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119 Mitteilungen im Bereich "Steuern"

24. September 2019 | Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH | Bau- und Immobiliennachrichten

Dachdecker-Verband begrüßt steuerliche Förderung bei Gebäudesanierung / ZVDH-Präsident Bollwerk: Dachdeckerhandwerk steht für Klimaschutz

Köln (ots) - Die Koalition hat sich auf der 4. Sitzung des Klimakabinetts auf einige zentrale Klimaschutz-Maßnahmen geeinigt. Vor allem die seit Jahren vom Handwerk geforderte steuerliche Förderung bei energetischen Sanierungen wird vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) beg...Artikel lesen
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03. September 2019 | Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks ZVDH | Bau- und Immobiliennachrichten

Dachdecker-Verband begrüßt Vorstoß des Bauministers zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen

Köln (ots) - - Das Bauministerium will eine Teilsanierung von alten Häusern steuerlich fördern - Gebäudesanierung als Teil des Maßnahmepakets im Klimakabinett - ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk: "Es muss jetzt endlich gehandelt werden!" Das Bauministerium signalisiert Bereitsc...Artikel lesen
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02. September 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Einrichtung voll abziehbar / Sie fällt bei doppelter Haushaltsführung nicht unter die Höchstbegrenzung (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Sie fällt bei doppelter Haushaltsführung nicht unter die Höchstbegrenzung

Wer sich abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunktes aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz zulegen muss, der kann eine Reihe von Ausgaben (Fahrtkosten, Miete) geltend machen. Auch eventuell anzuschaffende Einrichtungsgegenstände gehören nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dazu. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen VI R 18/17)

Der Fall:	Ein Steuerzahler mietete am Ort seiner Beschäftigung eine Zwei-Zimmer-Wohnung an. Neben der Miete machte er im Rahmen der doppelten Haushaltsführung Strom, Telefon, Rundfunkgebühren und anderes geltend. 3.000 Euro an Werbungskosten kamen zudem für Möbel und Haushaltsgegenstände zusammen. Das Finanzamt stimmte grundsätzlich zu, ordnete das Mobiliar den nur beschränkt abziehbaren Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft zu. Das hatte zur Folge, dass der Betroffene wegen Überschreitung der Höchstgrenzen nur einen Teil seiner Ausgaben geltend machen konnte.

Das Urteil: Die höchsten deutschen Finanzrichter entschieden, dass die angeschafften Möbel nicht - wie vom Fiskus behauptet - unter die Rubrik »Nutzung der Unterkunft« fielen, sondern es sich um einen eigenständigen Posten handle. Die Ausgaben dafür fielen nicht unter die Höchstbetragsbegrenzung und seien deswegen in vollem Umfang als Werbungskosten absetzbar. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wer sich abseits seines eigentlichen Lebensmittelpunktes aus beruflichen Gründen einen zweiten Wohnsitz zulegen muss, der kann eine Reihe von Ausgaben (Fahrtkosten, Miete) geltend machen. Auch eventuell anzuschaffende Einrichtungsgegenstände gehören nach Auskunft des Infodiens...Artikel lesen
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19. August 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Der größte Brocken / Gerichtsurteile zum Thema Immobilienerbe (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle LBS
Gerichtsurteile zum Thema Immobilienerbe

Dass Deutschland ein Land der Erben ist, hat sich längst herumgesprochen. Vermögenswerte von ungeheuren Ausmaßen gehen in den kommenden Jahren von einer Generation auf die andere über. Den finanziell gesehen größten Brocken solcher Erbschaften stellen häufig Häuser oder Wohnungen dar, denn unter einer sechsstelligen Summe ist in weiten Teilen der Bundesrepublik kaum eine Immobilie mehr zu haben. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe Urteile zu diesem Thema gesammelt. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Dass Deutschland ein Land der Erben ist, hat sich längst herumgesprochen. Vermögenswerte von ungeheuren Ausmaßen gehen in den kommenden Jahren von einer Generation auf die andere über. Den finanziell gesehen größten Brocken solcher Erbschaften stellen häufig Häuser oder Wohnung...Artikel lesen
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06. August 2019 | Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. | Ratgeber

Was Vermieter alles von der Steuer absetzen können

München (ots) - Im Vergleich mit anderen EU-Ländern sind die Deutschen Weltmeister, wenn es um das Vermieten von Immobilien geht. Rund 60 Prozent aller Mietwohnungen werden von Privatpersonen vermietet. Die derzeitigen Miethöchstpreise in vielen deutschen Städten bringen attraktive Einkünfte. Un...Artikel lesen
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05. August 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Immobilienmarkt

Grunderwerbsteuer für Küche? / Käufer durfte bewegliche Gegenstände aus Verkaufspreis herausrechnen (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS
Käufer durfte bewegliche Gegenstände aus Verkaufspreis herausrechnen

Wenn Verkäufer und Käufer einer Immobilie im notariellen Kaufvertrag eine bestimmte Summe für mitveräußerte bewegliche Gegenstände vereinbaren, dann kann diese Summe im Regelfall bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden. So urteilte nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit. (Finanzgericht Köln, Aktenzeichen 5 K 2938/16)

Der Fall:	Der komplette Kaufpreis für ein Einfamilienhaus betrug 392.500 Euro. Darin enthalten waren laut Vertrag eine im Objekt befindliche Einbauküche und eine Markise, die zusammen mit 9.500 Euro veranschlagt wurden. Auf diesen Betrag wollte der Käufer keine Grunderwerbsteuer bezahlen, denn die Übernahme dieser beweglichen Gegenstände habe ja nichts mit dem Grunderwerb zu tun. Das zuständige Finanzamt war nicht einverstanden und vermutete eine absichtliche in die Höhe getriebene Ablöse, um die fälligen Steuern reduzieren zu können.

