Portalbetreiber Anzeigen24.com  kostenloses Immobilienportal  kostenloses Fewoportal  kostenloses Branchenbuch  kostenloses Presseportal  kostenlose Kleinanzeigen
Folgen Sie uns auf
IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Facebook  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Twitter  IMMOBILIENANZEIGEN24.COM bei Pinterest
kostenfreies Immobilienportal

 

Pressemitteilungen Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Willkommen im Newsroom von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Es wurden bisher 286 Mitteilung(en) veröffentlicht.

Suchen



 Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

31. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Unter Lebensgefährten / Mietvertrag über hälftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung

Mietvertrag über hälftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung


Bei Vermietungen unter Lebensgefährten ist eine gewisse Vorsicht geboten. Denn längst nicht immer erkennen Fiskus und Finanzgerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zum Teil rechtlich gewagten Konstruktionen an. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 1 K 699/19)


Der Fall:	Die Eigentümerin einer Immobilie und ihr Lebensgefährte bewohnten gemeinsam das Obergeschoss des Hauses. Der Mann überwies monatlich 350 Euro als Miete und die Frau machte entsprechend ihrer Einnahmen bzw. Ausgaben beim Fiskus Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend. Bis zu einer Außenprüfung akzeptierte das Finanzamt diese Lösung zunächst, dann verweigerte es jedoch die Anerkennung dieser Konstellation.

Das Urteil:	Die Fachgerichtsbarkeit ordnete den Fall ähnlich ein wie zuvor der Fiskus. Im steuerrechtlichen Sinne liege bei dieser hälftigen Lösung innerhalb einer Lebensgemeinschaft kein anzuerkennendes Mietverhältnis vor. Ein Fremdvergleich sei hier nicht möglich, denn mit einem x-beliebigen anderen Mieter teile man ja nicht seine Privatsphäre auf diese Weise. Von einem normalen zivilrechtlichen Vertrag weiche diese Konstruktion erheblich ab. Das, was als ,,MieteBerlin (ots) - Bei Vermietungen unter Lebensgefährten ist eine gewisse Vorsicht geboten. Denn längst nicht immer erkennen Fiskus und Finanzgerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zum Teil rechtlich gewagten Konstruktionen an. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenz...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
31. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wer zahlt den Abstand? / Alter und neuer Eigentümer konnten sich nicht einigen

Alter und neuer Eigentümer konnten sich nicht einigen


Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter sich für den Fall eines vorzeitigen Auszuges mit ihren Mietern auf eine Abstandszahlung einigen. Doch wer kommt eigentlich beim zwischenzeitlichen Verkauf des Objekts für diese Verpflichtung auf? Diese Frage musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz klären. 
(Oberlandesgericht Thüringen, Aktenzeichen 4 U 858/18)


Der Fall:	Nach der Vereinbarung über den vorzeitigen Ausstieg des Mieters aus dem Vertrag, aber noch vor der Auszahlung der vereinbarten Abstandszahlung wurde die betroffene Immobilie veräußert. Der frühere Eigentümer vertrat nun die Meinung, er sei für diese Angelegenheit nicht mehr verantwortlich. Diese Pflicht sei nunmehr auf den Erwerber übergegangen.

Das Urteil:	Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wollten den ursprünglichen Vermieter nicht aus seiner Verpflichtung entlassen. Er musste die Summe begleichen. Die Juristen stellten fest, die Abstandszahlung sei eine Pflicht, die außerhalb des Mietverhältnisses liege und deswegen nicht automatisch von einem Käufer übernommen werde. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter sich für den Fall eines vorzeitigen Auszuges mit ihren Mietern auf eine Abstandszahlung einigen. Doch wer kommt eigentlich beim zwischenzeitlichen Verkauf des Objekts für diese Verpflichtung auf? Diese Frage musste nach Information des Infod...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
17. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Bad, WC, etc. / Wenn sich die Justiz mit Sanitär- und Wellnessfragen befassen muss

