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276 Mitteilungen im Bereich "Recht"

30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Verwalterlos / In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

In solch einem Fall können einzelne Eigentümer eingreifen

Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen geht mit dem verwalterlosen Zustand grundsätzlich eine Gefährdung der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einher. In einem konkreten Fall hatte das Mitglied einer Zweier-WEG auf die Einberufung einer Eigentümerversammlung gedrängt. Auf Antrag wurde er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vom Landgericht Landau dazu ermächtigt, eine solche Versammlung einzuberufen, um dort über die Bestellung eines Notverwalters diskutieren zu können. 
(Landgericht Landau, Aktenzeichen 5 T 75/21) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es ist immer ein Problem, wenn in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft für längere Zeit der Verwalter fehlt. Er nimmt im Alltag viele Aufgaben wahr, für die zunächst niemand anders zuständig ist. Allerdings kann es jederzeit nötig sein, dass Entscheidungen getroffen werden. Deswegen ...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Zimmer nur für einen / Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Finanzgericht musste über Werbungskosten entscheiden

Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. 
(Finanzgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 3 K 2483/20 E)

Der Fall:	Ein Paar mietete ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 150 Quadratmetern an. Ein 15 Quadratmeter großer Raum wurde vom Mann, einem angestellten Vertriebsleiter, als Arbeitszimmer und Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit genutzt. In seiner Einkommensteuererklärung machte er die Ausgaben dafür geltend. Der Fiskus wollte nur 50 Prozent anerkennen, da die Lebenspartner die Kosten der Immobilie für das Mietobjekt untereinander aufteilten.

Das Urteil: Die Werbungskosten für das Arbeitszimmer durften in vollem Umfang geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Düsseldorf legte allerdings Wert darauf, dass der Nutzer (in diesem Falle der Mann) Aufwendungen in mindestens der Höhe der Werbungskosten getragen habe. Dies war gegeben und deswegen musste der Fiskus dem Ansinnen des Steuerzahlers entsprechen. Wegen des besonderen Interesses an der Fallkonstellation ließ das Gericht die Revision zu. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wenn von zwei Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nur einer das Arbeitszimmer in der gemeinsamen Mietwohnung nutzt, so kann er nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem die vollen Werbungskosten dafür zum Abzug bringen. (Finanzgericht Düsseldor...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Rohre ohne Anlass gereinigt / Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen

Das kann gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen / Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. 
(Amtsgericht Gelsenkirchen, Aktenzeichen 202 C 181/20) / Der Fall: Ein Vermieter wollte offensichtlich besonders gründlich vorgehen und gab deswegen ohne konkreten Anlass die Reinigung der Wasserrohre in seiner Immobilie in Auftrag. Die Mieter weigerten sich aber im Anschluss, für diese Arbeiten aufzukommen. Sie hielten das schlichtweg nicht für umlagefähig. / Das Urteil: Das zuständige Amtsgericht sah ebenfalls keine Notwendigkeit, die Rohre in kürzeren Zeitabständen säubern zu lassen. Solch ein Vorgehen sei mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot, dem ein Vermieter bei seinem Handeln unterliege, nicht zu vereinbaren. Grundsätzlich sei eine Rohrreinigung in so langen Zeitabständen erforderlich, dass man nicht mehr von laufenden Kosten sprechen könne. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Bei der lediglich vorbeugenden Reinigung von Wasserrohren handelt es sich nicht um laufende Kosten einer Immobilie. Die Ausgaben dafür können deswegen nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht via Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. ...Artikel lesen
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30. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

"Wohlfühl-Garage" / Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Von einem Abstellort für das Auto war wenig zu spüren

Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast wohnungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sondervorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzgarage. 
(Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 6 U 117/20)

Der Fall:	Ein Grundstückseigentümer in Hessen hatte eine behördliche Genehmigung erwirkt, seine Grenzgarage sanieren zu dürfen. Diese Erlaubnis war erforderlich, weil das Objekt den Mindestabstand von drei Metern zum Nachbarn unterschritt. Doch mit einer Garage im eigentlichen Sinne hatte das Ergebnis nichts mehr zu tun. Der Eigentümer riss den Altbau ab und errichtete ein Gebäude mit aufgesetzter Terrasse, bunten Beleuchtungselementen und Dielenboden. Lichtkuppeln brachten ebenso wie eine große Glasfalttür Helligkeit in das Objekt.