Das Urteil:	Das Finanzgericht Köln erkannte keine Hinweise auf eine versuchte Umgehung der Steuer. Unstreitig seien besagte Gegenstände mitveräußert worden, es handle sich um erkennbar werthaltige Objekte und es gebe keine Anhaltspunkte für eine Unangemessenheit des Preises. Zudem hätten Küche und Markise nur 2,42 Prozent des gesamten Verkaufspreises ausgemacht. Wenn schon, so die Richter, dann hätte der Fiskus schlüssig nachweisen müssen, warum er die Verkaufspreise nicht für realistisch hält. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"Berlin (ots) - Wenn Verkäufer und Käufer einer Immobilie im notariellen Kaufvertrag eine bestimmte Summe für mitveräußerte bewegliche Gegenstände vereinbaren, dann kann diese Summe im Regelfall bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer aus dem Gesamtpreis herausgerechnet werden. So urteilte n...Artikel lesen
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30. Juli 2019 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Bau- und Immobiliennachrichten

rbb-exklusiv: Berliner CDU-Chef Wegner: "Bauen, bauen, bauen reicht nicht" - Spekulationssteuer gefordert

Berlin (ots) - Steigende Mieten können nach Ansicht des Berliner CDU-Vorsitzenden Kai Wegner nicht allein durch neue Wohnungen bekämpft werden. Deshalb sollte die Union in der Wohnungspolitik nicht nur das Thema Neubau betonen. Dem rbb sagte Wegner, "bauen, bauen, bauen" reiche nicht. Wohnun...Artikel lesen
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25. Juli 2019 | Postbank | Immobilienmarkt

Postbank Wohnatlas 2019 / Positives Signal: Geplante Senkung der Grunderwerbsteuer entlastet Immobilienkäufer

Bonn (ots) - Experten analysieren den Effekt einer Steuersenkung auf die Wohnungsfinanzierung Käufer in den Metropolen würden um mindestens 40 Euro monatlich entlastet In jedem vierten deutschen Kreis wären mindestens 30 Euro Ersparnis drin Wie viel Geld hätten Immobilienkäufer monatlich mehr...Artikel lesen
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01. Juli 2019 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Wohnen

Gewinn nicht steuerpflichtig / Langjährig genutzte Wohnung vor Verkauf kurzfristig vermietet (FOTO)

Foto:  obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Langjährig genutzte Wohnung vor Verkauf kurzfristig vermietet / Entsprechende behördliche Verfügung gilt auch für Käufer / Dass der Erwerber eines Grundstücks eine bereits vom Voreigentümer beantragte und behördlich genehmigte Baugenehmigung übernehmen kann, ist weitgehend bekannt. Weniger bekannt dürfte sein, dass auch das Gegenteil gilt. Liegt für ein bestimmtes Objekt auf dem gekauften Grundstück - hier: ein Wochenendhäuschen mit Schuppen - eine Abrissverfügung vor, dann ist der Erwerber davon ebenfalls daran gebunden. Er muss also das Gebäude abreißen, selbst wenn er das eigentlich gar nicht möchte und von der Verfügung nichts wusste. Solche Anordnungen beziehen sich nämlich nicht auf die Person des jeweiligen Eigentümers, sondern auf das konkrete Vorhaben. Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS entschied das die Justiz. Lediglich in einem Punkt hatte der Erwerber Erfolg: Bereits bestehende Zwangsmittelandrohungen, die noch gegen den Voreigentümer gerichtet waren, gehen nicht auf ihn über. Diese müssen ihm noch einmal persönlich übermittelt werden. (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 1 MB 12/17). Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)"Berlin (ots) - Der Gewinn aus der Veräußerung einer langjährig selbstgenutzten Eigentumswohnung, die vor dem Verkauf lediglich kurzfristig vermietet war, ist nicht steuerpflichtig. So hat es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die zuständige Fachgerichtsbarkeit entschiede...Artikel lesen
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28. Juni 2019 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. | Ratgeber

Doppelt gemoppelt! - Diese Kosten für Ihren Zweitwohnsitz können Sie steuerlich absetzen (AUDIO)

Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Millionen von Menschen pendeln jeden Tag zur Arbeit - morgens hin und abends wieder zurück. Viele hunderttausende Berufstätige leben laut Statistischem Bundesamt allerdings so weit von ihrem Arbeitsplatz entfernt, dass sie dort eine zweit...Artikel lesen
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