Wenn sich die Justiz mit Sanitär- und Wellnessfragen befassen muss

Nasszellen sind in Häusern und Wohnungen schlicht unverzichtbar. Ohne Bad und WC wären die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus gibt es in manchen Objekten noch zusätzliche Wellness-Einheiten wie zum Beispiel eine Sauna oder sogar ein Schwimmbad. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile dazu gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Nasszellen sind in Häusern und Wohnungen schlicht unverzichtbar. Ohne Bad und WC wären die Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie erheblich eingeschränkt. Darüber hinaus gibt es in manchen Objekten noch zusätzliche Wellness-Einheiten wie zum Beispiel eine Sauna oder sogar ein Schwimm...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
12. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Vermischtes

Seit 2008 über 1 Million verhinderte Wohneigentümer

Berlin (ots) - Die Zahl der Ersterwerber von Wohneigentum ist laut einer neuen Kurzstudie im Trend seit Jahren rückläufig. LBS-Verbandsdirektor: Die Bundesregierung steuert mit ihrer Wohnungspolitik nicht angemessen dagegen Immer weniger Menschen in Deutschland schaffen den Sprung in die eigenen ...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ein- statt ausgeschaltet / Fataler Fehler führte zu einem Brandschaden an einer Immobilie

Fataler Fehler führte zu einem Brandschaden an einer Immobilie


Einmal nicht aufgepasst - das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis war ein Brand mit einer Schadenssumme in Höhe von mehr als 30.000 Euro. Die Wohngebäudeversicherung wollte der Frau nicht die volle Summe ersetzen, sondern bestand auf einer Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Prozent. Die Rechtsprechung sah es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ebenso. Es habe sich hier angesichts der besonderen Gefährlichkeit eines Elektroherdes um ein grob fahrlässiges Verhalten gehandelt. Dazu müsse man noch bedenken, dass die Frau das Haus ja gerade verlassen wollte und deswegen besonders hätte aufpassen müssen. 
(Oberlandesgericht Bremen, Aktenzeichen 3 U 37/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Einmal nicht aufgepasst - das reicht manchmal, um schlimmste Schäden hervorzurufen. So wollte eine Hauseigentümerin beim Verlassen ihrer Immobilie eine Herdplatte ausschalten, die in Betrieb gewesen war. Stattdessen schaltete sie versehentlich eine andere Platte ein. Das Ergebnis wa...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
03. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Laub "weggezaubert" / Methode eines Grundstücksbesitzers behagte Justiz nicht

Methode eines Grundstücksbesitzers behagte Justiz nicht


Es ist jedes Jahr dieselbe Plage mit dem vielen Laub, das im Herbst irgendwie entsorgt werden muss. Nicht alle Methoden sind dabei erlaubt. So ,,zauberteBerlin (ots) - Es ist jedes Jahr dieselbe Plage mit dem vielen Laub, das im Herbst irgendwie entsorgt werden muss. Nicht alle Methoden sind dabei erlaubt. So "zauberte" ein Grundstückseigentümer die Blätter "weg", indem er sie auf einer Fläche zwischen zwei Zäunen verschwinden ließ. Die Rechtsprec...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
30. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Finanzierung

Wachsende Nachfrage nach Zinssicherung mit Bausparen

Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - LBS-Gruppe verzeichnet hohes Neugeschäftsplus - Bausparkassen mildern Zinsschock ab - Kritik am Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienkredite Vor dem Hintergrund kräftig gestiegener Baugeldzinsen haben die Menschen das Bausparen wiederentdeckt: In den ersten sechs Monaten wurden bei...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
29. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Steuerbefreiung versagt / Hausverkäufer machte Depressionserkrankung geltend