Das Urteil:	Ein derartiges Bauwerk dürfe nicht direkt an der Grundstücksgrenze stehen, entschieden die Richter. Es habe eindeutig Wohncharakter. Die Nachbarn konnten deswegen auf einem Abriss bestehen - unter anderem, weil ihnen die ,,GarageBerlin (ots) - Wenn ein Immobilienbesitzer seine Garage so ausbaut, dass sie fast wohnungsähnlich wirkt, dann kann er sich nicht mehr auf baurechtliche Sondervorschriften berufen. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS verlor ein Betroffener deswegen die Privilegierung als Grenzg...Artikel lesen
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16. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ärger bei Minusgraden / Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

Wenn die Justiz über Streuen und Räumen entscheiden muss

,,Winter ade, Scheiden tut wehBerlin (ots) - "Winter ade, Scheiden tut weh" - Immobilienbesitzern dürfte dieser Spruch nicht so leicht über die Lippen kommen, denn für sie bedeutet die kalte Jahreszeit häufig viel Mehrarbeit. Sie müssen die Wege frei von Eis und Schnee halten, denn nur so erfüllen sie ihre gesetzlich vorgeschr...Artikel lesen
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02. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Staub verschmutzte Haus / Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig

Nach Arbeiten an einer Brücke war eine Reinigung fällig

Ein Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Kosten der öffentlichen Hand gereinigt wird, wenn Bauarbeiten an einer nahen Brücke für erhebliche Staubentwicklung gesorgt haben. So entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechtsprechung. 
(Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 11 U 96/21)

Der Fall:	Als eine Brücke saniert wurde, entstanden große Mengen von Betonstaub, der sich unter anderem auf der Fassade eines Holzhauses absetzte. Die Entfernung dieses Staubes war mit erheblichem Aufwand verbunden, es musste dafür ein Fachbetrieb eingesetzt werden. Nach Auskunft eines Sachverständigen war es unzweifelhaft, dass die Ablagerungen von den Bau-arbeiten stammten. Der öffentliche Träger hielt dem Hausbesitzer vor, seine Fassade nicht mit der nötigen Schutzschicht versehen und nach der Entdeckung der Verschmutzung nicht rasch genug reagiert zu haben. Grundsätzlich seien die Arbeiten unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden.

Das Urteil:	Die Richter stellten sich weitgehend auf die Seite des Eigentümers und verurteilten das zuständige Bundesland zur Zahlung von fast 6.000 Euro für die notwendig gewordene Reinigung. Zwar müssten Anwohner bis zu einem gewissen Umfang Immissionen wie Verschmutzungen und Staub hinnehmen, wenn in der Umgebung gebaut werde. Doch diese Grenze sei hier überschritten worden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Hauseigentümer darf erwarten, dass die Fassade seines Hauses auf Kosten der öffentlichen Hand gereinigt wird, wenn Bauarbeiten an einer nahen Brücke für erhebliche Staubentwicklung gesorgt haben. So entschied nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Rechts...Artikel lesen
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02. Januar 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Ernsthafte Befürchtung / Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras

Nachbarn hatten Anspruch auf Entfernung von Überwachungskameras

Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Das gilt, wenn die Nachbarn ernsthafte Gründe für die Furcht vor einer Überwachung anführen können. 
(Amtsgericht Bad Iburg, Aktenzeichen 4 C 366/21)

Der Fall:	Zwei Familien bewohnten jeweils die eine Hälfte eines Doppelhauses. Der eine Nachbar brachte zwei Kameras an, die nicht nur filmen, sondern auch Personen erkennen und die entsprechenden Daten auch aufzeichnen konnten. Die Ausrichtung der Objektive hätte es theoretisch ermöglicht, auch Teile des Nachbaranwesens zu überwachen. Der Betroffene gab allerdings an, diese sensiblen Bereiche würden bei den Aufnahmen mit Hilfe der technischen Einstellung verpixelt. Dem Nachbarn reichte diese Zusicherung nicht, er forderte eine Entfernung.

Das Urteil:	Das Amtsgericht konzentrierte sich gar nicht erst auf die Frage, ob eine tatsächliche Überwachung stattfand oder nicht. Alleine die Möglichkeit, ungewollt gefilmt zu werden, reiche als Grund für eine erfolgreiche Unterlassungsklage aus. Es sei nachvollziehbar, wenn im Radius der Kamera lebende Menschen ernsthafte Befürchtungen äußerten, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten. Die Ausrichtung der Objektive müsse deswegen geändert oder das Gerät entfernt werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Die Nutzung von Videokameras zur Überwachung von Hauseingängen und Grundstücken ist rechtlich streng reglementiert. Selbst wenn der Betreiber sensible Bereiche verpixelt, kann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Anbringung solcher Geräte untersagt werden. Da...Artikel lesen
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31. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Baugenehmigung erloschen / Das Vorhaben war zu lange nicht umgesetzt worden

