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276 Mitteilungen im Bereich "Recht"

03. Januar 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Keine Fotos, bitte! / Ein Urteil zu den Rechten von Architekten

Ein Urteil zu den Rechten von Architekten / Ein Architekt kann nicht darauf pochen, auch nach Beendigung des Vertrages mit seinem Auftraggeber Fotos von dem Objekt fertigen zu dürfen. Eine solche Absprache benachteiligt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung den Bauherrn unangemessen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen I ZR 193/20) / Der Fall: In Musterverträgen findet sich häufig zugunsten von Architekten eine Klausel, dass der Auftragnehmer berechtigt sei, auch nach Beendigung des Vertrags das Bauwerk in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um Fotos zu machen. Im vorliegenden Streitfall verweigerte der Bauherr diesen Zugang. Der Kläger berief sich auf das ihm zugestandene Recht. Es folgte eine gerichtliche Auseinandersetzung durch drei Instanzen. Das Urteil: Bei der gebotenen objektiven Auslegung des Vertrages werde der Vertragspartner des Architekten entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt, wenn ein derartiges Recht auf das Erstellen von Fotos vereinbart wird. So entschieden die BGH-Richter. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Architekt kann nicht darauf pochen, auch nach Beendigung des Vertrages mit seinem Auftraggeber Fotos von dem Objekt fertigen zu dürfen. Eine solche Absprache benachteiligt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung den Bauhe...Artikel lesen
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13. Dezember 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Achtung, aufgepasst! / Urteile zum Thema Immobilien und Verkehrssicherungspflicht

Urteile zum Thema Immobilien und Verkehrssicherungspflicht

Zu den wichtigsten Dingen, die Haus- und Grundstückseigentümer im Alltag beachten sollten, gehört die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Es geht dabei um die Abwehr von Gefahren, die für andere Menschen (Passanten, Besucher) entstehen könnten - sei es durch Baugruben, ungeräumte Wege oder morsche Treppen. In vielen dieser Fälle drohen erhebliche zivilrechtliche Forderungen, wenn sich jemand verletzt hat. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkreis gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Zu den wichtigsten Dingen, die Haus- und Grundstückseigentümer im Alltag beachten sollten, gehört die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Es geht dabei um die Abwehr von Gefahren, die für andere Menschen (Passanten, Besucher) entstehen könnten - sei es durch Baugruben, ungeräumte ...Artikel lesen
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29. November 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Garage für Dienstwagen / Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen

Die Unterstellkosten sind nicht geltend zu machen

Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. 
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 14 K 21/19, anhängig beim Bundesfinanzhof unter VIII R 29/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wer von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommt, der kann im Regenfall die Unterstellkosten in seiner eigenen Garage nicht steuerlich geltend machen. So urteilte die Fachgerichtsbarkeit nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS. (Niedersä...Artikel lesen
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03. November 2021 | R+V Infocenter | Recht

Vermieter müssen draußen bleiben

Wiesbaden (ots) - Einfach einen Zweitschlüssel für Notfälle behalten? Das dürfen Vermieter nicht. Beim Einzug müssen sie den neuen Bewohnern alle Schlüssel aushändigen, solange nichts anderes vereinbart ist. Und: Ohne Erlaubnis dürfen sie die Wohnung grundsätzlich nicht betreten. Darauf macht das ...Artikel lesen
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01. November 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Mehr Haus als Boot / Manchmal kann auch ein Schiff dem Baurecht unterliegen