Hausverkäufer machte Depressionserkrankung geltend
Erben einer Immobilie sind unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit. Dazu gehört es, dass sie das Familienheim über einen Zeitraum von zehn Jahren selbst nutzen. Verkaufen sie vor Ablauf dieser Zeit, entfällt die Befreiung. Auch eine Krankheit reichte in einem konkreten Fall nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht aus, um eine Ausnahme zu begründen. 
(Finanzgericht Münster, Aktenzeichen 3 K 420/20 Erb; Revision beim Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 1/21)
Der Fall:	Eine Erbin veräußerte auf ärztlichen Rat hin das Familienheim vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist. Das Objekt hatte zuvor jeweils zur Hälfte ihr und ihrem verstorbenen Ehemann gehört. Ursache für die Aufgabe der Immobilie waren eine Depressionserkrankung und Angstzustände - unter anderem deswegen, weil der Ehegatte in diesem Haus gestorben sei. Der Fiskus versagte daraufhin die zugesprochene Steuerbefreiung und ließ sich auch durch die genannten medizinischen Gründe für den Verkauf nicht überzeugen.
Das Urteil: Von zwingenden Gründen für die Aufgabe des Objekts könne man hier nicht sprechen. Zwar sei die psychische Belastung ernst zu nehmen, doch das Gesetz sehe eine strenge Auslegung vor. Demnach komme eine weitere Gewährung der Steuerbefreiung nur in Frage, wenn das Führen eines Haushalts in dem Objekt schlechthin unmöglich sei, zum Beispiel wegen eigener Pflegebedürftigkeit. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Erben einer Immobilie sind unter bestimmten Bedingungen von der Erbschaftssteuer befreit. Dazu gehört es, dass sie das Familienheim über einen Zeitraum von zehn Jahren selbst nutzen. Verkaufen sie vor Ablauf dieser Zeit, entfällt die Befreiung. Auch eine Krankheit reichte in einem k...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
29. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

"Praktisch wartungsfrei" / Urteil zur Kontrolle von Verschleißteilen

Urteil zur Kontrolle von Verschleißteilen / Ein Wasserschaden kann schnell sehr teuer werden. Das müssen Immobilienbesitzer zu ihrem Leidwesen immer wieder erfahren. In einem Fall, der in Nordrhein-Westfalen spielte, war aus einem 17 Jahre alten Wasseraufbereitungsgerät eine größere Menge an Wasser entwichen. Wegen des Alters dieses Geräts und der Materialermüdung machte die Versicherung eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geltend und wollte nicht bezahlen. Der Versicherte sei verpflichtet gewesen, diese Wasseraufbereitung kontrol-lieren zu lassen. Die Richter sahen das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS anders. Eine schuldhafte Verletzung der Pflichten liege nicht vor, denn das Gerät sei von einem Fachbetrieb ordnungsgemäß installiert worden und eine regelmäßige Wartung ausweislich des Benutzerhandbuchs nicht nötig. Mit einer Waschmaschine oder einem Geschirrspüler könne man die Konstruktion des Wasseraufbereiters nicht vergleichen. 
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 24 U 294/20) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Wasserschaden kann schnell sehr teuer werden. Das müssen Immobilienbesitzer zu ihrem Leidwesen immer wieder erfahren. In einem Fall, der in Nordrhein-Westfalen spielte, war aus einem 17 Jahre alten Wasseraufbereitungsgerät eine größere Menge an Wasser entwichen. Wegen des Alters...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
29. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

"Gefangene" Terrasse / Sie war nur über eine bestimmte Mietwohnung zu erreichen

Sie war nur über eine bestimmte Mietwohnung zu erreichen

Eine Terrasse, die nicht im Mietvertrag erwähnt ist, allerdings nur über eine bestimmte Wohnung erreicht werden kann, gilt als mitvermietet. Der Eigentümer ist daher nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch für deren Instandsetzung verantwortlich. 
(Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen 40b C 42/21)

