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1 Mitteilungen im Bereich "Schließplan"

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30. Juli 2018 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Schließplan herausgeben / Ein Bauträger muss die Unterlagen der WEG aushändigen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Ein Bauträger muss die Unterlagen der WEG aushändigen

Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dabei handelt es sich nach Information des Info-dienstes Recht und Steuern der LBS um eine sogenannte Nebenpflicht des Bauvertrages. 
(Oberlandesgericht Stuttgart, Aktenzeichen 3 U 98/16)

Der Fall:	Schließplan und -karte können im Alltag einer Wohnanlage ex-trem wichtig werden. Dann nämlich, wenn ein Schlüssel verlo-rengeht oder aus anderen Gründen nachgemacht werden soll. Ohne diese Unterlagen ist das aber nicht möglich. Eine Eigen-tümergemeinschaft und der zuständige Bauträger konnten sich partout nicht darauf einigen, dass Plan und Karte zu über-geben seien. Deswegen prozessierte die WEG gegen diese Fir-ma und versuchte so, mit Hilfe des Gerichts eine Aushändigung zu erzwingen. Der Bauträger bot angesichts des Streits ledig-lich an, die Unterlagen zu vernichten.

Das Urteil: In zweiter Instanz entschied das OLG Stuttgart, dass Schließplan und -karte zu übereichen seien - und zwar an die Eigentümergemeinschaft. Das sei die zuständige Instanz. Die Begründung: »Es liegt im Interesse aller Eigentümer, dass Nachschlüssel nicht durch jeden Wohnungseigentümer angefertigt werden können, sondern allenfalls durch den Verwalter.« Eine Vernichtung komme schon gar nicht in Frage, denn das stelle einen Verstoß gegen das Schikaneverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches dar. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss ein Bauträger die Schließkarte und den Schließplan einer Wohnanlage an die Eigentümergemeinschaft herausgeben. Dabei handelt es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um eine sogenannte Nebenpflicht d...Artikel lesen
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