Manchmal kann auch ein Schiff dem Baurecht unterliegen

Dem allgemeinen Sprachgebrauch nach ist ein Hausboot etwas anderes als ein Gebäude. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann diese schwimmende Unterkunft in rechtlicher Hinsicht ähnlich behandelt werden wie eine normale Immobilie. Das musste der Besitzer eines überwiegend stationär genutzten Hausbootes zu seinem Leidwesen erfahren. Die Behörden verlangten von ihm eine sofortige Beseitigung des Bootes, weil dafür keine Baugenehmigung vorliege. Die Justiz stützte nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS diese Rechtsauffassung. Konkret gelte hier die Landesbauordnung von Schleswig-Holstein, gegen die verstoßen worden sei und deswegen sei eine Beseitigungsanordnung berechtigt. Wenn ein Objekt - wie hier das Hausboot - überwiegend am selben Ort genutzt werden solle, dann greife eben auch die Bauordnung. 
(Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 8 B 6/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Dem allgemeinen Sprachgebrauch nach ist ein Hausboot etwas anderes als ein Gebäude. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann diese schwimmende Unterkunft in rechtlicher Hinsicht ähnlich behandelt werden wie eine normale Immobilie. Das musste der Besitzer eines überwiegend stationä...Artikel lesen
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01. November 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Schlimme Schäden / Vermieter konnte die Werbungskosten sofort geltend machen

Vermieter konnte die Werbungskosten sofort geltend machen

Hat ein Mieter nach einem Eigentümerwechsel schuldhaft einen Substanzschaden an der Immobilie verursacht, so können die Ausgaben für Reparaturen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 6/16)


Der Fall:	Der frischgebackene Eigentümer einer Mietwohnung trennte sich unter anderem wegen verweigerter Nebenkostenzahlungen von seinem Mieter. Im Zuge der Rückgabe des Objekts zeigten sich erhebliche Schäden - unter anderem eingeschlagene Scheiben an den Türen, zerstörte Bodenfliesen und Schimmelbefall an den Wänden. Auch war ein Rohrbruch nicht gemeldet worden. Nun ging es darum, wie der Eigentümer die Reparaturausgaben absetzen könne, als anschaffungsnahe Herstellungskosten über einen längeren Zeitraum oder als Werbungskosten auf einen Schlag.

Das Urteil:	Der Bundesfinanzhof ging angesichts dieser schuldhaft verursachten Substanzschäden davon aus, dass es sich nicht um anschaffungsnahe Herstellungskosten handle, sondern um einen sofort geltend zu machenden "ErhaltungsaufwandBerlin (ots) - Hat ein Mieter nach einem Eigentümerwechsel schuldhaft einen Substanzschaden an der Immobilie verursacht, so können die Ausgaben für Reparaturen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeiche...Artikel lesen
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01. November 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kein Gewohnheitsrecht / Auch jahrzehntelange Duldung führt noch nicht zu einem Wegerecht

Auch jahrzehntelange Duldung führt noch nicht zu einem Wegerecht


Selbst wenn ein Grundstückseigentümer über einen sehr langen Zeitraum hinweg unwidersprochen einen Weg über das nachbarliche Anwesen nutzt, ergibt sich daraus noch kein Gewohnheitsrecht. Kommt es zu keiner Einigung, muss er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Nutzung des Weges einstellen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 155/18)


Der Fall:	Zwei Nachbarn stritten sich nach Jahrzehnten ohne größere Probleme um das Wegerecht, das durch ein Grundstück führte. Einer von beiden verwies darauf, dass er auf diese Zufahrt zu seinen (baurechtlich nicht genehmigten) Garagen angewiesen sei und dem ja auch über einen denkbar langen Zeitraum nicht widersprochen worden sei. Nach einem Eigentümerwechsel und einer Übergangsphase erklärten die neuen Grundstückseigentümer jedoch, sie würden einer weiteren Nutzung nun nicht mehr zustimmen.

Das Urteil:	Der Bundesgerichtshof musste das letzte Wort sprechen, nachdem sich bereits Landgericht und Oberlandesgericht für eine weitere gewohnheitsrechtliche Nutzung ausgesprochen hatten. Die höchste Instanz sah das anders. Außerhalb einer Eintragung im Grundbuch und wegen anderer Ausnahmen wie eines Notwegerechts könne die Erlaubnis durchaus widerrufen werden. Der BGH verwies den Fall zurück an die unteren Instanzen, um zu prüfen, ob hier eine Ausnahme vorliege. Wenn nicht, bleibe es bei der Untersagung. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Selbst wenn ein Grundstückseigentümer über einen sehr langen Zeitraum hinweg unwidersprochen einen Weg über das nachbarliche Anwesen nutzt, ergibt sich daraus noch kein Gewohnheitsrecht. Kommt es zu keiner Einigung, muss er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS...Artikel lesen
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01. November 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Lärm im Wintergarten / Bei ungenehmigter Nutzung besteht kein Anspruch auf Schalldämmung