Der Fall:	Man spricht von einer ,,gefangenenBerlin (ots) - Eine Terrasse, die nicht im Mietvertrag erwähnt ist, allerdings nur über eine bestimmte Wohnung erreicht werden kann, gilt als mitvermietet. Der Eigentümer ist daher nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch für deren Instandsetzung verantwortlich. (Amtsgeri...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
15. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Alles dicht, oder nicht? / Urteile deutscher Gerichte zum Thema Wärmedämmung

Urteile deutscher Gerichte zum Thema Wärmedämmung / Kaum ein Thema ist angesichts gestiegener Gas- und Ölpreise und der Debatte um den Klimaschutz wichtiger als das Energiesparen. Unter anderem kann das durch eine fachgerechte Wärmedämmung geschehen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe entsprechende Urteile deutscher Gerichte gesammelt. Die Spannbreite reicht vom Gerüstaufbau bis zum verringerten Lichteinfall nach erfolgter Dämmung und Verkleinerung der Fensterflächen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Kaum ein Thema ist angesichts gestiegener Gas- und Ölpreise und der Debatte um den Klimaschutz wichtiger als das Energiesparen. Unter anderem kann das durch eine fachgerechte Wärmedämmung geschehen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe entsprechende U...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
05. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Vermischtes

Wohnkostenvergleich: Eigentümer profitieren schon im mittleren Alter

Bei einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen zwischen 2.000 und 3.000 Euro zahlten Mieter im Rentenalter demnach durchschnittlich knapp 640 Euro Miete pro Monat. Dagegen mussten Selbstnutzer über 64 Jahren in derselben Einkommensgruppe im Mittel nur 435 Euro an monatlichen Wohnkosten aufbringen. / Wohnkostenvergleich: Eigentümer profitieren schon im mittleren Alter / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - LBS-Studie: Für junge Menschen ist der Erwerb von Wohneigentum zumeist eine Herausforderung. Um die Kreditraten zahlen zu können, müssen sie sich finanziell oftmals stark einschränken. Doch es lohnt sich. Selbst genutztes Wohneigentum ist praktizierte Altersvorsorge. Kaum etwas ver...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
01. August 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Adieu Mobilheim... / Wie ist der Verkauf steuerlich zu bewerten?

Wie ist der Verkauf steuerlich zu bewerten?

Wer nicht selbst genutzte Immobilien vor Ablauf eines 10-Jahres-Zeitraumes nach dem Erwerb weiterverkauft, der muss mit einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns rechnen. Allerdings trifft diese Regelung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt auf sogenannte Mobilheime zu. 
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 9 K 234/17; Revision vor dem BFH, Aktenzeichen IX R 22/21)

Der Fall:	Ein Steuerzahler erwarb ein Mobilheim, das auf einem Campingplatz abgestellt war. Das Objekt - ein Holzbau von 60 Quadratmetern ohne Bodenverankerung - vermietete er. Schon nach vier Jahren verkaufte er das Mobilheim wieder. Das zuständige Finanzamt war der Meinung, es handle sich hier um ein privates Veräußerungsgeschäft, das der Besteuerung unterliege. Denn schließlich habe der Betroffene beim Kauf auch Grunderwerbsteuer bezahlt.

Das Urteil:	Selbst dieses Argument überzeugte die Richter des Nieder-sächsischen Finanzgerichts nicht. Auch wenn bewertungsrechtlich die Grunderwerbsteuer fällig gewesen sei, komme hier die Besteuerung des Veräußerungsgewinns nicht in Frage. Das Objekt befinde sich auf fremdem Grund und Boden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wer nicht selbst genutzte Immobilien vor Ablauf eines 10-Jahres-Zeitraumes nach dem Erwerb weiterverkauft, der muss mit einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns rechnen. Allerdings trifft diese Regelung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht unbedingt auf so...
2 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
18. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Darf's etwas weniger sein? / Mietminderung ist ein häufiges Thema vor Gericht

