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8 Mitteilungen im Bereich "Tierhaltung"

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16. August 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wuff, Miau und anderes / Gerichte müssen sich nach der Pandemie vermehrt mit Tierhaltung befassen

Gerichte müssen sich nach der Pandemie vermehrt mit Tierhaltung befassen

Die Zahlen sind eindeutig: Während der Zeit der Corona-Pandemie haben sich deutlich mehr Menschen als sonst ein Haustier zugelegt. Manche entschieden sich eher konventionell für einen Hund oder eine Katze, andere für Nutztiere, wieder andere ließen sich auf das Risiko der Exotenhaltung ein. Mehr Tiere in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken sorgen aber auch für mehr juristische Streitfälle. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkreis gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die Zahlen sind eindeutig: Während der Zeit der Corona-Pandemie haben sich deutlich mehr Menschen als sonst ein Haustier zugelegt. Manche entschieden sich eher konventionell für einen Hund oder eine Katze, andere für Nutztiere, wieder andere ließen sich auf das Risiko der Exotenhaltun...Artikel lesen
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15. Juli 2021 | Immowelt AG | Vermischtes

Wuffi und Mauzi willkommen: Das sind Deutschlands haustierfreundlichste Städte

Nürnberg (ots) - Eine immowelt Analyse für 81 Großstädte zur Haustierhaltung in Mietwohnungen zeigt: - In Wolfsburg sind die Vermieter am tierfreundlichsten: In 26 Prozent aller Immobilienanzeigen sind Haustiere erlaubt - Halle (22 Prozent) und Ulm (20 Prozent) folgen auf den weiteren Plätzen - In...Artikel lesen
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17. Mai 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Endlich wieder raus! / In Corona-Zeiten drängt es viele ins Freie - Das sorgt auch für Streit

In Corona-Zeiten drängt es viele ins Freie - Das sorgt auch für Streit

Der monatelange winterliche Lockdown hat viele Menschen in diesem Jahr Frühjahr und Sommer besonders herbeisehnen lassen. Glücklich sind diejenigen, die als Mieter oder Eigentümer von Immobilien über einen Garten verfügen. Gelegentlich kommt es bei intensiver Nutzung von Grünflächen aber auch zum Streit. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extraausgabe einige Urteile zu diesem Themenkomplex vor - von der Haltung von Wildschweinen im Vorgarten bis zu einem Mieter, der ein offenes Feuer im Freien entzündete und eine Sitzgruppe mit Gülle besprühte. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der monatelange winterliche Lockdown hat viele Menschen in diesem Jahr Frühjahr und Sommer besonders herbeisehnen lassen. Glücklich sind diejenigen, die als Mieter oder Eigentümer von Immobilien über einen Garten verfügen. Gelegentlich kommt es bei intensiver Nutzung von Grünflächen a...Artikel lesen
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04. November 2020 | Deutscher Bauernverband (DBV) | Bau- und Immobiliennachrichten

Keine BauGB-Änderung ohne Tierwohlverbesserung / DBV zu Kabinettsbeschluss zum Baulandmobilisierungsgesetz