Bei ungenehmigter Nutzung besteht kein Anspruch auf Schalldämmung

Wer einen ungenehmigten, noch nicht einmal genehmigungsfähigen Wintergarten als Wohnraum nutzt, der kann nicht darauf bestehen, dass ihm Schallschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Flughafenbau finanziert werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Verwaltungsgerichtsbarkeit. 
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 6 A 4.20)


Der Fall:	Ein Anwohner des Großflughafens BER beanspruchte Schallschutz für seinen fast 25 Jahre alten Wintergarten. Der Raum werde von seiner Familie zu Wohnzwecken genutzt, argumentierte er. Das Anwesen liege innerhalb des für den Flughafen festgesetzten Tag- und Nachtschutzgebietes. Doch die Behörden verweigerten die Unterstützung mit der Begründung, weder sei der Wintergarten genehmigt noch könne er unter gegebenen Umständen genehmigt werden. Unter anderem verwiesen sie darauf, dass die Dachhaut dieses Anbaus nur aus einem vergleichsweise dünnen, lichtdurchlässigem Kunststoff bestehe, was den Brandschutzanforderungen nicht gerecht werde.

Das Urteil: Nach zutreffender Einschätzung der Behörden handle es sich hier "nicht um einen schützenswerten Wohnraum im Sinne der Schallschutzauflage", entschied der zuständige Richter. Von einer genehmigten Nutzung zu Wohnzwecken könne nicht die Rede sein, es handle sich um einen Raum, "der baulich und funktionell von dem Wohnhaus abgetrennt ist und somit einer eigenständigen Nutzung dient". / Lärm im Wintergarten / Bei ungenehmigter Nutzung besteht kein Anspruch auf Schalldämmung / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wer einen ungenehmigten, noch nicht einmal genehmigungsfähigen Wintergarten als Wohnraum nutzt, der kann nicht darauf bestehen, dass ihm Schallschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit einem Flughafenbau finanziert werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der L...Artikel lesen
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25. Oktober 2021 | HUK-COBURG | Recht

Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten?

Gefährlich: Nasses Herbstlaub kann Bürgersteige schnell in rutschige Flächen verwandeln. Räumen ist deshalb für Hauseigentümer oder Mieter in vielen Kommunen Pflicht. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7239 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Coburg (ots) - Tipps für den Alltag Herbst: Wer muss Bürgersteig vom Laub freihalten? - Reinigungspflicht kann übertragen werden - Wer haftet bei Unfällen Viele genießen den goldenen Herbst, wenn das Laub sich langsam verfärbt. Mit sinkenden Temperaturen verlieren Bäume aber auch ihre B...Artikel lesen
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18. Oktober 2021 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Der schöne Schein / Urteile deutscher Gerichte zum Thema Hausfassade

Urteile deutscher Gerichte zum Thema Hausfassade

Selbst wenn man ein Gebäude niemals betreten hat, eines kann doch jedermann auch von außen einigermaßen beurteilen: die Fassade. Sie ist das Aushängeschild von Wohnanlagen, Privat- und Geschäftshäusern. Immer wieder gibt es Streit um diesen ,,schönen Schein". Zum Beispiel dann, wenn Mieter oder Eigentümer das Erscheinungsbild der Fassade durch eigene Maßnanmen optisch verändern oder wenn die Bausubstanz angegriffen ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extraausgabe Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt. / Der schöne Schein / Urteile deutscher Gerichte zum Thema Hausfassade /  Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Selbst wenn man ein Gebäude niemals betreten hat, eines kann doch jedermann auch von außen einigermaßen beurteilen: die Fassade. Sie ist das Aushängeschild von Wohnanlagen, Privat- und Geschäftshäusern. Immer wieder gibt es Streit um diesen "schönen Schein". Zum Beispiel dann, wenn ...Artikel lesen
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