Mietminderung ist ein häufiges Thema vor Gericht

Es ist sehr ärgerlich, wenn man als Mieterin oder Mieter spürbare Einbußen an Wohnqualität hinnehmen muss. Sei es, weil ein Wasserschaden den Boden überflutet hat - sei es, weil der Fahrstuhl außer Betrieb ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte vor, in denen es um die Frage geht, welche Mietminderung bei bestimmten Störungen angemessen ist. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es ist sehr ärgerlich, wenn man als Mieterin oder Mieter spürbare Einbußen an Wohnqualität hinnehmen muss. Sei es, weil ein Wasserschaden den Boden überflutet hat - sei es, weil der Fahrstuhl außer Betrieb ist. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe ...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
06. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Immobilienmarkt

Preise für Wohneigentum auf Rekordhoch, aber Entspannung in Sicht

Preise für Wohneigentum auf Rekordhoch / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Immobiliengesellschaften von LBS und Sparkassen notierten 2021 einen Rekord-Anstieg der Preise für Wohnimmobilien - Knappheit besteht weiter, aber Zinswende wird Preisentwicklung 2022 dämpfen Einen solchen Preisanstieg wie im Jahr 2021 haben die Immobilienvermittler der Landesbausp...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
06. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Immobilienmarkt

LBS-Immobilienpreisspiegel für mehr als 1.000 Städte jetzt online

LBS-Immobilienpreisspiegel für mehr als 1.000 Städte jetzt online / Markt für Wohnimmobilien 2022 / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Freie Recherche in umfangreicher Datenbank zum Wohnungsmarkt möglich Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2022, der ein umfassendes Bild über die Wohnungsmarktsituation in Deutschland gibt, ist ab sofort online abrufbar. Unter der Adresse www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de können typi...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
04. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

In fremder Währung / Wechselkursverluste rechtfertigen keinen Werbungskostenabzug

Wechselkursverluste rechtfertigen keinen Werbungskostenabzug

Wenn jemand zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie ein Fremdwährungsdarlehen aufnimmt, das er wegen der ungünstigen Kursentwicklung später in einen Euro-Kredit umschuldet, dann kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Wechselkursverluste nicht als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abziehen. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 36/17)

Der Fall:	Grundsätzlich kann ein Umschuldungsdarlehen steuerlich be-rücksichtigt werden, da der Veranlassungszusammenhang zur Vermietung fortbesteht. Allerdings sollten die Valuta des neuen Darlehens nicht über den abzulösenden Darlehensrest-betrag hinausgehen und die Umschuldung sich im Rahmen einer marktüblichen Finanzierung bewegen.

Das Urteil:	Sei schon der Fremdwährungskursverlust nicht durch die Vermietung und Verpachtung veranlasst, so gelte dies erst recht für die Schuldzinsen zur Finanzierung dieses Verlusts, entschieden die höchsten Finanzrichter. Mit der Umschuldung des Fremdwährungsdarlehens habe der Kläger den Kursverlust realisiert und bezahlt. Zur Finanzierung des erhöhten Rückzahlungsaufwands habe er Darlehensmittel in Anspruch genommen. Weder die erhöhten Rückzahlungsbeträge noch die auf deren Finanzierung entfallenden Schuldzinsen könnten jedoch bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abgezogen werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn jemand zur Finanzierung einer vermieteten Immobilie ein Fremdwährungsdarlehen aufnimmt, das er wegen der ungünstigen Kursentwicklung später in einen Euro-Kredit umschuldet, dann kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Wechselkursverluste nicht als W...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
04. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Kampfmittel im Baugrund / Architekt hätte sich im Vorfeld vergewissern müssen

Architekt hätte sich im Vorfeld vergewissern müssen

Es gehört zu den Grundleistungen eines Architekten im Verhältnis zum Bauherrn, dass er gegebenenfalls die Kampfmittelfreiheit des Bodens überprüfen lassen muss. Tut er das nicht, haftet er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Konsequenzen. 
(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 24 U 48/20)

Der Fall:	Ein Bauherr wollte auf seinem Grundstück ein Neubauvorha-ben realisieren und beauftragte ein Architekturbüro auf Grundlage eines Vertrages mit den entsprechenden Leistungen. Nach Vollendung des Neubaus beanstandeten die Behörden, es sei trotz gewisser Anhaltspunkte bei der Planung kein Antrag auf Luftbildauswertung gestellt worden, der Hinweise auf Kampfmittel hätte geben können.

