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3833 Mitteilungen im Bereich "Aktuelles"

01. Oktober 2019 | Sparda-Bank Baden-Württemberg eG | Vermischtes

Neues Immobilien-Portal der Sparda-Bank

Stuttgart (ots) - Ab dem 1. Oktober 2019 steht den Kunden der Sparda-Bank Baden-Württemberg der SpardaImmoClub bereit - eine Plattform mit Immobilieninseraten von Kunden für Kunden. Die Plattform gibt Sparda-Kunden die Möglichkeit, eine Immobilie zum Kauf anzubieten oder selbst zu kaufen - ohne M...Artikel lesen
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30. September 2019 | Lidl | Bau- und Immobiliennachrichten

Nah, flexibel, innovativ - Lidl auf der Expo Real 2019 (FOTO)

Foto:  obs/Lidl
Nah, flexibel, innovativ - Lidl auf der Expo Real 2019. Mit modularen Filialkonzepten realisiert Lidl innovative Standortlösungen und bietet vielfältige Möglichkeiten für Partnerschaften im Immobilienbereich. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/58227 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Lidl"Neckarsulm (ots) - Mit modularen Filialkonzepten realisiert Lidl innovative Standortlösungen und bietet vielfältige Möglichkeiten für Partnerschaften im Immobilienbereich Metropolfiliale in Frankfurt, integrierter Standort auf der Königsallee ("Kö") in Düsseldorf und eine Basisfiliale in ...Artikel lesen
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30. September 2019 | aif invest GMBH | Bau- und Immobiliennachrichten

IBH-Fonds: Gesamtlösung für Verkauf der Immobilien rückt in greifbare Nähe

Berlin (ots) - Gesellschafterversammlungen stimmen für Gesamtlösung und ermöglichen Vermarktung eines Großteils der Immobilien noch in diesem Jahr / Vertragsverhandlungen zum Verkauf des Immobilienvermögens können zeitnah beginnen / Vorteil für Anleger: Abschluss der Fondsliquidation rückt in gr...Artikel lesen
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30. September 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wenn die Gläser klirren / Kinderlärm ist im Mietshaus meist sozialadäquat (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Wenn die Gläser klirren / Kinderlärm ist im Mietshaus meist sozialadäquat / Eine Familie lebte in einer Altbauwohnung und hatte vier Kinder. Es kam vor, dass diese gemeinsam durch den Flur und die Zimmer rannten und gelegentlich auch herumsprangen. Ein Nachbar bemängelte, dass bei ihm sogar die Gläser in den Schränken klirrten, wenn die Kinder unterwegs seien. Er betrachtete die Störungen als Mietmangel und wollte deswegen seine Zahlungen reduzieren. Doch die Justiz spielt in diesem Fall nicht mit. Zwar müsse man Kinderlärm nicht in jeglicher Form und Dauer hinnehmen, hieß es im Urteil nach Information des Infodienste Recht und Steuern der LBS. Die Eltern müssten ihren Nachwuchs auch zu rücksichtsvollem Verhalten erziehen. Aber vereinzelte Geräuschentwicklung - etwa beim Kindergeburtstag und bei Streitereien - sei als sozialadäquat hinzunehmen. 
(Landgericht Berlin, Aktenzeichen 63 S 303/17) Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Eine Familie lebte in einer Altbauwohnung und hatte vier Kinder. Es kam vor, dass diese gemeinsam durch den Flur und die Zimmer rannten und gelegentlich auch herumsprangen. Ein Nachbar bemängelte, dass bei ihm sogar die Gläser in den Schränken klirrten, wenn die Kinder unterwe...Artikel lesen
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30. September 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Käufer muss sich kümmern / Sorge um korrekten Versicherungsschutz ist seine Sache (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Sorge um korrekten Versicherungsschutz ist seine Sache

Der Erwerber einer Immobilie kann sich nicht darauf verlassen, dass der Verkäufer auch für die Zeit nach der Übergabe des Objekts einen ausreichenden Versicherungsschutz organisiert hat. Darum muss sich der neue Eigentümer nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS selbst kümmern. 
(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 22 U 104/18)

Der Fall:	Im Februar 2017 wurde ein Hausgrundstück verkauft, im April fand schließlich die Übergabe statt. Zunächst lief alles wie geplant, doch im Juni beschädigte ein Unwetter die Immobilie erheblich. Die Reparaturen verschlangen fast 40.000 Euro. Der neue Eigentümer musste zu seiner Überraschung feststellen, dass keinerlei Versicherungsschutz mehr bestand, denn der entsprechende Vertrag war vom Vorbesitzer zum Mai gekündigt worden. Darüber hätte er informiert werden müssen, befand der neue Eigentümer, dann hätte er selbst sich um einen neuen Vertrag kümmern können.

