kosten beteiligt werden
Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Beim Transport von schweren Gegenständen, nach einem Beinbruch und beim Auszug erleichtert einem solch ein Lift das Leben erheblich. Der Streit beginnt aber häufig dann, wenn der Eigentümer der Immobilie die Kosten dafür auf die Mieter umlegen will. Hier ging es um Bewohner einer gut 70 Quadratmeter großen Wohnung im dritten von fünf Stockwerken. Die Netto-Kaltmiete hätte wegen der Modernisierungskosten um 11 Prozent gesteigert werden können, was allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer Luxussanierung. Doch das zuständige Amtsgericht wollte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem nicht folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine Verbesserung der Mietsache dar - insbesondere, wenn man die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige.
(Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 298/17) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Berlin (ots) -
Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das
von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Beim Transport
von schweren Gegenständen, nach einem Beinbruch und beim Auszug
erleichtert einem solch ein Lift das Leben erheblich. Der Streit
beginnt aber häufig dann, wenn der Eigentümer der Immobilie die
Kosten dafür auf die Mieter umlegen will. Hier ging es um Bewohner
einer gut 70 Quadratmeter großen Wohnung im dritten von fünf
Stockwerken. Die Netto-Kaltmiete hätte wegen der
Modernisierungskosten um 11 Prozent gesteigert werden können, was
allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter
wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer
Luxussanierung. Doch das zuständige Amtsgericht wollte nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem nicht
folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine
Verbesserung der Mietsache dar - insbesondere, wenn man die immer
älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige.
(Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 298/17)
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell
Prinzipiell wird wohl kaum jemand etwas dagegen haben, wenn in das
von ihm bewohnte Mietshaus ein Aufzug eingebaut wird. Beim Transport
von schweren Gegenständen, nach einem Beinbruch und beim Auszug
erleichtert einem solch ein Lift das Leben erheblich. Der Streit
beginnt aber häufig dann, wenn der Eigentümer der Immobilie die
Kosten dafür auf die Mieter umlegen will. Hier ging es um Bewohner
einer gut 70 Quadratmeter großen Wohnung im dritten von fünf
Stockwerken. Die Netto-Kaltmiete hätte wegen der
Modernisierungskosten um 11 Prozent gesteigert werden können, was
allerdings gar nicht in vollem Umfang gefordert wurde. Die Mieter
wollten trotzdem nicht bezahlen und sprachen von einer
Luxussanierung. Doch das zuständige Amtsgericht wollte nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem nicht
folgen. Der Einbau eines Aufzuges stelle grundsätzlich eine
Verbesserung der Mietsache dar - insbesondere, wenn man die immer
älter werdende Bevölkerung in Deutschland berücksichtige.
(Amtsgericht Brandenburg, Aktenzeichen 31 C 298/17)
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Dr. Ivonn Kappel
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Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
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