Das Urteil:	Die Planungsleistung des Architekten sei mangelhaft gewesen, weil ein Kampfmittelverdacht hinsichtlich der mit den Neubauten überbauten Grundstücksflächen bestanden habe. Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung habe für ihn eine Verpflichtung bestanden, das Problem der Kampfmittelüberprüfung zu berücksichtigen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es gehört zu den Grundleistungen eines Architekten im Verhältnis zum Bauherrn, dass er gegebenenfalls die Kampfmittelfreiheit des Bodens überprüfen lassen muss. Tut er das nicht, haftet er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS für die Konsequenzen. (Oberlande...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
04. Juli 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Neubau statt Erweiterung / Eigentümer legte die Genehmigung auf unzulässige Weise aus

Eigentümer legte die Genehmigung auf unzulässige Weise aus

Wenn der Eigentümer über eine behördliche Genehmigung zur Erweiterung seines Einfamilienhauses verfügt, dann darf er nicht stattdessen einfach einen Neubau errichten. Sonst droht ihm nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigungsanordnung. 
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Aktenzeichen 2 A 2912/20)

Der Fall:	Grundstückseigentümer legten die Erlaubnis der zuständigen Baubehörde, das bereits vorhandene Objekt zu erweitern, sehr großzügig aus. Sie ließen das bestehende Haus einfach abreißen und durch einen Neubau ersetzen. Die Behörde erfuhr davon. Sie erließ einen Stopp für den fortgeschrittenen Bau und ordnete die Beseitigung an.

Das Urteil:	Der Neubau sei sowohl formell als auch inhaltlich illegal gewesen, stellten die Verwaltungsrichter durch zwei Instanzen hinweg fest. Das heißt: Er habe grundsätzlich nicht errichtet werden dürfen und sei zudem in seiner Gestalt nicht hinzunehmen, weil er gegen das Bauplanungsrecht verstoße. Es blieb beim Abriss. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn der Eigentümer über eine behördliche Genehmigung zur Erweiterung seines Einfamilienhauses verfügt, dann darf er nicht stattdessen einfach einen Neubau errichten. Sonst droht ihm nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS eine Beseitigungsanordnung. (Oberverwaltu...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
13. Juni 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Bodenständig / Juristische Streitfälle um Parkett, Laminat, Fliesen und Teppich

Juristische Streitfälle um Parkett, Laminat, Fliesen und Teppich

Immobilien haben im übertragenen, aber auch im wortwörtlichen Sinne viel mit Bodenständigkeit zu tun. Denn mit der Qualität von Bodenbelägen wie Parkett, Laminat, Fliesen und Teppich steht und fällt der Wert von Wohnungen und Häusern. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seinen Extradienst einige Urteile zu diesem Themenkreis gesammelt, in denen es unter anderem um das Abziehen von Dielen, um Asbestplatten unter dem Parkett und um den Austausch des Teppichs geht. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Immobilien haben im übertragenen, aber auch im wortwörtlichen Sinne viel mit Bodenständigkeit zu tun. Denn mit der Qualität von Bodenbelägen wie Parkett, Laminat, Fliesen und Teppich steht und fällt der Wert von Wohnungen und Häusern. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für...
0 0Es wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegebenEs wurden bisher keine Bewertungen zur Anzeige abgegeben
Seitenanfang