Das Urteil: Sowohl Land- als auch Oberlandesgericht wollten sich dieser Rechtsmeinung nicht anschließen. Es obliege grundsätzlich dem Erwerber eines Objekts, sich über den Versicherungs-schutz zu informieren - und zwar in dem Moment, in dem die Lasten und Verkehrssicherungspflichten auf ihn übergehen. Der Verkäufer sei nicht verpflichtet, von sich aus über den Versicherungsstatus zu informieren. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Der Erwerber einer Immobilie kann sich nicht darauf verlassen, dass der Verkäufer auch für die Zeit nach der Übergabe des Objekts einen ausreichenden Versicherungsschutz organisiert hat. Darum muss sich der neue Eigentümer nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der L...Artikel lesen
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30. September 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Teurer Fenstertausch / Eigentümer hatte den Auftrag versehentlich auf eigene Kosten erteilt (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Teurer Fenstertausch  / Eigentümer hatte den Auftrag versehentlich auf eigene Kosten erteilt

Wenn ein Wohnungseigentümer irrtümlicherweise den Auftrag zum Austausch der alten Fenster erteilt, obwohl eigentlich die Gemeinschaft dafür verantwortlich wäre, dann kann er sich im Nachhinein die Kosten dafür nicht zurückholen. Er bleibt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf sitzen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 254/17)

Der Fall:	Über 30 Jahre nach der Errichtung einer großen Wohnanlage mit mehr als 200 Einheiten waren die alten Holzfenster in keinem besonders guten Zustand mehr. Einer der Eigentümer wollte das nicht länger ansehen und gab den Einbau moderner, dreifach isolierter Kunststofffenster in Auftrag. Der Austausch verschlang 5.500 Euro, die er auch bezahlte, weil er davon ausging, er sei dafür zuständig. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (V ZR 174/11) legte jedoch mehrere Jahre später fest, die Renovierung von Fenstern sei eine Aufgabe der Eigentümergemeinschaft. Daraufhin forderte der Betroffene Kostenersatz von der Gemeinschaft.

Das Urteil: "Dem Wohnungseigentümer, der eigenmächtig Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum durchführt, steht kein Ersatzanspruch (...) zu", entschied der BGH. Das treffe auch dann zu, wenn der Betroffene "in der irrigen AnnahmeBerlin (ots) - Wenn ein Wohnungseigentümer irrtümlicherweise den Auftrag zum Austausch der alten Fenster erteilt, obwohl eigentlich die Gemeinschaft dafür verantwortlich wäre, dann kann er sich im Nachhinein die Kosten dafür nicht zurückholen. Er bleibt nach Information des Infodienstes Rech...Artikel lesen
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30. September 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Umlage ja, aber mit Sorgfalt / Vermieter muss Grundsteuerbescheide prüfen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Umlage ja, aber mit Sorgfalt / Vermieter muss Grundsteuerbescheide prüfen

Vermieter muss Grundsteuerbescheide prüfen

Es ist weithin bekannt, dass Eigentümer von vermieteten Immobilien die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen dürfen. Allerdings kann erwartet werden, dass diese Bescheide vom Vermieter auf ihre Plausibilität und Berechtigung hin überprüft werden. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz entschieden. 
(Oberlandesgericht Brandenburg, Aktenzeichen 11 U 109/15)

Der Fall:	Ein größeres Anwesen war zur land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vermietet worden. Dementsprechend hätte eine Besteuerung sämtlicher Flächen nach einer im konkreten Fall angemessenen, günstigeren Variante der Grundsteuer erfolgen müssen. Das geschah allerdings nicht, stattdessen wurde vom Fiskus eine falsche Art der Besteuerung angewendet. Der Eigentümer unternahm nichts dagegen, obwohl der Mieter ihn sogar darauf hingewiesen hatte. In der Folge stritten beide vor Gericht darum, ob der Mieter nun den höheren Betrag zahlen müsse oder nicht.

Das Urteil: Der Eigentümer habe ,,in besonders grober Weise gegen das WirtschaftlichkeitsgebotBerlin (ots) - Es ist weithin bekannt, dass Eigentümer von vermieteten Immobilien die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen dürfen. Allerdings kann erwartet werden, dass diese Bescheide vom Vermieter auf ihre Plausibilität und Berechtigung hin überprüft werden. So hat es nach Auskunft des Infod...Artikel lesen
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30. September 2019 | CHECK24 GmbH | Vermischtes

YouGov-Umfrage: Altersvorsorge wichtigster Grund für eigene Immobilie (FOTO)

Foto:  obs/CHECK24 GmbH
YouGov-Umfrage: Altersvorsorge wichtigster Grund für eigene Immobilie / Der wichtigste Beweggrund für die eigene Immobilie ist die Altersvorsorge. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/73164 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CHECK24 GmbH"München (ots) - Jeder Vierte plant Immobilienbau oder -kauf auch aufgrund des günstigen Zinsniveaus / Immobilienzinsen weiter auf Tiefpunkt - CHECK24-Zins 15 Prozent unter Bundesschnitt / CHECK24-Baufinanzierungsspezialisten helfen mit individueller und persönlicher Beratung Fast jeder f...Artikel lesen
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29. September 2019 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Vermischtes

Kollatz: "Rückkauf früherer Sozialwohnungen ist wirtschaftlich sinnvoll"

Berlin (ots) - Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) hat den Rückkauf von knapp 6.000 Wohnungen als wirtschaftlich sinnvoll bezeichnet. Mit dem Kauf sichere Berlin bezahlbaren Wohnraum für die Menschen in der Stadt, ohne den Landeshaushalt zu belasten, sagte Kollatz am Samstag im Info...Artikel lesen
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27. September 2019 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Energie

Keine Überwachung von Klimaschutzvorschriften durch Landesbehörden: Deutsche Umwelthilfe kritisiert fehlende Kontrolle des Gebäudeenergieausweises

Berlin (ots) - Untersuchung der Deutschen Umwelthilfe zum Kontrollverhalten der Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer zeigt: Energieverbrauchsangaben, Effizienzklassen und Vorliegen eines Gebäudeenergieausweises werden bei der Bewerbung von Miet- und Kaufimmobilien praktisch nicht kontrollie...Artikel lesen
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