Das Vorhaben war zu lange nicht umgesetzt worden

Eine Grundstückseigentümerin in Berlin-Mitte verfügte seit dem Jahr 2014 über eine Baugenehmigung. Doch über einen langen Zeitraum schritt sie nicht zur Tat. Die Genehmigung wurde behördlicherseits zweimal um jeweils ein Jahr verlängert - zuletzt bis zum Jahr 2019. Doch danach wurde das Baurecht vom Amt und vom Verwaltungsgericht als erloschen betrachtet. Die Betroffene wehrte sich dagegen. Sie verwies auf Verzögerungen wegen rechtlicher Probleme (dem Streit um ein Vorkaufsrecht) und darauf, dass ja bereits Arbeiten stattgefunden hätten (Suchschachtungen und ein geringfügiger Aushub). Doch die Gerichtsbarkeit ging nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS davon aus, es habe sich nicht um Vorarbeiten im Sinne eines ,,ersten SpatenstichsBerlin (ots) - Eine Grundstückseigentümerin in Berlin-Mitte verfügte seit dem Jahr 2014 über eine Baugenehmigung. Doch über einen langen Zeitraum schritt sie nicht zur Tat. Die Genehmigung wurde behördlicherseits zweimal um jeweils ein Jahr verlängert - zuletzt bis zum Jahr 2019. Doch danach wurde...Artikel lesen
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31. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Unter Lebensgefährten / Mietvertrag über hälftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung

Mietvertrag über hälftige Nutzung der gemeinsamen Wohnung


Bei Vermietungen unter Lebensgefährten ist eine gewisse Vorsicht geboten. Denn längst nicht immer erkennen Fiskus und Finanzgerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zum Teil rechtlich gewagten Konstruktionen an. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 1 K 699/19)


Der Fall:	Die Eigentümerin einer Immobilie und ihr Lebensgefährte bewohnten gemeinsam das Obergeschoss des Hauses. Der Mann überwies monatlich 350 Euro als Miete und die Frau machte entsprechend ihrer Einnahmen bzw. Ausgaben beim Fiskus Verluste aus Vermietung und Verpachtung geltend. Bis zu einer Außenprüfung akzeptierte das Finanzamt diese Lösung zunächst, dann verweigerte es jedoch die Anerkennung dieser Konstellation.

Das Urteil:	Die Fachgerichtsbarkeit ordnete den Fall ähnlich ein wie zuvor der Fiskus. Im steuerrechtlichen Sinne liege bei dieser hälftigen Lösung innerhalb einer Lebensgemeinschaft kein anzuerkennendes Mietverhältnis vor. Ein Fremdvergleich sei hier nicht möglich, denn mit einem x-beliebigen anderen Mieter teile man ja nicht seine Privatsphäre auf diese Weise. Von einem normalen zivilrechtlichen Vertrag weiche diese Konstruktion erheblich ab. Das, was als ,,MieteBerlin (ots) - Bei Vermietungen unter Lebensgefährten ist eine gewisse Vorsicht geboten. Denn längst nicht immer erkennen Fiskus und Finanzgerichte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zum Teil rechtlich gewagten Konstruktionen an. (Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenz...Artikel lesen
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31. Oktober 2022 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Wer zahlt den Abstand? / Alter und neuer Eigentümer konnten sich nicht einigen

Alter und neuer Eigentümer konnten sich nicht einigen


Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter sich für den Fall eines vorzeitigen Auszuges mit ihren Mietern auf eine Abstandszahlung einigen. Doch wer kommt eigentlich beim zwischenzeitlichen Verkauf des Objekts für diese Verpflichtung auf? Diese Frage musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Justiz klären. 
(Oberlandesgericht Thüringen, Aktenzeichen 4 U 858/18)


Der Fall:	Nach der Vereinbarung über den vorzeitigen Ausstieg des Mieters aus dem Vertrag, aber noch vor der Auszahlung der vereinbarten Abstandszahlung wurde die betroffene Immobilie veräußert. Der frühere Eigentümer vertrat nun die Meinung, er sei für diese Angelegenheit nicht mehr verantwortlich. Diese Pflicht sei nunmehr auf den Erwerber übergegangen.

Das Urteil:	Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht wollten den ursprünglichen Vermieter nicht aus seiner Verpflichtung entlassen. Er musste die Summe begleichen. Die Juristen stellten fest, die Abstandszahlung sei eine Pflicht, die außerhalb des Mietverhältnisses liege und deswegen nicht automatisch von einem Käufer übernommen werde. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es kommt immer wieder vor, dass Vermieter sich für den Fall eines vorzeitigen Auszuges mit ihren Mietern auf eine Abstandszahlung einigen. Doch wer kommt eigentlich beim zwischenzeitlichen Verkauf des Objekts für diese Verpflichtung auf? Diese Frage musste nach Information des Infod...Artikel lesen
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