Berlin (ots) - (DBV) Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, ruft die Verantwortlichen auf, mit dem Baulandmobilisierungsgesetz endlich auch die Koalitionsvereinbarung zur Tierwohlverbesserungsgenehmigung umzusetzen. "Die derzeitige Situation, dass Landwirte keine Baugen...Artikel lesen
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02. November 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Hunde ohne Leine / Mietvertrag des Tierhalters durfte fristlos gekündigt werden (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Mietvertrag des Tierhalters durfte fristlos gekündigt werden / Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen. Außerdem waren nach wiederholten Zuwiderhandlungen mehrere Abmahnungen an den Mann gerichtet worden. Als er diese Praxis dann trotzdem fortsetzte, war eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses möglich. Die Hunde waren - ohne Leine - auf dem Grundstück unterwegs gewesen, zu dem sogar ein Kinderspielplatz gehörte. Die Richter erkannten hier durch mehrere Gerichtsinstanzen hindurch eine erhebliche Verletzung der mietvertraglichen Pflichten. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 328/19) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Er hätte es wissen müssen. In der Hausordnung konnte ein Mieter und zweifacher Hundehalter nachlesen, dass seine Tiere auf den Gemeinschaftsflächen keinesfalls unangeleint herumlaufen dürfen. Außerdem waren nach wiederholten Zuwiderhandlungen mehrere Abmahnungen an den Mann gerichtet ...Artikel lesen
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30. März 2020 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Flohbiss als Lebensrisiko / Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Katzensitterin erhielt keinen Schadenersatz / Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen. Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt? Genau das war geschehen, während eine Bekannte in einer fremden Wohnung die Katze sittete. Anschließend forderte sie 5.000 Euro Schadenersatz - unter anderem für den Einsatz eines Kammerjägers bei sich zu Hause. Doch nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS hatte sie keinen Anspruch darauf. Ein Flohbefall gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko, wenn man eine Katze betreue, hieß es im Urteil. (Landgericht Köln, Aktenzeichen 3 O 331/18). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Katzen sind der Wohnung oder dem Haus, in dem sie gehalten werden, sehr verbunden. Deswegen bitten die Besitzer während ihrer Abwesenheit oft Freunde darum, die Tiere im angestammten Umfeld zu betreuen. Was aber, wenn sich der Betreuer dabei Flöhe einhandelt? Genau das war geschehen, ...Artikel lesen
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02. September 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wie im Zoogeschäft / Grundbesitzer hielt Hunde, Enten, Gänse, Frettchen und anderes Getier (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Grundbesitzer hielt Hunde, Enten, Gänse, Frettchen und anderes Getier

In einem Wohngebiet darf die Haltung von Kleintieren den Umfang einer typischen Freizeitbetätigung nicht überschreiten. Maßstab dafür, ob es jemand übertreibt, ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Gesamteindruck, den ein Spaziergänger hätte, der an dem Grundstück vorbeiläuft. 
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 2 K 6321/18)

Der Fall:	Der Eigentümer einer Doppelhaushälfte mit Garten (Grundstücksgröße 850 Quadratmeter) brachte im Laufe der Jahre immer mehr Tiere bei sich unter. Zeitweise waren es mehrere Hunde, Enten, Gänse, Hasen, Frettchen, Katzen und Papageien. Das war den Nachbarn entschieden zu viel. Sie wandten sich an die Behörden und forderten, diese »Tierfarm« müsse dringend kleiner werden. Schließlich resultiere daraus eine Geruchs- und Geräuschbelästigung und zudem würden andere Tiere angelockt.

Das Urteil: Dass Menschen in ihren Wohnräumen und unmittelbar daran angrenzend Kleintiere halten, gehöre »zum Inbegriff des Wohnens«, stellte das Verwaltungsgericht fest. Bei baulich selbstständigen Nebenanlagen auf dem Grundstück (wie Hasenkäfige und diverse andere Verschläge) sehe das schon anders aus. Das Gericht gab als Merkformel dafür, wann es zu viel wird, die Sicht eines Spaziergängers an. Wenn er bei Betrachtung der ganzen Tiere den Eindruck habe, hier wohne ein Hobbytierhater, sei es noch vertretbar. Wenn er annehmen müsse, es handle sich um den Eigentümer einer Zoohandlung, der immer wieder Tiere bei sich zuhause einquartierte, werde die Grenze des Zulässigen überschritten. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - In einem Wohngebiet darf die Haltung von Kleintieren den Umfang einer typischen Freizeitbetätigung nicht überschreiten. Maßstab dafür, ob es jemand übertreibt, ist nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Gesamteindruck, den ein Spaziergänger hätte, der an ...Artikel lesen
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09. November 2016 | IMMOBILIENANZEIGEN24.COM | Ratgeber

Tierhaltung in der Mietwohnung

Tierhaltung in der MietwohnungEin eigener Hund oder die Katze, ein Wellensittich oder ein Reptil in der Wohnung erfreuen sich vor allem bei Stadtmenschen großer Beliebtheit und holen ein Stück Natur ins Haus. Doch nicht jeder Vermieter ist mit der Tierhaltung in seinen Räumlichkeiten einverstanden und kann die Hunde- und Katzenh...Artikel lesen
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